Damit Sie das alte Geschäftsjahr abschließen können, prüfen Sie, ob Sie...
- bereits alle noch im alten Jahr eingelangten Geldeingänge - bzw. natürlich auch die noch getätigten Ausgaben - erfasst haben.
- Ihr Kilometerbuch bzw. Ihre Diäten vollständig eingegeben und bereits übertragen haben.
- bereits alle Anlagen bearbeitet, sowie die Abschreibungsbuchungen angelegt haben.
- einen etwaigen Gewinnfreibetrag für Wirtschaftsgüter oder Anleihen schon gebucht haben.
- im Falle einer Registrierkasse den Jahresbeleg schon gemeldet haben.
Prüfen Sie im Zuge Ihrer Jahreserklärung:
Steht Ihnen ein Familienbonus Plus, sowie der Kindermehrbetrag zu? Steht Ihnen ein Alleinverdienst- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu?
Sind alle Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeiträge, Steuerberater-Honorare, freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Renten geltend gemacht worden?
Wurde an alle außergewöhnlichen Belastungen wie Arzt, Zahnarzt, Begräbnis, Kur, Krankheit, Altersheim und Pflege, Pflegekosten, Adoptionen, künstliche Befruchtung - sofern relevant für eine Anerkennung - gedacht?
Mehr in unserer Ratgeber Jahresabschluss