Tipps zum Jahresbeginn [2024]

Hier ein paar nützliche Tipps zum Jahresanfang:

Save the Date: Webinar am 15.2. - 15:30 Uhr

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Risikomanagement ist das Thema der Stunde! Ein Risiko Frühwarnsystem reduziert die Gefahr von unternehmerischen Krisen und ermöglicht euch ein proaktives Risikomanagement. In diesem Webinar zeigen euch FreeFinance und Adam, wie einfach es ist, die FreeFinance Buchhaltung automatisiert für ein Risiko Frühwarnsystem einzusetzen.

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Anfangsbestände anlegen/übernehmen

Legen Sie sich in FreeFinance das Finanzjahr 2024 an und buchen Sie gleich zu Beginn Ihre Anfangsbestände.

Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Bestände vom Vorjahr zu übernehmen.

Mehr dazu in der Anwendungshilfe

Beitragshöhe Ihrer Versicherung

Die vorläufigen Beiträge nach GSVG und FSVG werden im Regelfall auf Basis der versicherungspflichtigen Einkünfte des dritt-vorangegangenen Jahres berechnet. Sie werden alljährlich neu festgelegt und können mitunter stark vom Vorjahr abweichen.

Entspricht die vorläufige Berechnung nicht Ihrer aktuellen Einkommenssituation, können Sie diese anpassen.

Dazu steht auf der Webseite der SVS ein Onlineformular zur Verfügung.

Ihre Beiträge können sich auch deswegen ändern, dass Beiträge für Vorjahre nachzuzahlen/nachbemessen werden.

Nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, da Ihr prognostizierter Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, sind Sie von der Pflichtversicherung ausgenommen. Überschreiten Ihre tatsächlichen Einnahmen allerdings Ihre Prognose und wird dies der SVS erst durch Ihren Einkommensteuerbescheid bekannt, müssen Sie zusätzlich zur Nachzahlung einen Aufschlag von 9,3 % leisten.
Dieser Aufschlag kann vermieden werden, wenn die Prognoseüberschreitung binnen acht Wochen nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids selbstständig an die SVS gemeldet wird.

Für die Einstufung in Sach- oder Geldleistungsberechtigung sind u. a. die Einkünfte und Hinzurechnungsbeträge des dritt-vorangegangenen Jahres maßgeblich. Der Anspruch kann sich also zum Jahreswechsel ändern. Die SVS informiert üblicherweise zu den Optionen.

Höhe Ihrer Steuervorauszahlungen

Ähnlich wie bei den Versicherungsbeiträgen werden auch vom Finanzamt die Vorauszahlungen der Einkommenssteuer jährlich anhand des Einkommensteuerbescheids neu berechnet. Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich in diesem Fall allerdings am zweit-vorangegangenen Jahr. Dennoch können auch hier starke Abweichungen entstehen.

Um am Jahresende eine hohe Abgabennachforderung aufgrund gestiegener Einnahmen zu vermeiden, empfiehlt sich auch hier eine Korrektur und höhere Vorauszahlungen zu leisten. Diese werden vom Steuerbetrag am Ende des Jahres abgezogen und kann somit zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Zahlungen beitragen.

Jahresabschluss in die Wege leiten

Damit Sie das alte Geschäftsjahr abschließen können, prüfen Sie, ob Sie...

  • bereits alle noch im alten Jahr eingelangten Geldeingänge - bzw. natürlich auch die noch getätigten Ausgaben - erfasst haben.
  • Ihr Kilometerbuch bzw. Ihre Diäten vollständig eingegeben und bereits übertragen haben.
  • bereits alle Anlagen bearbeitet, sowie die  Abschreibungsbuchungen angelegt haben.
  • einen etwaigen Gewinnfreibetrag für Wirtschaftsgüter oder Anleihen schon gebucht haben.
  • im Falle einer Registrierkasse den Jahresbeleg schon gemeldet haben.

Prüfen Sie im Zuge Ihrer Jahreserklärung:

Steht Ihnen ein Familienbonus Plus, sowie der Kindermehrbetrag zu? Steht Ihnen ein Alleinverdienst- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu?

Sind alle Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeiträge, Steuerberater-Honorare, freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Renten geltend gemacht worden?

Wurde an alle außergewöhnlichen Belastungen wie Arzt, Zahnarzt, Begräbnis, Kur, Krankheit, Altersheim und Pflege, Pflegekosten, Adoptionen, künstliche Befruchtung - sofern relevant für eine Anerkennung - gedacht?

Mehr in unserer Ratgeber Jahresabschluss

Jahresbeleg der Registrierkasse übermitteln

Um Ihr Geschäftsjahr abschließen zu können, müssen Sie auch den Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse an das Bundesministerium für Finanzen übermitteln. Die Prüfung des Jahresbelegs durch das Finanzamt trägt dabei zur Gewährleistung der vollständigen Erfassung der Umsätze bei. Aus diesem Grund muss der Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse immer bis spätestens den 15.02. des Jahres Ihrem Finanzamt vorliegen.

Übermittlung des Jahresbelegs in FreeFinance

In FreeFinance wird Ihr Jahresbeleg automatisch mit dem Tagesabschluss des letzten Tages des Jahres erstellt. Sie können diesen einfach über den Reiter Registrierkasse > Berichte > Datenerfassungsprotokoll direkt über Ihren Webservice Benutzer in FinanzOnline einreichen.

Übermittlung des Jahresbelegs mit einer externen Registrierkasse

Nutzen Sie eine externe Registrierkasse, finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Übermittlung des Jahresbelegs auf der Homepage der WKO.

Kostenstellen

Kostenstellen endlich in FreeFinance

Seit Kurzem können Sie in FreeFinance auch Kostenstellen erfassen. Die oft gewünschte Erweiterung steht bereits als Testprodukt zur Verfügung und kann unter Mein Profil > Mein Abo für 30 Tage kostenlos aktiviert werden [danach 4 EUR pro Monat].

Planen und erfassen Sie sowohl Aufwände als auch Erlöse von verschiedenen Projekten, Kunden, Filialen etc. und behalten Sie einfach den Überblick über die Profitabilität Ihrer Tätigkeit.

Rechnungslegung

Gesamtrabatt

In der Rechnungslegung kann nun auch ein Gesamtrabatt vergeben werden. Zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit Rabatte auf einzelne Zeilen zu vergeben, kann dann auch auf eine gesamte Rechnung ein Rabatt gewährt werden.

Wählen Sie einfach nach dem Erstellen aller Rechnungszeilen die gewünschte Höhe des Rabatts aus und versenden Sie die Rechnung wie gewohnt direkt an Ihre Kunden.

Bankanbindung

Fremdwährungskonten

Seit Kurzem können Sie nun auch Fremdwährungskonten an FreeFinance anbinden!

Die bestehende Möglichkeit Belege in Fremdwährungen zu erfassen wird nun erweitert, indem auch Konten, welche in anderen Währungen als € geführt werden angebunden werden können. Auch Umbuchungen in Fremdwährungen stehen Ihnen jetzt zur Verfügung.

Doku-Archiv

Aufräumen im Doku-Archiv

FreeFinance macht Ihnen das Aufräumen jetzt leichter.

Nach dem Abschluss einer UVA bzw. im Buchungsjournal findet sich eine neue Schaltfläche „Dokumente verschieben“. Sie haben darüber die bequeme Möglichkeit, die den gefilterten Buchungen zugeordneten Dateien (aus dem FreeFinance Doku-Archiv) in einen von Ihnen gewählten Ordner zu verschieben.

Gerade zum Jahresende können Sie so ganz bequem Struktur in Ihre Dateien bringen.

Cloud-Speicher profitieren davon (leider) nicht, da FreeFinance ausschließlich lesend zugreift.

Schnittstellen

API Anpassung

Wir haben auch unsere API-Schnittstelle angepasst. So können nun auch Fälligkeitsdatum und Kundenrabatt von Rechnungen über die API vermerkt werden.

Haben Sie also beispielsweise einen Webshop angebunden, können Sie nun auch direkt dort diese Werte erfassen und an die Rechnungslegung in FreeFinance übergeben.

Social Media

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Wir freuen uns, wenn Sie auf unserem Instagram-Feed vorbeischauen.

Zu finden sind wir unter: freefinance.official

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