Vermietung | Verpachtung
Wohnungs- und Hauseigentümer können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Pflichten die betreffende Immobilie jederzeit vermieten. Das gilt auch für die Verpachtung von Immobilien.
Möchte man eine Immobilie vermieten, muss zunächst die Frage beantwortet werden, ob eine Vermietung auch mittel- und langfristig sinnvoll ist, oder ob ein Verkauf der Immobilie im betreffenden Fall lohnender wäre.
Stellt sich die Vermietung in Abwägung aller zu erwartenden Kosten und der Mieteinnahmen als lohnend heraus, kann die Vermietung des Objekts konkret angegangen werden - dabei sollte man wie auf dieser Seite beschrieben Schritt für Schritt vorgehen, um das bestmögliche Mietverhältnis mit seiner Immobilie zu gewährleisten.
Vor allem die folgenden Fragen spielen eine grundlegende Rolle hinsichtlich geplanter Vermietung:
- Macht es Sinn, mit Makler zu vermieten?
Das kann einige Vorteile für Sie als Mieter mit sich bringen - es muss aber auch das ab 2023 gültige Bestellerprinzip beachtet werden, aufgrund dessen ab dann Sie die Maklerkosten zur Gänze tragen müssen, wenn Sie den Makler beauftragt haben. - Unterliegt die Immobilie und damit der Mietvertrag dem MRG?
Wenn die zur Vermietung vorgesehene Liegenschaft dem Mietrechtsgesetz unterliegt, bringt das viele grundlegende Vorschriften, Bestimmungen und Einschränkungen in Sachen Kündigung, Miethöhe, usw. mit sich. - Wie hoch darf die verlangte Miete sein?
Je nach Anwendung des MRG oder Ausnahme aus diesem gibt es Richtwerte oder Höchstgrenzen bei der zulässigen Miethöhe. Weiters werden entweder Kategoriemietzins nach Merkmalen und Ausstattung, Richtwertmietzins nach gesetzlicher Vorgabe oder angemessener Mietzins nach regionalen Gegebenheiten angesetzt. Außerdem ist zu beachten, dass für die Indexangleichung der Miete laut Verbraucherindex und daraus resultierenden Anpassungen des Mietzinses auch eine Wertsicherungsklausel im Vertrag vorhanden sein muss. - Ist ein Energieausweis nötig?
Es muss ein Energieausweis erstellt und ausgehändigt werden - andernfalls drohen Konsequenzen und Strafen. - Wie kann der optimale Mieter gefunden werden?
Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle, wenn es darum geht, den idealen Mieter zu erkennen. Beachten Sie dabei die in diesem Beitrag angeführten Punkte und lassen Sie sich vom Vermieter jedenfalls die nötigen Daten und Unterlagen übermitteln. - Wie kann ein Mietverhältnis wieder gekündigt werden?
Auch dabei kommt es zunächst darauf an, ob Immobilie und daher der Mietvertrag dem Vollanwendungs- oder Teilanwendungsbereich des MRG unterliegt oder ob die Immobilie gänzlich davon ausgenommen ist. Weiters müssen vor allem im Anwendungsbereich des MRG und bei unbefristeten Verträgen die zulässigen Kündigungsgründe beachtet werden.
Im Zuge der Vermietung ist dann zu beachten, welche Art der Vermietung und welcher Umfang dabei vorliegt. Unterschieden wird:
- Private Vermietung
- Gewerbliche Vermietung
Privatvermietung
Die private Vermietung ist grundsätzlich die Überlassung von (Wohn-) Raum zur privaten Nutzung, ohne dass dabei weitere Nebenleistungen erbracht werden, die in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Wenn die Einkünfte aus privater Vermietung unter einer bestimmten Grenze liegen, dann muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden:
- Wenn neben anderen steuerpflichtigen Einkünften jene aus der Vermietung unter 730 Euro im Jahr liegen, entfällt im Regelfall die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, das richtet sich nach etwaigen weiteren Einkünften und der Gesamtsumme aus allen Einkünften.
Gewerbliche Vermietung
Die gewerbliche Vermietung bedeutet eine Überlassung zur gewinnorientierten Nutzung von Räumlichkeiten, gegebenenfalls inklusive Bereitstellung von allfälliger Ausstattung sowie vorhandener Betriebsmittel.
Bei gewerblicher Vermietung wird daher auch von Verpachtung gesprochen und sie geschieht im Regelfall anhand eines Pachtvertrags. Das heißt, die Definition als gewerbliche Vermietung richtet sich vorwiegend nach den Aspekten Rahmenbedingungen und Größenordnung, dem kommerziellen Interesse an der Vermietung und gewerblicher Intention, wenn die Vermietung ein Geschäftsmodell von einem Unternehmer oder Unternehmen ist.
Besteuerung
Die Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie unterliegen der Einkommenssteuer. Daher müssen auch die Einkommensteuererklärung samt Beilage beim Finanzamt eingereicht werden.
Außerdem unterliegen die Umsätze je nachdem, ob die Vermietung privat oder gewerblich erfolgt, verschiedenen steuerrechtlichen Bestimmungen und Abgaben.