Startklar in 5 Minuten, 3 Sek bis zum gedruckten Bon. Bis zu 20 Bons in der Minute drucken, in 5 unterschiedlichen Formaten.
Bequem & flexibel!
FreeFinance Registrierkasse
Nach wenigen Klicks startklar, einfach zu bedienen und Bons in Sekunden gedruckt.
Die FreeFinance Registrierkasse ist flexibel, sicher und natürlich RKSV-konform.
Auch drahtlos auf Ihrem Tablet oder iPad!
Auf einen Blick
Sie wollen Umsatz machen - ohne viel Geld für eine Kasse ausgeben zu müssen?
Dann greifen Sie zur schnellsten Registrierkasse mit automatischer Verbuchung in der Buchhaltung von FreeFinance.
Mit oder ohne Bondrucker, am Laptop oder am Tablet:
Sofort einsatzbereit in Ihrer Boutique, Ihrem Geschäft, Ihrer Praxis, Ihrer Werkstatt, ...
Schnell & effizient
Für Österreich
In und für Österreich gemacht und damit vollständig konform gemäß österreichischer Registrierkassenverordnung (RKSV).
Optimiert & angepasst.
Zeitgemäß & digital
Bluetooth-Bondrucker verbinden, bequem per App (Android, iOS) am Tablet drucken. Auch für Touch-Laptop und Mac geeignet.
Drahtlos & mobil.
Rechtskonform
RKSV-konforme Bons und Tagesabschlüsse erstellen. Stammdaten verwalten, Rückgeld berechnen.
Inkl. Berichten und Datenerfassungsprotokoll. Sicher & umfassend.
FinanzOnline direkt
Mit Direktschnittstelle aktivieren und Startbeleg in wenigen Augenblicken erstellen. Sicher mit QR-Code (A-Trust-Signatur). Sie können auch Ihre UVA direkt melden!
Integration in Buchhaltung
Tageslosung bequem übernehmen in Ihre FreeFinance-Buchhaltung. Mit Integration in die Rechnungslegung, falls Ihre Rechnung in bar bezahlt wird.
Alles aus einer Hand!
Integration in die Buchhaltung
Barumsätze + Aufzeichnung & Belegerteilung + echte Verbuchung & Buchführung
- Nicht nur Einnahmen aufzeichnen und Belege erstellen - sondern gleich ab damit in die Buchhaltung!
- Durch diese Integration erfüllen Sie alle Anforderungen an die Aufzeichnung, Belegerteilung und Verbuchung - und das effizient und komfortabel.
- Zugleich haben Sie das gute Gefühl, bei allen Sicherheitsanforderungen up to date zu sein - und das ohne hohe Anschaffungskosten.
- 100 % RKSV-konform
- Registrierkasse integriert in Ihre Buchhaltung
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Registrierkasse einfach gemacht
Mit FreeFinance starten Sie Ihre RKSV-konforme Registrierkasse innerhalb weniger Minuten. Die Aktivierung Ihrer Registrierkasse und Meldung des Startbelegs erfolgt bequem über die FinanzOnline Direktschnittstelle, natürlich signiert mit QR-Code (A-Trust Signatur).
Sofort Bon drucken
Rechtskonforme Bons mit Ihrem Logo entweder im A4-Format auf beliebigen Druckern oder im 80mm- bzw. 58mm-Format mit den Druckern von Epson oder Star drucken. Oder den Beleg papierlos gleich per Mail an den Kunden senden!
RKSV konform
FreeFinance sorgt dafür, dass Ihnen alle vom Finanzamt geforderten Berichte (zu Belegen, Warengruppen, Datenerfassungsprotokoll) im richtigen Format vorliegen. Monatlich erhalten Sie den Registrierkassen-Export im JSON-Format per Mail zugestellt.
Aktueller Kassenstand
Sie erfassen alle Einnahmen in Ihrer Kasse - auch Barentnahmen oder Bareinlagen. Die Tageslosung ist per Knopfdruck in Ihrer Buchhaltung verbucht. Tages- und Monatsabschluss erstellen, auch Startbeleg & Jahresbeleg melden!
Was ist die Registrierkasse eigentlich?
Barumsätze | Aufzeichnung | Belege
Obwohl der Begriff „Registrierkasse“ antiquiert erscheinen mag und Assoziationen mit alten mechanischen Kaufmannskassen weckt, bezieht sich der heutige Gebrauch im Sinne der Registrierkassenpflicht auf ein hochmodernes elektronisches Aufzeichnungssystem, das bestimmte Merkmale erfüllen und Funktionen gewährleisten muss.
Moderne Registrierkassen und ihre Funktionen
Die heutzutage eingesetzte Registrierkasse ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem, mit dem die Losungen gesetzeskonform dokumentiert werden. Losungen sind die Kasseneinnahmen in bar, oft auch als Tageslosung(en) bezeichnet.
Die Anforderungen an solche Systeme sind in den seit 2016 gültigen gesetzlichen Vorschriften zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen geregelt und basieren auf dem Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, welcher laufend Aktualisierungen und Erneuerungen erfährt.
Sicherheitseinrichtung und Manipulationsschutz für Registrierkassen
Die Registrierkasse muss auch über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, damit die Aufzeichnungen vor Manipulationen geschützt sind.
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Diese Vorschriften an die technischen Sicherheitseinrichtungen der Kassen regelt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
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Seit dem 1. April 2017 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Registrierkasse über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen muss, die Manipulationen verhindert.
Diese Sicherheitsmaßnahme wird auf dem Kassenbeleg durch einen maschinenlesbaren Code, wie beispielsweise einen QR-Code, sichtbar gemacht.
Mehrere Funktionen der Registrierkasse
Eine Registrierkasse dient aber nicht nur zur Aufzeichnung der Bareinnahmen. Unternehmen können damit auch die Einzelaufzeichnungspflicht und die Belegerteilungspflicht erfüllen:
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Einzelaufzeichnungspflicht: Jede einzelne Transaktion muss detailliert aufgezeichnet werden, um eine genaue und nachvollziehbare Buchführung zu gewährleisten.
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Belegerteilungspflicht: Jeder Kunde muss einen Beleg über die getätigte Transaktion erhalten, der bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten aufbewahrt werden muss.
Mit einer rechtskonformen und zeitgemäßen Registrierkasse – im Optimalfall direkt in die Buchhaltung des Unternehmens integriert – lassen sich die gesamte Bandbreite an Regelungen und Anforderungen im Zuge von Barumsätzen vor Ort sowie die Aufzeichnung und Belegung dieser an die Kundschaft abwickeln.
Vorteile der Nutzung einer Registrierkasse
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Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ermöglicht eine klare Nachverfolgung aller Bartransaktionen.
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Manipulationsschutz: Durch die technische Sicherheitseinrichtung und kryptografische Signaturen wird die Integrität der Daten gewährleistet.
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Effizienz: Integration in die Buchhaltung reduziert manuellen Aufwand und minimiert Fehler.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
In Österreich müssen Unternehmen, deren Jahresumsätze 15.000 Euro und deren Barumsätze 7.500 Euro übersteigen, eine Registrierkasse verwenden. Diese Vorschrift ist Teil der seit 2016 geltenden Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) festgelegt, die detaillierte Anforderungen an die technischen Sicherheitseinrichtungen und die Manipulationssicherheit der Registrierkassen vorschreibt.
Praktische Tipps zur Implementierung
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Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeiter sollten im Umgang mit der Registrierkasse geschult werden, um eine korrekte und effiziente Nutzung zu gewährleisten.
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Regelmäßige Wartung: Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Registrierkasse hilft, technische Probleme zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
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Einhaltung der Vorschriften: Stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierkasse alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und alle Transaktionen korrekt erfasst werden.
Zukunft der Registrierkassen
Die Zukunft der Registrierkassen liegt in der weiteren Integration digitaler Technologien und der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit. Trends wie mobile Zahlungsoptionen und cloudbasierte Kassensysteme werden in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.
Mit der vollständig in die Buchhaltung integrierbaren Registrierkasse von FreeFinance haben Sie diese Vorteile bereits heute!
Registrierkassenpflicht
Barumsätze | Aufzeichnungspflicht | Belegerteilungspflicht
Das Thema Registrierkasse wird für Sie und Ihr Unternehmen aufgrund der Bestimmungen zur Aufzeichnungspflicht in Österreich dann relevant, wenn Ihre Jahresumsätze und dabei vorhandene Barumsätze eine bestimmte Grenze überschreiten.
Im Grunde benötigen Sie als Unternehmer laut Registrierkassenpflicht in Österreich eine Registrierkasse, wenn:
- Ihre Jahresumsätze 15.000 Euro übersteigen und
- Ihre Barumsätze dabei mehr als 7.500 Euro ausmachen.
- Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie unter die Registrierkassenpflicht fallen.
Als Barumsätze gelten dabei alle Zahlungen, die direkt vor Ort stattfinden, also auch Kartenzahlungen per Bankomat- oder Kreditkarte. Hingegen sind Überweisungen, Zahlungen mit Onlinebanking oder PayPal keine Barumsätze in Sinne der Regelung.
Vertiefende Details zu den Funktionen
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Barbelege – auch Bons genannt – werden RKSV-konform erfasst und gedruckt.
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Beim Tagesabschluss automatische Verbuchung in Ihrer Buchhaltung.
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Verbuchung von Barentnahmen aus der Kassa oder Bareinlagen.
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Integration in die Rechnungslegung:
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Barzahlungen von Rechnungen werden direkt in das Kassenbuch verbucht.
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Der Barbeleg ist in der Rechnungslegung direkt abruf- und druckbar.
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Mail-Versand von Barbelegen direkt aus FreeFinance möglich.
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Die A-Trust-Signatur direkt über FreeFinance beziehen:
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Signaturzertifikat a.sign RK HSM Basic:
Signatureinrichtung der A-TRUST GmbH zur Verwendung in Registrierkassen gemäß der RKSV ab 2017: a.sign RK HSM Basic für bis zu 10.000 Signaturen pro Jahr, Gültigkeit 5 Jahre. -
Sie erstellen mehr als 10.000 Bons pro Jahr? Kontaktieren Sie uns für ein Signatur-Upgrade.
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Sicherheitseinrichtung und Kassen können im Anschluss direkt an FinanzOnline gemeldet werden.
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Direktschnittstelle zu FinanzOnline wird dafür benötigt (siehe Webservice-Benutzer).
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Optionen für Barbelege:
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Im klassischen A4-Format
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Für 80mm-Bondrucker wie z.B. den Epson TM-T20II (USB, LAN)
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Für 58mm-Bondrucker wie z.B. den Star SM-S230i (mobil, Akku, Bluetooth)
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Alternative Touch-Oberfläche, optimiert für Tablets oder Touch-Monitore.
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Drucken Sie direkt auf den 58mm Bluetooth-Druckern von Star.
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Sie bleiben stets angemeldet (nach erstmaliger Anmeldung).
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Synchronisierung von Artikeln, Kunden, sowie Kassen-Einstellungen.
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Auch als App für Android & iOS: manubu POS optimiert für Tablets ab 10 Zoll.
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Finden Sie alle Ihre Bons in der Bonübersicht.
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Nehmen Sie bequem die notwendigen Tagesabschlüsse vor.
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Warengruppen- und Bedienerbericht.
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Datenerfassungsprotokoll mit automatischem monatlichem Export und Versand per Mail im JSON-Format und Ablage im Doku-Archiv.
Häufige Fragen
Ab wann braucht man eine Registrierkasse?
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Form einer Registrierkasse zu verwenden, wenn:
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je Betrieb der Jahresumsatz 15.000 Euro und
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die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten.
Erst wenn beide Grenzen überschritten werden, muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (USt) mit Entrichtungsintervall Kalendermonat oder Kalendervierteljahr ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Wer benötigt eine Registrierkasse?
In Österreich benötigen Sie als Selbstständiger und Unternehmer eine Registrierkasse, wenn Ihre Jahresumsätze 15.000 Euro übersteigen und Ihre Barumsätze mehr als 7.500 Euro ausmachen.
- Unter Barumsätzen sind Zahlungen zu verstehen, die direkt vor Ort stattfinden.
Das bedeutet für Unternehmer: Wenn ein Kunde in einem Geschäftslokal mit Bankomat- oder Kreditkarte zahlt, ist diese Zahlung als Barumsatz im Sinne der Registrierkassenpflicht zu verstehen.
- Überweisungen, Zahlungen mit Onlinebanking oder PayPal sind keine Barumsätze im Sinne dieser Regelung.
Hinweis: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie unter die Registrierkassenpflicht fallen: Umsatz größer als 15.000 Euro und davon Bareinnahmen von mehr als 7.500 Euro.
Beispiel: Registrierkassenpflicht
Frau Hinteregger ist Inhaberin eines kleinen Geschäfts für Schreibwarenzubehör. Fast alle Ihre Kunden zahlen direkt vor Ort entweder mit Bankomatkarte oder in bar.
- Frau Hinteregger benötigt jedenfalls eine Registrierkasse, da ihr Jahresumsatz größer als 15.000 Euro ist und sie fast den gesamten Umsatz direkt vor Ort erzielt.
Anmerkung: Nehmen wir an, Frau Hinteregger möchte in Zukunft nicht mehr so viel arbeiten. Ihre Lebenshaltungskosten sind gering und sie hat sich ausgerechnet, dass sie mit einem Umsatz von 14.500 Euro leben könnte.
- Frau Hinteregger bräuchte dann keine Registrierkasse mehr, da sie zwar über 7.500 Euro Barumsätze erzielt, Ihr Jahresumsatz aber unter den 15.000 Euro bleibt.
Beispiel: Keine Registrierkassenpflicht
Herr Brunner ist freier Journalist im Bereich Außenpolitik und schreibt für verschiedene Tageszeitungen und Journale. In Summe verrechnet er über das Jahr rund 30.000 Euro an Honorarnoten.
- Herr Brunner benötigt keine Registrierkasse, da er die gestellten Rechnungsbeträge ausschließlich via Banküberweisung von seinen Auftraggebern bekommt.
Anmerkung: Herr Brunner könnte nebenher noch bis zu 7.500 Euro in bar verrechnen, ohne eine Registrierkasse zu benötigen.
Welche Bon-Formate kann die FreeFinance Registrierkasse?
Mit FreeFinance können Sie ultraschnell Bons in A4, 58mm- oder 80mm-Format drucken. Sie können die Texte von Kopf- und Fußzeile individuell anpassen und die Bons mit Ihrem Logo versehen, das Sie hochladen können.
Kann ich meine Bons per Mail verschicken?
Ja, bei jedem Bon können Sie entscheiden, ob Sie Ihrem Kunden den Bon ausdrucken oder per Mail zukommen lassen wollen.
Gibt es eine Registrierkassen-App für Tablet?
Ja - sowohl fürs iPad als auch für Android-Tablets steht Ihnen unsere kostenlose Registrierkassen-App zur Verfügung.
Alle Details unter: manubu POS - die mobile Registrierkasse.
Wo finde ich Tutorial-Videos?
Finden Sie unsere zahlreichen Videos – eingeteilt in Playlists:
- Rund um die Registrierkasse, sowie unsere
- Mobile Lösung für Ihr Tablet