Auf unseren Detailseiten haben wir alle Informationen rund um das Thema „Buchhaltung“ für Sie zusammengetragen:
Buchhaltung ⇒ einfach erklärt
Die Buchhaltung ist jene zentrale Organisationseinheit eines Unternehmens, die sich mit der vor allem für die Zwecke der Steuern und Abgaben zentralen Buchführung des Unternehmens beschäftigt.
Themenübersicht
Zusammenfassung
Rechnungswesen | Gewinnermittlung | Buchhaltung
Zentrale Funktion | Die Buchhaltung bildet in finanzieller und steuerlicher Hinsicht das Herzstück eines Unternehmens. |
Unternehmensbereich | Es ist jene Abteilung bzw. Organisationseinheit, die sich mit der gesamten Buchführung des Unternehmens beschäftigt. |
Zweck | Die Buchführung ist in erster Linie für alle Zwecke der Steuern und Abgaben des Unternehmens von zentraler Bedeutung. |
Vorgänge | Mithilfe der Buchhaltung werden dabei alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens erfasst, aufbereitet und auch entsprechend der gesetzlichen Dokumentationspflichten dokumentiert. |
Gegenstand | Die Buchhaltung erfasst alle Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens und bereitet diese geschäftlichen Vorgänge auch für die Finanzverwaltung auf. |
Steuerberechnung | Auf Basis der in der Buchhaltung erfassten und an die Finanzverwaltung einzureichenden Daten ergibt sich die steuerliche Zahllast und Bemessungsgrundlage für das Unternehmen. |
Rechtliche Vorgaben | Die konkrete Art der betrieblichen Buchführung und Abwicklung aller buchhalterischen Belange richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die je nach Rechtsform und Umfang des Unternehmens unterschiedliche Anforderungen und Vorgaben mit sich bringen. |
Art der Buchhaltung | Grundsätzlich wird zwischen der vereinfachten Gewinnermittlung in Form der Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – siehe Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) – und der deutlich komplexeren Buchführung anhand der sogenannten doppelten Buchhaltung unterschieden. |
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Bundesabgabenordnung (BAO):
Tagesaktuelle Fassung im RIS