Wer als Unternehmer tätig ist, muss auch dafür Sorgen tragen, dass die je nach wirtschaftlicher Tätigkeit und Umfang dieser geforderten Jahressteuererklärungen fristgerecht an das Finanzamt übermittelt werden.
Die Jahreserklärungen umfassen insbesondere die Meldungen der folgenden Steuern und Abgaben:
- Erklärung für die Einkommensteuer (ESt)
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
- Jahresmeldung für die Umsatzsteuer (USt)
- Erklärung für die Körperschaftsteuer (KÖSt)
- Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften
- Feststellungserklärung
Wer in Österreich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, lässt sich unter anderem aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) ableiten.
Grundsätzlich ist man in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man in Österreich den gewöhnlichen Aufenthaltsort beziehungsweise den Wohnsitz hat. Außerdem gilt:
- Wird vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zugeschickt, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - man unterliegt dann der Steuererklärungspflicht gemäß § 42 Abs 1 Z 1 EStG.
- Weitere Voraussetzung führen bei entsprechendem Erfüllen dieser auch zu einer Steuererklärungspflicht - beispielsweise ist das der Fall, wenn das steuerpflichtige Einkommen bei über 11.000 EUR liegt.
Im Regelfall müssen Steuererklärungen gemäß § 42 Abs 1 EStG elektronisch eingereicht werden, eine schriftliche Einkommensteuererklärung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Besonders zu beachten sind die Fristen und Fälligkeitstermine für die unterschiedlichen Steuererklärungen und Finanzamtsmeldungen - das Verpassen der Frist kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen und hohe Kosten verursachen. Eine Steuertabelle mit allen Terminen und Anlaufstellen für die Abgaben und Erklärungen finden Sie im unten verlinkten Beitrag!