Wertpapiere in FreeFinance verarbeiten

Wertpapiere in der einfachen Buchhaltung

Behandlung von Wertpapieren in der Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung

TBD

Wertpapiere in der doppelten Buchhaltung

Behandlung von Wertpapieren in der doppelten Buchhaltung

Handelt es sich um eine Finanzanlage, die ins Anlagenvermögen übernommen wird? Oder handelt es sich um einen Aktienkauf, der in das Finanzumlaufvermögen fällt?

Dazu raten wir zur Konsultation Ihres Steuerberaters.

 

Wir sind hier als Softwaredienstleister weder in der Lage das zu bewerten noch dürfen wir das tun.

 

A)

Wenn der Aktienkauf als Finanzumlaufvermögen behandelt wird, gehören die Aktien in dem Fall nicht zum Geschäftsbetrieb des Unternehmens, dann

gehen Sie wie folgt vor.

 

1. Sie erfassen den Aktienkauf als Eingangsrechnung.

2. Die Aktie selbst kommt in eine Rechnungszeile. Als Konto wird 2650 "Wertpapiere des Umlaufvermögens" von Ihnen ausgewählt.

    Achtung, welche UST haben Sie auf die Aktien gezahlt? Den Steuersatz wählen Sie dann aus.

3. In einer weiteren Rechnungszeile geben Sie die Bankspesen ein. Dafür wählen Sie das Konto 7790 "Spesen des Geldverkehrs sowie sonstige Bankspesen" aus.

4. Dann buchen und die Wertpapiere sind erfasst. 

5. Wenn bei Abschreibung nötig ist, erledigen Sie das am Jahresende über unsere Umbuchungsmaske mit einer Abschlussbuchung.

 

Anbei eine Demo Eingangsrechnung.

 

 

Bitte beachten Sie, dass Erlöse auf das Konto "Erlöse aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens" gebucht werden und nicht als allgemeine Erlöse verbucht werden können, da Aktien nicht zum Geschäftsbetrieb gehören und alles, was damit in Zusammenhang steht, separat auszuweisen ist.

 

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QUELLE: 

 

http://cd.manz.at/rechtaktuell/pdf/Karel_Das_Anlagevermoegen_LP.pdf

 

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B)

Handelt es sich um eine Finanzanlage, die ins Anlagenbuch aufgenommen werden muss, wie z.B. eine originäre Finanzanlage gehen Sie wie folgt vor.

 

 

1. Sie erfassen den Aktienkauf als Eingangsrechnung.

2. Die Aktie selbst kommt in eine Rechnungszeile. Als Konto wird 0870 "Wertpapiere, Anteile ohne Beteiligungscharakter" von Ihnen ausgewählt.

3. In einer weiteren Rechnungszeile geben Sie die Bankspesen ein. Dafür wählen Sie das Konto 7790 "Spesen des Geldverkehrs sowie sonstige Bankspesen" aus.

4. Nun sind die Aktien als Anlage erfasst, werden aber nicht im Anlagenbuch angezeigt und dort nicht weiterbearbeitet. Abschreibungs- bzw. Zugewinnbuchungen erledigen

    Sie auch in der Umbuchungsmakse. 

5. Die Zinsen aus den Wertpapieren grenzen Sie monatlich ab und buchen diese auf 2350 "Forderung aus Wertpapierzinsen "  an 2800 "Bank"

6. Zinserträge erfassen Sie als Eingangsrechnung und buchen diese auf 8060 "Steuerpflichtige Zinserträge für Wertpapiere des Anlagevermögens. 

 

Aufgrund der Kompexität des Sachverhaltes können wir Sie nur bitten, Ihren Steuerberater zu fragen,

wie Sie grundsätzlich Ihre Aktien behandeln. Das Erfassen, Buchen und Abwerten Ihrer Aktie im System können wir Ihnen dann gern im Detail beschreiben.

 

 

 

Quelle: 

2.1.1. Aktien und GmbH-Anteile Der Zweck der im Finanzanlagevermögen gehaltenen Aktien und GmbH-Anteile liegt in der langfristigen Kapitalanlage (zumindest ein Jahr). Im Finanzanlagevermögen gehaltene Aktien und GmbH-Anteile sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um eine allfällige außerplanmäßige Abschreibung, anzusetzen (§ 203 Abs. 1 UGB). Eine planmäßige Abschreibung findet nicht statt. Die Anschaffungskosten stellen die absolute Obergrenze für den bilanziellen Ausweis dar. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Ist die Wertminderung dagegen voraussichtlich nicht von Dauer, besteht ein Abwertungswahlrecht (§ 204 Abs. 2 UGB). Gemäß § 208 Abs. 1 UGB i. V. m. § 208 Abs. 2 UGB besteht im Falle einer Wertaufholung grundsätzlich ein Zuschreibungswahlrecht.

 

 


http://www.erlbeck.at/download/Abschlussbuchungen_Zusammenfassung.pdf

https://www.mein-lernen.at/rechnungswesen/10-fragen-zu-rechnungswesen/14000-buchungssaetze-wertpapiere-fragen-und-antworten