Weiterbildung von Mitarbeitern
Verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil der steuerpflichtigen Gehaltserhöhung und lassen stattdessen Ihren Arbeitgeber die Bildungszeche zahlen, so spart sich der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten und profitiert vom Steuerabzug. Als Arbeitnehmer können die zusätzlich damit verbundenen Ausgaben in die Arbeitnehmerveranlagung aufgenommen werden. So gewinnen beide und der Fiskus verliert.
Bonuszahlung
Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich eine "Corona-Prämie" steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 3.000 EUR aus!
Weihnachtsgeschenke
Sachgeschenke (dazu zählen auch Gutscheine) sind bis zu einem Freibetrag von 365 EUR [2021] pro Arbeitnehmern und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Gewinnverschiebung
Wenn Sie Ihr Jahresergebnis optimieren, können Sie sich auch die Gewinnverschiebung zunutze machen. So können Sie beispielsweise Teil-Projekte abrechnen oder Rechnungen erst am Anfang des neuen Jahres und nicht zum Ende des Geschäftsjahres ausstellen.
Genauso beeinflussen Sie das Ergebnis durch gezielte Bestellungen. Wenn Sie gut planen und notwendige Bestellungen rechtzeitig bekannt sind, lassen sich Gewinne und Ausgaben optimal auf die Geschäftsjahre verteilen.
Sonstiges
Machen Sie diverse Ausgaben geltend, um Ihre betriebliche Steuerlast zu senken:
- Spenden
- Sponsorbeiträge
- steuerfreie Auszahlung der Home-Office-Tage
- Klimaticket
- Jobticket für Dienstnehmer
- Kinderbetreuungszuschüsse an Dienstnehmergruppen
- Rückstellungen für nicht verbrauchten Urlaub und Zeitausgleich von Mitarbeitern