Durch Ausscheiden eines Anlagegutes (siehe Anlagenverkauf) kann eine Stille Reserve gebildet werden, wenn man die Anlage über ihren Buchwert verkauft (es würde ein Gewinn entstehen). Damit dieser nicht versteuert werden muss, kann eine Stille Reserve für die Neuanschaffung eines ähnlichen Guts erstellt werden.
Übertragen der stillen Reserve im Wirtschaftsjahr der Auflösung
Zuweisung:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Bilanzbuchung |
31.12. |
8800 Zuweisung an die Bewertungsreserven gem. § 12 EStG |
9550 Bewertungsreserven gemäß § 12 EStG |
positiver Betrag |
Normale jährliche Abschreibung der neuen Anlage:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Abschlussbuchung |
31.12. |
0... Anlagekonto |
7010 Abschreibung von Anlagen |
positiver Betrag
|
Jährliche Auflösung der Bewertungsreserve aliquot zur Abschreibung der neuen Anlage:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Bilanzbuchung |
31.12. |
9550 Bewertungsreserven gemäß § 12 EStG |
8600 Erträge aus der Auflösung von Bewertungsreserven gem. § 12 EStG |
positiver Betrag |
Übertragen der stillen Reserve erfolgt nicht im Wirtschaftsjahr der Auflösung
Zuweisung:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Bilanzbuchung |
31.12. |
8810 Zuweisung an die Rücklagen gem. § 12 EStG |
9500 Rücklagen gem. § 12 EStG |
positiver Betrag |
Umbuchung der Rücklage im Wirtschaftsjahr der Übertragung auf das Konto Bewertungsreserven:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Bilanzbuchung |
31.12. |
9500 Rücklagen gem. § 12 EStG |
9550 Bewertungsreserven gemäß § 12 EStG |
positiver Betrag |
Normale jährliche Abschreibung der neuen Anlage:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Abschlussbuchung |
31.12. |
0... Anlagekonto |
7010 Abschreibung von Anlagen |
positiver Betrag
|
Jährliche Auflösung der Bewertungsreserve aliquot zur Abschreibung der neuen Anlage:
Buchungsart |
Datum |
von Konto |
auf Konto |
Betrag |
Bilanzbuchung |
31.12. |
9550 Bewertungsreserven gemäß § 12 EStG |
8600 Erträge aus der Auflösung von Bewertungsreserven gem. § 12 EstG |
positiver Betrag |