Investitionsförderung ⇒ einfach erklärt

Investitionsförderungen sind finanzielle Unterstützungen, die Unternehmen erhalten können, um ihre Investitionen in verschiedenen Geschäftsbereichen zu fördern.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Investitionsförderung – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Investitionsförderung
Definition:

Unterstützung von Investitionen in Bereichen wie Innovation, Umweltschutz, Digitalisierung und Gesundheit

Zielgruppen: 
  • Unternehmen aus verschiedenen Branchen
  • Alle Unternehmensgrößen
Art der Förderung:
  • in Form von Zuschüssen
Förderstellen:
  • Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)

Investitionsförderung Überblick

Investitionsförderung bezieht sich auf staatliche oder private Anreize, die Unternehmen und Investoren dazu ermutigen, Kapital in bestimmte Regionen, Branchen oder Projekte zu investieren.

Das Förderprogramm des Bundes schafft Anreize für Unternehmen, in das Anlagevermögen, in und nach der Covid-19 Krise, zu investieren.

Die Abwicklung der Förderungen wird nach § 1 Abs. 2 InvPrG im Namen und auf Rechnung des Bundes von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH beauftragt. 

 

Investitonsförderung Bestimmungen

Gefördert werden:

  • alle Branchen
  • alle Unternehmensgrößen

Voraussetzungen:

  • Unternehmen, die regelmäßig auf eigene Rechnung und im eigenen Namen betrieben werden
  • Unternehmen, die über einen Sitz bzw. eine Betriebstätte in Österreich verfügen 

Höhe der Förderung:

  • 7 Prozent Förderung für qualifizierte Investitionen
  • 14 Prozent Förderung für Investitionen in den Bereichen Umwelt, Digitalisierung und Gesundheit
  • Mindestinvestitionssumme von 5.000 Euro und bezieht sich auf die Gesamtsumme aller Investitionen in einem Förderantrag
  • Höchstgrenze von 50 Millionen Euro für die Berechnung der Förderung 

Kleinere Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter können in einem Antrag kombiniert werden, der Antrag muss jedoch mindestens einen Gesamtbetrag von 5.000 Euro erreichen.

Nicht förderungsberechtigt:

  • Investitionen die klimaschädlich sind
  • Aufwendungen für Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden
  • Kosten, die keine geschäftlichen Investitionen betreffen
  • Finanzanlagen
  • Bau oder Ausbau von Wohngebäuden, die für den Verkauf oder die Vermietung an Privatpersonen vorgesehen sind
  • Erwerb von Gebäuden oder Gebäudeanteilen (private Anteile als Teil der Investitionskosten)

Investitionsfreibetrag

  • Investitionsfreibetrag (IFB) wurde neu aufgelegt und gilt für Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab dem 1.1.2023 
  • Der IFB ist eine gewinnmindernde Maßnahme und damit Steuerentlastung für Unternehmen, die im Ausmaß von 10 Prozent in Anspruch genommen werden kann
  • Für Investitionen der Ökologisierung steigt der IFB auf 15 Prozent
  • Voraussetzung ist, dass die Investitionen in die Bereiche Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit fallen müssen. 

Direkt zu: Investitionsfreibetrag 2023

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Fragen und Antworten

Investitionsförderung bezeichnet staatliche finanzielle Unterstützungen für gewerbliche Investitionen und ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsförderung.

Die Förderungen dienen dazu, Investitionen in bestimmten Regionen oder Branchen zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.

Grundsätzlich können in Österreich alle Branchen und alle Unternehmensgrößen Investitionsförderungen beantragen.

Vorausgesetzt, es sind Unternehmen, die über einen Sitz bzw. eine Betriebstätte in Österreich verfügen und die regelmäßig auf eigene Rechnung und im eigenen Namen betrieben werden.

Quellen