Skonto berechnen: Preisnachlass [mit Beispiel, Rechner & Vorlage]

Für Kunden ist der Preisnachlass bares Geld - es kann anderweitig eingesetzt werden. Für das liefernde Unternehmen ist er ein wirksames Instrument, die Absatzrate hochzuhalten. Außerdem schafft er einen Anreiz zu frühzeitiger Bezahlung der Rechnungen - das Unternehmen kommt so schneller an sein Geld.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Skonto - auf einen Blick

Die wichtigsten Fakten zum Skonto
Der Begriff Skonto meint den Preisnachlass, der bei sofortiger oder Zahlung innerhalb einer kurzen Frist auf den Kaufpreis gewährt wird.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf diese Art von Rabatt. Einzig das liefernde Unternehmen kann diesen anbieten - muss aber nicht!
In der Praxis hat sich ein Skontosatz in Höhe von 2 bis 3 % etabliert.
Nur wenn man zum Abzug berechtigt ist, darf dieser Rabatt auch tatsächlich vom Kaufpreis abgezogen werden.
Bei Skontoberechtigung muss sich ein Hinweis darauf entweder auf der Rechnung befinden oder direkt im Zuge des Bestellvorgangs gegeben werden.

Übersicht

Definition | Erklärung


Der Skonto ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, der bei sofortiger oder Bezahlung der Rechnung innerhalb einer bestimmten ausgewiesenen Frist gewährt wird.

Der Käufer kann damit also bei Einhaltung des zusätzlichen Zahlungsziels eine Form von Rabatt in Anspruch nehmen, die der Lieferant ausdrücklich gewährt.


Übliche Varianten des Preisnachlasses:

  • In Form eines Preisnachlasses in Höhe von 2 bis 3 % auf den gesamten Rechnungsbetrag (=häufigste Anwendung).
  • Durch einen Nachlass auf einen Teilbetrag oder mehrere Teilbeträge der Rechnung.
  • Anhand einer Staffelung mit mehreren Fristen für die Skontosätze: Wenn die Rechnungsfrist insgesamt beispielsweise 30 Tage beträgt, kann eine Skontofrist für Nachlass im Ausmaß von 2 % bei Zahlung binnen 14 Tagen und ein Rabatt des Unternehmens in Höhe von 3 % bei Zahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen angeboten werden.

Im Regelfall wird der Skonto auf den Bruttobetrag gewährt, somit ist der allfällige Rabatt auch vom Bruttobetrag oder den für den Abzug ausgewiesenen Brutto-Teilbeträgen abzuziehen.

Im Grunde gewähren Unternehmen Skonti auf deren Ausgangsrechnungen, um die Geldeingänge innerhalb möglichst kurzer Zeit zu verzeichnen - weil damit eine frühzeitige Zahlung durch die Kunden erreicht wird.

Skonti müssen mit dem Unternehmen vereinbart werden!

Das bedeutet: Wurde kein Skontoabzug vereinbart und scheint auch auf der Rechnung oder im Bestellvorgang kein dezidiert ausgewiesener Skonto oder Skontosatz auf, muss vom Kunden auch der gesamte Rechnungsbetrag ohne Abzug bezahlt werden - rein kundenseitige Skonti ohne entsprechendes Angebot auf Rabatt durch den Unternehmer gibt es nicht!

Tipp

Vereinbaren Sie die Möglichkeit eines Preisnachlasses mit dem Unternehmen schriftlich schon im Zuge der Auftragserteilung!

Skonto berechnen

Übersicht | Was ist bei der Berechnung zu beachten?


Zuallererst muss geprüft werden, ob man überhaupt skontoberechtigt ist!

Wird einem die Möglichkeit auf Preisnachlass eingeräumt, findet sich in der Regel ein entsprechender Hinweis auf der betreffenden Rechnung oder wird im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen.

Dieser Hinweis kann zum Beispiel lauten:

"Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen werden 3 % Skonto gewährt."

Ist auf der Rechnung dieser oder ein ähnlicher Verweis angeführt, sind Sie zum Abzug des Skontos in der angegebenen Höhe berechtigt.

In diesem Beispiel wäre anhand der Anmerkung ein Abzug in Höhe von 3 % auf den Gesamtbetrag der Rechnung gewährt. Im Regelfall ist der Skonto vom Bruttobetrag der Rechnung abzuziehen.

In betriebswirtschaftlicher Hinsicht aber ist es egal, ob der Preisnachlass vom Netto- oder Bruttobetrag abgezogen wird.

Zu beachten

  • Manchmal werden einzelne Leistungen oder Teilbeträge vom Skontoabzug ausgenommen!
  • Ein bestimmtes Verhältnis von Rechnungsbetrag zum Ausmaß der Vergünstigung gibt es nicht, die Festlegung obliegt ausschließlich dem liefernden Unternehmen.

Dezidierter Hinweis auf Preisnachlass

  • Achten Sie vor Berechnung und Abzug eines allfälligen Skontos immer genau auf die entsprechenden Hinweise auf der Rechnung oder im Zuge des Bestellvorgangs!
  • Ein allgemeiner Hinweis auf der Webseite des Unternehmens, ohne dass dieser sich auf der Rechnung befindet oder im Bestellvorgang angezeigt wird, ist im Zweifelsfall nicht als Berechtigung zum Abzug anzusehen.

Praxisbeispiel

Skonto berechnen

Am folgenden Beispiel zeigen wir, wie man den Preisnachlass durch ausgewiesenen Skonto selbst berechnen kann:

  • Sie erhalten für einen getätigten Einkauf bzw. eine Bestellung eine Rechnung mit zu zahlendem Gesamtbetrag von 2.400 EUR (brutto).

  • Auf der Rechnung wird ein Skonto in Höhe von 3 % auf diesen Gesamtbetrag der Rechnung ausgewiesen.

  • Dabei wird eine Skontofrist vermerkt, in diesem Fall 14 Tage.

  • Diese Frist bestimmt eine (meistens verkürzte) Zeitspanne für die Möglichkeit des Preisnachlasses – wenn die Zahlung innerhalb dieses Zeitraums erfolgt.

  • Bezahlen Sie also innerhalb der Skontofrist von 14 Tagen, können Sie die 3 % vom Betrag der 2.400 EUR abziehen.

  • Das ergibt bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum einen zu zahlenden Gesamtbetrag in Höhe von 2.328 Euro.

  • Sie bezahlen dank Skonto also 3 % weniger.

Rechnungmuster Skonto: Vorlage

Sie können das Rechnungsmuster mit ausgewiesenem Skonto und Skonto-Hinweis (Zahlungsbedingung) als praktische Vorlage im Word-Format zur Verwendung hier downloaden!

Rechnungsvorlage Skonto: Download

Zweck und Hintergrund

  • Für Kunden ist der Preisnachlass bares Geld – es kann anderweitig eingesetzt werden.

  • Für das Unternehmen ist das Gewähren des Preisnachlasses ein wirksames Instrument, den Absatz zu steigern und somit die Absatzrate hochzuhalten.

  • Der Skonto schafft außerdem einen Anreiz zu frühzeitigem Bezahlen der Rechnungen – Unternehmen kommen mithilfe dieses Hebels früher zu ihrem Geld.

Berechnungsgrundlage

Skonto-Berechnung | Methode


Um die Skontohöhe zu berechnen, wird eine einfache Prozentrechnung durchgeführt:

  • Vom Gesamtbetrag der Rechnung in Höhe von 2.400 EUR werden 3 % errechnet: 2.400 / 100 × 3 = 72.
  • Sie dividieren den Betrag von 2.400 EUR durch den Faktor 100 und multiplizieren das Ergebnis daraus mit dem ausgewiesenen Skontosatz, in diesem Fall 3 %.
  • Damit ergibt sich in diesem Beispiel ein Anspruch auf einen Preisnachlass in Höhe von 72 EUR, der vom Gesamtbetrag der Rechnung abgezogen werden kann.
  • Sie müssen also nur mehr den Gesamtbetrag in Höhe von 2.400 EUR minus 72 EUR, also 2.328 EUR, bezahlen.

Formel

Die Formel für die Berechnung eines Skontos lautet:

  • Rechnungsbetrag dividiert durch Faktor 100
  • Ergebnis daraus multipliziert mit Höhe des Skontosatzes
  • Ist gleich Skontobetrag

Resultat aus der Berechnungsformel ist der Betrag, den Sie im Rahmen des gewährten Skontos weniger bezahlen müssen - also jener Betrag, den Sie vom Rechnungsbetrag abziehen können.

Skontosatz

Immer gleiche Skontohöhe auf Rechnungen?


Auf die Frage, ob es einen Standard-Skontosatz gibt, kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Es gibt ebenso keine Bestimmungen, die einen Skontosatz in bestimmter Höhe oder Mindesthöhe vorschreiben.

In der Praxis hat sich aber ein Prozentsatz für den Skontobetrag von 2 bis 3 % auf den Rechnungsbetrag oder einzelne Posten auf Rechnungen bei Einhaltung der Skontofrist etabliert.

Skontorechner

Auf der Suche nach einem praktischen Rechner für den Preisnachlass?

Preisvorteil einfach selbst berechnen:

Mit dem Skontorechner können Sie - sowohl aus Kundensicht, als auch aus Sicht des anbietenden Unternehmens - den Preisvorteil einfach selbst berechnen und durch Eingabe der Daten auf die eigenen Rahmenbedingungen abstimmen:

Zum Skontorechner

Skonto in der Buchhaltung

Zahlungsbedingung | FreeFinance-Buchhaltung


Die Skontodetails sind optional einzugeben: Werden diese hinzugefügt, wird zusätzlich zur Beschreibung der Zahlungsbedingung auch der Text des Skontodetails angezeigt.

Die Anleitung zum Eingeben von Skonti und Erstellen sowie Bearbeiten der Zahlungsbedingungen von Rechnungen in der FreeFinance-Buchhaltung finden Sie hier:

Zahlungsbedingungen in der Buchhaltung

Kunden- & Lieferantenskonto

Definition | Unterscheidung


In Sachen Buchhaltung wird zwischen Kunden- und Lieferantenskonto sowie der Verbuchung der Zahlungsbedingung jeweils mit der Netto- oder Bruttomethode unterschieden:

Unter Kundenskonto versteht man einen Preisabzug, den der Kunde entsprechend der Zahlungskondition für den Ausgleich einer Rechnung innerhalb der Kassafrist vom Rechnungsendbetrag vornimmt.

  • Das bedeutet für den Lieferanten eine Verminderung des Zahlungseinganges, eine Erlösminderung und eine Korrektur der Umsatzsteuer.
  • Die Verbuchung kann nach der Netto- oder der Bruttomethode erfolgen.

Bei der Nettomethode wird der Skonto sofort in den Nettobetrag - also den Skonto ohne Umsatzsteuer - und in die Umsatzsteuer aufgespalten.

Bei der Bruttomethode wird der Skonto inklusive Umsatzsteuer auf dem Kundenskonti-Konto erfasst und in der Regel monatlich von der Umsatzsteuer entlastet.

Unter Lieferantenskonto versteht man einen Preisabzug, der entsprechend der Zahlungskondition beim Ausgleich einer Eingangsrechnung innerhalb der Kassafrist vorgenommen werden kann.

  • Für den Käufer bedeutet das eine Verminderung des zu zahlenden Betrages, eine Verminderung des Einstandspreises der gekauften Waren bzw. der betrieblichen Aufwendungen und eine Korrektur der Vorsteuer.
  • Auch hier kann die Verbuchung nach der Netto- oder Bruttomethode erfolgen.

Der Skonto wird sofort in den Nettobetrag und die USt aufgespalten und verbucht.

Bei dieser Methode wird der Bruttoskonto auf dem Lieferantenskonto-Konto verbucht und monatlich von der Umsatzsteuer entlastet.

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Fragen und Antworten

Der Skonto ist ein Preisnachlass, der bei sofortiger Bezahlung der betreffenden Rechnung oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist auf den Rechnungsbetrag gewährt wird.

Übliche Varianten des Preisnachlasses:

  • In Form eines Preisnachlasses in Höhe von 2 bis 3 % auf den gesamten Rechnungsbetrag (=häufigste Anwendung).
  • Durch einen Nachlass auf einen Teilbetrag oder mehrere Teilbeträge der Rechnung.
  • Anhand einer Staffelung mit mehreren Fristen für die Skontosätze: Wenn die Rechnungsfrist insgesamt beispielsweise 30 Tage beträgt, kann eine Skontofrist für Nachlass im Ausmaß von 2 % bei Zahlung binnen 14 Tagen und ein Rabatt des Unternehmens in Höhe von 3 % bei Zahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen angeboten werden.

Im Regelfall wird der Skonto auf den Bruttobetrag gewährt.

Für Kunden ist der gewährte Preisnachlass bares Geld - es kann anderweitig eingesetzt werden.

Für das liefernde Unternehmen ist das Gewähren des Preisnachlasses ein wirksames Instrument, den Absatz zu steigern und damit die Absatzrate hochzuhalten. Kundschaft kauft eher bei einem Unternehmen, das einen Preisnachlass gewährt.

Weiters haben Skonti die Funktion, einen Anreiz zur frühzeitigen Zahlung durch die Kunden zu schaffen. So kommt das Unternehmen schneller zu seinem Geld.

Wird die Möglichkeit auf Preisnachlass eingeräumt, findet sich in der Regel ein Hinweis auf der betreffenden Rechnung oder es wird direkt im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen.

Dieser Hinweis kann zum Beispiel lauten:

"Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen werden 3 % Skonto gewährt."

Die Nutzung einer Rabatt-Möglichkeit durch Skonto hängt also am entsprechenden Hinweis und dem Einhalten der zusätzlichen Skontobedingung, die wiederum eine verkürzte Zahlungsfrist ist.

Mit diesem Praxisbeispiel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Preisnachlass berechnen können:

  • Sie erhalten für einen getätigten Einkauf eine Rechnung mit Rechnungsbetrag in Höhe von 2.500 EUR.
  • Auf der Rechnung wird unter Vermerk einer bestimmten Skontofrist - sprich Zahlungsfrist, welche für die Möglichkeit des Preisnachlasses einzuhalten ist - ein Skonto in Höhe von 3 % auf den Gesamtbetrag von 2.500 EUR ausgewiesen.
  • Bezahlen Sie innerhalb der ausgewiesenen Skontofrist, können Sie die 3 % Preisnachlass vom Gesamtbetrag der 2.500 EUR abziehen.

Der Skonto wird nun mithilfe einer einfachen Prozentrechnung berechnet:

  • Vom Gesamtbetrag in Höhe von 2.500 EUR werden 3 % errechnet: 2.500 / 100 x 3 = 75.
  • Sie dividieren den Betrag von 2.500 EUR durch den Faktor 100 und multiplizieren das Ergebnis daraus mit dem ausgewiesenen Skontosatz, in diesem Fall 3 %.
  • Damit ergibt sich ein Anspruch auf Nachlass in Höhe von 75 EUR, der vom Gesamtbetrag abgezogen werden kann.
  • Sie müssen also nur mehr den Gesamtbetrag von 2.500 EUR minus 75 EUR Skonto, also 2.425 EUR, bezahlen.
  • Ihr Skonto ergibt in diesem Praxisbeispiel also einen Nachlass im Ausmaß von 75 EUR - um diese Summe kaufen Sie die Leistung oder Ware günstiger ein.