Die Honorarnote wird vor allem für die Abrechnung kleinerer Nebentätigkeiten verwendet, bei denen kein Arbeitsverhältnis besteht und der jeweilige Auftragnehmer auch kein eigenes Unternehmen führt.
Beim Ausstellen von Honorarnoten sind, wie bei der gesamten Fakturierung, bestimmte Kriterien zu erfüllen und gewisse Angaben unerlässlich.
- Als Faustregel gilt auch hier: Je höher die in Rechnung gestellten Beträge sind, desto mehr Angaben sieht die Gesetzgebung für die Honorarnote vor.
Insbesondere für den allfälligen Vorsteuerabzug ist es Bedingung, dass die Honorarnote korrekt ausgestellt wird.