Mithilfe der Bezugskalkulation ermitteln Unternehmen sowohl die genauen Bezugspreise von Gütern als auch die maximalen Rechnungspreise von eigenen Gütern. Das geschieht einerseits, um Angebote zu vergleichen und andererseits, um die Verkaufspreise der eigenen Erzeugnisse oder Handelsartikel kalkulieren zu können.
Der Bezugspreis, auch Einstandspreis genannt, sind die endgültigen Anschaffungskosten, die einem Unternehmen beim Bezug, das heißt im Zuge der Anschaffung, von bestimmten Materialien, Gütern oder Dienstleistungen entstehen.
Für die Ermittlung des konkreten Bezugspreises wird der Listeneinkaufspreis mit allen Arten von Preisminderungen und Kosten sowie Nebenkosten der Anschaffung gegengerechnet.
Basierend auf dieser Kalkulation berechnet das Unternehmen dann auch den maximalen Rechnungspreis, das heißt den maximal zulässigen Bruttopreis, der für den Verkauf der Ware oder Leistung in Rechnung gestellt wird.