Die Materialgemeinkosten (kurz MGK) repräsentieren eine spezielle Kostenart im Rechnungswesen.
Ihre Besonderheit:
- Sie lassen sich nicht direkt einem spezifischen Produkt oder Kostenträger zuordnen.
Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtmaterialkosten, welche sich in Materialgemeinkosten und Materialeinzelkosten gliedern.
Die Materialeinzelkosten sind direkt einem Produkt zuzuordnen.
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Sie fallen konkret für die Herstellung eines bestimmten Produktes an und sind damit klar abgrenzbar.
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Diese Einzelkosten umfassen insbesondere die Kosten für Roh-Material, Herstellung und Hilfsstoffe.
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Die Materialgemeinkosten hingegen verteilen sich auf verschiedene Produkte und bedürfen einer differenzierten Kalkulation.
Ein klassisches Beispiel für Materialgemeinkosten sind die Lagerkosten.
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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe müssen gelagert werden, bevor sie in der Produktion zum Einsatz kommen.
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Diese Lagerung verursacht Kosten, die sich nicht auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern allen Produkten gemeinsam zuzurechnen sind.
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Daher zählen sie zu den Gemeinkosten und nicht zu den Einzelkosten.
Die Relevanz der Materialgemeinkosten ist groß:
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Sie beeinflussen die Berechnung der Materialkosten eines Produktes und wirken sich damit direkt auf die Preisgestaltung und Rentabilität aus.
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Dabei werden sie nach einem bestimmten Materialgemeinkostenzuschlagssatz auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt.
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Sie tragen zur Planung von Investitionen bei und unterstützen das Unternehmen dabei, wirtschaftliche Situationen besser einschätzen zu können.