Die Mitgliederversammlung beginnt in der Regel mit der Begrüßung durch den Vereinsvorstand und der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (oder deren Vertreter) anwesend ist. Entscheidungen und Wahlen in der Mitgliederversammlung werden in der Regel mit einfacher Mehrheit getroffen.
- Für Beschlüsse, die eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins betreffen, ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen abgegebenen Stimmen erforderlich.
Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wird die Tagesordnung Punkt für Punkt abgearbeitet. Die Berichte des Vorstands und des Kassiers geben den Mitgliedern einen Überblick über die Aktivitäten und die finanzielle Lage des Vereins. Anschließend erfolgt die Diskussion und Abstimmung über die einzelnen Tagesordnungspunkte.
- Abstimmungen können offen per Handzeichen oder geheim per Stimmzettel durchgeführt werden. Die Art der Abstimmung ist ebenfalls in der Satzung festgelegt.
Ein wesentlicher Teil der Mitgliederversammlung ist die Wahl des Vorstands. Hierbei haben die Mitglieder die Möglichkeit, Kandidaten vorzuschlagen und zu wählen. Die Wahlergebnisse werden protokolliert und bekannt gegeben.
- Die Mitgliederversammlung endet mit der Besprechung von Anträgen der Mitglieder und der Festlegung von zukünftigen Terminen und Veranstaltungen.