Verein auflösen ⇒ einfach erklärt

Einen Verein aufzulösen bedeutet, alle Aktivitäten des Vereins zu beenden und die Organisation rechtlich aufzulösen. Dies kann freiwillig durch die Mitglieder oder amtlich durch behördlichen Bescheid erfolgen, abhängig von den in den Vereinsstatuten festgelegten Voraussetzungen.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
Verein gründen – ganz einfach!

Mit FreeFinance Vereinsbuchhaltung effizient gestalten!

Jetzt testen!

Verein auflösen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Vereinsauflösung
Definition

Rechtliche Beendigung eines Vereins und die Einstellung aller Aktivitäten

Arten
  • Freiwillige Auflösung durch Mitgliederbeschluss
  • Amtliche Auflösung durch behördlichen Bescheid
Voraussetzungen
  • Bedingungen in den Vereinsstatuten festgelegt
  • Beschluss zur Auflösung muss innerhalb von vier Wochen der zuständigen Vereinsbehörde angezeigt werden
  • Eintragung der Auflösung und die Registerdaten bleiben ein Jahr nach der Auflösung allgemein abrufbar
Abwicklung
  • Bei vorhandenen Vermögenswerten erfolgt eine Abwicklung
  • Angaben zur Abwicklung müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auflösung gemeldet werden

Verein auflösen

Einen Verein aufzulösen bedeutet, dass alle Aktivitäten des Vereins beendet und die Organisation rechtlich aufgelöst wird.

Verein auflösen: Voraussetzungen, Ablauf und Fristen

Die freiwillige Auflösung eines Vereins erfordert nach § 28 Vereinsgesetz bestimmte Schritte und die Einhaltung von Fristen.

  • Die Voraussetzungen für eine freiwillige Auflösung und die Regelungen zum Umgang mit dem Vereinsvermögen werden in den Vereinsstatuten festgelegt.

Nach der Entscheidung zur freiwilligen Auflösung muss der Verein der zuständigen Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen das Datum der Auflösung mitteilen.

  • Hierzu sind neben dem Datum der Auflösung der Name und die Funktion der Vertreter anzugeben.

Falls der Verein über Vermögen verfügt oder laufende Geschäfte abwickeln muss, wird eine Person für die Abwicklung bestellt, um diese Aufgaben zu übernehmen. Die Abwicklerin oder der Abwickler ist verantwortlich für die Verwaltung und Verwertung des Vereinsvermögens sowie die Beendigung aller noch offenen Geschäfte.

  • Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Sollte jedoch eine Abwicklung erforderlich sein, bleibt der Verein rechtlich aktiv, bis auch die Beendigung der Abwicklung im Register eingetragen ist.

Wenn keine Abwicklung erforderlich ist, müssen die Daten zur freiwilligen Auflösung und die zu diesem Zeitpunkt gültigen Registerinformationen im Vereinsregister noch ein Jahr nach der Eintragung allgemein zugänglich bleiben.

Zuständigkeit

Die zuständige Vereinsbehörde richtet sich nach dem Sitz des Vereins: Die Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft ist in den meisten Fällen zuständig.

  • Für die Anzeige der freiwilligen Auflösung sind keine Gebühren oder Abgaben erforderlich.

Formular zur Auflösung

Für die freiwillige Auflösung eines Vereins kann das Formular „Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung“ verwendet werden, das direkt online ausgefüllt und eingereicht werden kann.

Die Unterzeichnung des Formulars muss von den organschaftlichen Vertretern des Vereins eigenhändig erfolgen.

Verein auflösen: Behördliche Auflösung

Ein Verein kann laut § 29 Vereinsgesetz behördlich aufgelöst werden. 

In diesem Fall wird der Verein mit einem behördlichen Bescheid aufgelöst, wenn er gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Zweck überschreitet oder die Voraussetzungen für seine rechtliche Existenz nicht mehr erfüllt.

  • Dies geschieht unabhängig von den Regelungen für freiwillige Auflösungen und kann unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgen.

Wenn keine Abwicklung des Vereinsvermögens erforderlich ist, bleiben die Eintragung der behördlichen Auflösung und die aktuellen Registerdaten noch ein Jahr nach der Eintragung allgemein zugänglich.

  • Falls ein Vereinsvermögen vorhanden ist, sorgt die Vereinsbehörde für dessen gesetzmäßige Sicherung und Abwicklung.

Bei Bedarf kann die Behörde einen externen Abwickler bestellen, um die Vermögensverwaltung effizient und sparsam zu gestalten.

FreeFinance Logo

Die Buchhaltung für alle Vereine

Umfassende Buchhaltungssoftware für Vereine in Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • 50 % Vereinsbonus
  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Vollständige E/A
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Integrierbare Registrierkasse
  • Digital, sicher und jederzeit alles im Blick
  • Mit PSD2 & automatisierter Belegerkennung
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Ein Verein kann entweder freiwillig oder amtlich aufgelöst werden.

  • Bei der freiwilligen Auflösung sind die Vereinsstatuten maßgeblich, während die amtliche Auflösung durch Gesetzesverstöße oder andere rechtliche Gründe erfolgen kann.

Die Eintragung der freiwilligen Auflösung und die dazugehörigen Registerdaten bleiben noch ein Jahr nach der Auflösung im Vereinsregister allgemein abfragbar.

Quellen