Arbeitslosenversicherung Selbstständige – Alles, was Sie wissen müssen

Auch Selbstständige können von Arbeitslosigkeit betroffen sein. Um für diesen Fall abgesichert zu sein, etwa weil das eigene Gewerbe ruhend gestellt werden muss, kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung hilfreich sein. Dabei ist einiges zu beachten.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Auch Selbstständige können von Arbeitslosigkeit betroffen sein.

  • Seit 2009 können Selbstständige in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten. Damit Gewerbetreibende und Neue Selbstständige eine Arbeitslosenversicherung erlangen, müssen sie den Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung schriftlich bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) erklären.

  • Bei der Höhe der Beiträge kann man zwischen 3 frei wählbaren Stufen wählen, die auch Einfluss auf den endgültigen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

  • Ein Opt-in in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt in die Pensionspflichtversicherung möglich.

  • Ein späterer Eintritt ist immer nur alle 8 Jahre möglich, ebenfalls mit einer 6-monatigen Frist.

  • Die Bezugsdauer für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beträgt grundsätzlich 20 Monate.

Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen: gibt es das?

Arbeitslosigkeit bei Selbstständigkeit mag im ersten Moment ungewöhnlich klingen, kann aber durchaus vorkommen. So kann es etwa durch Krisen, wirtschaftliche Ausnahmesituationen oder persönliche Umstände dazu kommen, dass Personen ihre Selbstständigkeit aufgeben.

Sobald man dann nicht mehr in die Pensionsversicherung der Pflichtversicherung einzahlt, gilt man als arbeitslos. Damit man für solche Fälle abgesichert ist, gibt es die Option der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

War man vor der Selbstständigkeit unselbstständig erwerbstätig, so verfallen diese Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung auch nicht direkt:

  • Hat man bereits über 5 Jahre Ansprüche erworben, so sind diese unbegrenzt gültig.

  • War man vor dem Start der Selbstständigkeit weniger als 5 Jahre arbeitslosenpflichtversichert, so sind die Ansprüche aus der früheren Arbeitslosenversicherung nur maximal 5 Jahre lang gültig.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Voraussetzungen

Mit 1.1.2009 wurde für Selbstständige die Möglichkeit geschaffen, sich freiwillig für einen Eintritt in die Arbeitslosenversicherung zu entscheiden.

Ausschlusskriterien

Für gewisse Personengruppen ist ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht möglich:

  • Frauen über 60 Jahre, die die Wartezeit für eine Alterspension bereits erfüllt haben.

  • Männer über 63 Jahre oder wenn bereits Alterspension oder Ruhegenuss zusteht.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Beiträge 2023

Wenn es um die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung geht, haben Selbstständige 3 verschiedene Optionen zur Auswahl. Gewählt werden kann zwischen 3 Beitragsgrundlagen, die 1/4, 1/2 oder 3/4 der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage ausmachen:

  • Stufe 1: Monatlicher Beitrag 51,19 EUR
  • Stufe 2: Monatlicher Beitrag 204,75 EUR
  • Stufe 3: Monatlicher Beitrag 307,13 EUR

Je nach Höhe der Beitragsgrundlage ergibt sich dann auch die Höhe des Arbeitslosengeldbezugs

Achtung: Haben Sie sich einmal für eine Beitragsgrundlage entschieden, so muss diese für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosenversicherung beibehalten werden und kann nicht nachträglich verändert werden.

Selbstständig und arbeitslos

Wird man als selbstständig Erwerbstätiger arbeitslos, so steht selbstverständlich in erster Linie die soziale Absicherung im Vordergrund.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann in dieser Situation helfen, durch finanzielle Mittel eine Krise abzuwenden.

Antragstellung der Arbeitslosenversicherung

Als arbeitslos gilt man ab Ende des Monats, in dem diese Meldung über die Arbeitslosigkeit bei der SVS eingegangen ist, da dann auch die Pflichtversicherung endet.

  • Danach muss das Arbeitsmarktservice (AMS) für die Überweisung des Arbeitslosenbezugs kontaktiert werden.

Eintritt der Arbeitslosigkeit

Der Eintritt in die Arbeitslosigkeit fällt auf den Zeitpunkt, in dem die Pensionsversicherung endet.

  • Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Gewerbeberechtigung zurückgelegt wird, oder wenn es dazu kommt, dass das Gewerbe ruhend gemeldet wird.

  • Als Neuer Selbstständiger treten Sie erst dann in die Arbeitslosigkeit ein, wenn die selbstständige Tätigkeit endgültig eingestellt wird. Dafür muss das Ende der Selbstständigkeit bei der SVS gemeldet werden.

Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige

Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige ergibt sich daraus, welche Beitragsgrundlage für die freiwillige Arbeitslosenversicherung gewählt wurde:

  1. Niedrigste Stufe (Beitragsgrundlage 51,19 Euro im Monat):
    Arbeitslosengeld in Höhe von 27,28 Euro pro Tag.

  2. Mittlere Stufe (Beitragsgrundlage 204,75 Euro im Monat):
    Arbeitslosengeld in Höhe von 44,34 Euro pro Tag.

  3. Höchste Stufe (Beitragsgrundlage 307,13 Euro im Monat):
    Arbeitslosengeld in Höhe von 61,12 Euro pro Tag.

Arbeitslosengeld für Selbstständige: Bezugsdauer

Das Arbeitslosengeld für ehemalige Selbstständige wird maximal 20 Wochen lang ausbezahlt. Es ist allerdings möglich, dass sich die maximale Bezugsdauer verlängert, je nachdem, wie lange man vor der Selbstständigkeit unselbstständig tätig war:

  • Mindestens 3 Jahre unselbstständige Tätigkeit: Bezugsdauer von 30 Wochen

  • Älter als 40 Jahre, mindestens 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den letzten 10 Jahren: Bezugsdauer 39 Wochen

  • Älter als 50 Jahre, mindestens 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den letzten 15 Jahren: Bezugsdauer 52 Wochen

Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer und anhaltender Arbeitslosigkeit bleiben je nach persönlicher Situation noch Notstandshilfe und Mindestsicherung.

Vor- & Nachteile der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständig hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Grundsätzlich sollte der Überlegung eines Beitritts immer die persönliche Situation bedacht werden.

Vorteile im Überblick:

  1. Finanzielle Absicherung für zumindest 20 Wochen

  2. Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

  3. Monatliche Beitragshöhe aus 3 Optionen wählbar

  4. Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung

  5. Unkomplizierte Abwicklung über die SVS

Nachteile im Überblick:

  1. Beitritt nur innerhalb einer kurzen Frist (3 bzw. 6 Monate und dann alle 8 Jahre) möglich

  2. Unflexible Gestaltung der monatlichen Beiträge

  3. Unrentabel, wenn eine der zwei höheren Beitragsgrundlagen gewählt wird

  4. Auszahlungsbetrag unter der Mindestsicherung, wenn man sich für die niedrigste Beitragsgrundlage entscheidet

  5. Ansprüche aus früherer Tätigkeit können nur mitgenommen werden, wenn diese mindestens 5 Jahre ausgeübt wurde oder das Unternehmen vor dem 01.01.2009 gegründet wurde

Praxisbeispiel Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Max Mustermann ist seit 01.01.2020 als selbstständiger Fotograf tätig. Da er direkt nach seiner Matura in die Selbstständigkeit gestartet ist, hat er noch keine Ansprüche aus der Arbeitslosenpflichtversicherung gesammelt. Deshalb entscheidet er sich dafür, direkt mit Start seiner Selbstständigkeit in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Im Frühjahr 2023 muss Max dann aufgrund privater Umstände sein Gewerbe ruhend legen. Nachdem er das beim Arbeitsmarktservice gemeldet hat, hat er nun 20 Wochen lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aufgrund stark schwankender Einnahmen hatte Max sich für die niedrigste Stufe der Beitragsgrundlage entschieden und erhält daher ein Arbeitslosengeld in Höhe von 27,28 EUR pro Tag.

Durch das Arbeitslosengeld und seine eigenen finanziellen Rücklagen hat Max einen kleinen Puffer und kann die Zeit nutzen, um zu überlegen, ob er seine Selbstständigkeit weiterführen oder lieber in eine unselbstständige Erwerbstätigkeit wechseln will.

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Fragen und Antworten

Auch Selbstständige können arbeitslos werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Gewerbeschein bzw. die Gewerbeberechtigung zurückgelegt, oder das Gewerbe ruhend gemeldet wird, da dann auch die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung endet.

Jedenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld haben jene Selbstständige, die sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entschieden haben. Bei allen anderen Personen kommt es darauf an, ob und wie lange man vor der Selbstständigkeit unselbstständig erwerbstätig war.

Die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sieht keine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige vor. Um trotzdem für eine eventuelle Arbeitslosigkeit vorzusorgen, können Selbstständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.

Seit 1.1.2009 können sich Selbstständige freiwillig für den Fall der Arbeitslosigkeit versichern. Mit Eintritt in die GSVG-Pensionsversicherung haben selbstständige Personen die Option, in die Arbeitslosenversicherung einzutreten. Allerdings sollte hierbei genau auf die Fristen für den Beitritt geachtet werden.

In Österreich sind Gewerbetreibende und Selbstständige in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Pflichtversicherung enthält allerdings keine Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit.

Wie hoch die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist, hängt davon ab, für welche Beitragsgrundlage man sich entscheidet. Zur Wahl stehen 3 Optionen. Einmal gewählt, muss die Beitragsgrundlage für die gesamte Dauer der Arbeitslosenversicherung beibehalten werden.

Quellen

  • Gesamte Rechtsvorschrift für Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG):
    Tagesaktuelle Fassung im RIS

  • Gesamte Rechtsvorschrift für Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG):
    Tagesaktuelle Fassung im RIS

  • Webseite der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen: SVS

  • Webseite des Arbeitsmarktservice: AMS