Zoll ⇒ Zollwert & Abgaben einfach erklärt

Der Zollwert ist der wirtschaftliche Warenwert von zur Einfuhr angemeldeten Gegenständen und bildet die Grundlage für die Bemessung der Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die bei der Einfuhr aus Drittländern in die EU anfallen.

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Zoll – auf einen Blick

Die 7 wichtigsten Fakten zu Zoll, Zollwert und Zollabgaben
EU-Zolltarife: Auf EU-Ebene sind in der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union (TARIC) alle zolltariflichen, handels- und agrarpolitischen EU-Rechtsvorschriften enthalten.
Zoll & Zollverwaltung: Die Zollverwaltung ist die Abgabenverwaltung in Zollangelegenheiten, zu deren Aufgaben auch die Überwachungsfunktion der weiteren Zollbelange gehört.
Zollwert: Der Zollwert ist der wirtschaftliche Wert von zur Einfuhr angemeldeten Gegenständen und bildet die Grundlage für die Bemessung der Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die bei der Einfuhr aus Drittländern in die EU anfallen.
Zollabgaben: Zollabgaben sind Steuern, die auf die Einfuhr und gelegentlich auf die Ausfuhr von Waren erhoben werden und dienen der Regulierung des internationalen Handels sowie der Erzielung von Einnahmen für den Staat. Zollabgaben sind damit finanzielle Belastungen auf das Verbringen von Gegenständen über Landesgrenzen bzw. die Grenzen einer Zollunion hinaus.
Berechnung: Der Zollwert basiert auf dem Transaktionswert der Waren, einschließlich des Kaufpreises, Fracht-, Versicherungskosten und aller anderen Kosten bis zum jeweiligen Grenzübergang des Ziellandes oder der Zollunion als Einfuhrgebiet.
Funktion: Zollwert und Zollabgaben regulieren den internationalen Handel, schützen die Wirtschaft und sorgen für die faire Besteuerung von importierten Waren.
Bestimmungen: Die EU-weit gültige Rechtsgrundlage für Zollsätze und Zollwert jeweiliger Güter sowie Zollabgaben ist der Zollkodex der Union gemäß Verordnung (EU) Nr. 952/2013, der detaillierte Vorschriften für Zollverfahren in der EU festlegt.

Zoll: Übersicht

Der Zoll ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Handels und dient als effektives Instrument der Handelspolitik. In seiner Grundfunktion repräsentiert der Zoll die Schnittstelle, an der Waren die Grenzen eines Landes oder einer Wirtschaftsunion, wie der Europäischen Union (EU), überqueren.

Der Zoll als solcher ist unverzichtbares Element des internationalen Handelssystems, welches Balance zwischen Handelsförderung und Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an den Grenzen sicherstellt.

Zoll – Merkmale und Funktionen:

  • Erhebung von Zollabgaben: Eine der Hauptfunktionen des Zolls besteht darin, Zollabgaben auf importierte Waren zu erheben.

  • Regulierung des Warenverkehrs: Der Zoll reguliert den Ein- und Ausfuhrverkehr von Waren und den Warenhandel, um sicherzustellen, dass Importe und Exporte den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dies umfasst auch die Überwachung von Beschränkungen, Verboten und Kontingenten für bestimmte Warengruppen.

  • Sicherheit und Schutz: Zollbehörden spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz der Außengrenzen eines Landes oder einer Union. Sie sind verantwortlich für die Abwehr von Risiken und Gefahren, die von illegalen oder gefährlichen Gütern ausgehen können, einschließlich der Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen.

  • Erleichterung des legalen Handels: Moderne Zollverwaltungen streben danach, den legalen Handel zu fördern und zu erleichtern. Durch die Vereinfachung von Zollverfahren und den Einsatz digitaler Technologien wird der grenzüberschreitende Handel effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet.

  • Internationale Zusammenarbeit: Zollbehörden arbeiten international zusammen, um globale Standards zu fördern und die Sicherheit und Effizienz des weltweiten Handels zu gewährleisten. Der Zollkodex der Union [Verordnung (EU) Nr. 952/2013] ist ein Beispiel für ein internationales Regelwerk, das einheitliche Zollverfahren innerhalb der EU festlegt.

Zollverwaltung

Die Zollverwaltung ist hauptsächlich eine Abgabenverwaltung, zu deren Aufgaben heute auch die Überwachungsfunktion und -aufgaben der Zollbelange gehören. Sie spielt eine zentrale Rolle im internationalen Handel und bei der Sicherung der nationalen Wirtschaft.

  • Auf nationaler Ebene als staatliche Behörde und auf EU-Ebene als Unionsbehörde ist sie für die Überwachung und Regulierung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verantwortlich.

  • Die Hauptaufgaben umfassen die Erhebung der Zölle auf Einfuhrwaren und Ausfuhrwaren, also der Zollabgaben.

  • Die Zollverwaltung spielt ebenso bei der Durchsetzung von Handelsgesetzen, der Bekämpfung von illegalen Einfuhren und Exporten sowie der Unterstützung eines fairen und effizienten Handelssystems eine wichtige Rolle.

Die Zollverwaltung ist unverzichtbarer Bestandteil der staatlichen sowie Unioninfrastruktur, der nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Sicherheit und Ordnung eines Landes und der Union von großer Bedeutung ist.

Zollverwaltung – Aufgaben und Funktionen:

  • Auskünfte in Zollangelegenheiten: Die Zollämter erteilen Auskunft in allgemeinen Zollangelegenheiten sowie spezifischen zolltariflichen Fragen. In Österreich werden diese Auskünfte vom Zollamt Österreich als Zentrale Auskunftsstelle Zoll erteilt.

  • Erhebung von Zöllen und Steuern: Die primäre Aufgabe der Zollverwaltung ist die Erhebung von Zöllen und anderen Steuern auf importierte Waren. Diese Einnahmen tragen wesentlich zum Staatshaushalt bei.

  • Kontrolle und Überwachung: Die Zollverwaltung kontrolliert den Warenverkehr über die Grenzen, um sicherzustellen, dass alle Einfuhren und Ausfuhren den geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprechen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Waren auf verbotene oder handelsrechtlich beschränkte Güter.

  • Bekämpfung von Schmuggel und Betrug: Ein wichtiger Teil der Arbeit der Zollverwaltung ist die Bekämpfung illegaler Aktivitäten wie Schmuggel und Steuerbetrug. Dabei arbeitet sie eng mit anderen nationalen und internationalen Behörden in diesen Bereichen zusammen.

  • Handelsförderung: Neben der Regulierung und Kontrolle unterstützt die Zollverwaltung den legalen Handel durch Vereinfachung der Zollverfahren und Bereitstellung von Informationen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Vereinfachung der Zollverfahren und damit dem Verbringen von Gütern wird unter anderem mithilfe der nationalen sowie EU-weiten Vernetzung von Behörden und papierlosen Kommunikation mit Behörden durch die elektronische Zollabfertigung (e-zoll) gewährleistet.

  • Schutz der Gesellschaft und der Wirtschaft: Die Zollverwaltung schützt die Gesellschaft vor gefährlichen und illegalen Gütern und unterstützt die inländische Wirtschaft durch die Durchsetzung von Handelspolitiken und -abkommen.

  • Internationale Zusammenarbeit: Zollbehörden arbeiten weltweit zusammen, um globale Standards zu fördern und gemeinsam gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen.

Zollwert

Der Zollwert ist ein fundamentales Konzept im internationalen Handel und Zollwesen, das den Wert von zur Einfuhr angemeldeten Waren bestimmt und dadurch direkt die Höhe der zu entrichtenden Zollabgaben beeinflusst.

Den bei jeder Wareneinfuhr festzulegenden Zollwert der jeweiligen Einfuhrware regelt das EU-Zollrecht, welches auf dem seit 1947 bestehenden und weltweit anerkannten GATT-Zollwertkodex (GATT = General Agreement on Tariffs and Trade – in Deutsch: Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) basiert und der ein standardisiertes Verfahren für die Bewertung von Waren im globalen Handel darstellt.

Dabei versteht sich der Zollwert einer eingeführten Ware als der Transaktionswert dieser Ware:

  • Der Zollwert ergibt sich aus dem für die Einfuhr der Ware tatsächlich bezahlten oder zu zahlenden Preis inklusive etwaiger Steuern der Drittstaaten, Anzahlungen und Vorauskasse sowie Transport-, Fracht- oder Versandkosten.

  • Es handelt sich somit beim Zollwert um die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer für die eingeführte Ware entrichtet oder zu entrichten hat.

Die Umrechnung der in Fremdwährung ausgedrückten Beträge hat durch die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) monatlich festgelegte Kassenwerte und Zollwertkurse.

Zollwert – auf einen Blick:

  • Bestimmungen: Der Zollwert wird durch das EU-Zollrecht geregelt, das auf dem GATT-Zollwertkodex basiert. Dieser Kodex ist ein weltweit anerkanntes Regelwerk, das einheitliche Richtlinien für die Zollbewertung vorgibt.

  • Definition: Der Zollwert einer Ware entspricht dem Transaktionswert, also dem tatsächlich bezahlten oder zu bezahlenden Preis der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr. Dieser Wert umfasst alle mit der Ware verbundenen Kosten, einschließlich Steuern in Drittstaaten, Anzahlungen, Vorauskasse sowie Transport- und Versandkosten.

  • Vollständige Zahlung: Der Zollwert bezieht sich auf die Gesamtzahlung, die vom Käufer an den Verkäufer für die eingeführte Ware geleistet wird oder zu leisten ist. Dies schließt direkte und indirekte Zahlungen ein.

  • Währungsumrechnung: Für die Bewertung von in Fremdwährung ausgedrückten Beträgen sind die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegten Kassenwerte und Zollwertkurse maßgeblich. Diese monatlich festgelegten Kurse gewährleisten eine aktuelle Umrechnung in die lokale Währung.

Zollwert – weitere Apekte:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Bestimmung des Zollwerts erfordert eine transparente Dokumentation aller den Wert beeinflussenden Faktoren, um die Einhaltung der Zollvorschriften zu gewährleisten.

  • Anpassungen und Ausschlüsse: Bestimmte Posten können vom Transaktionswert ausgeschlossen werden, sofern sie klar definiert und vom Warenwert separierbar sind. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Nachlässe und Rabatte.

  • Internationale Standards: Die Anwendung des GATT-Zollwertkodex unterstützt die Harmonisierung der Zollverfahren weltweit und fördert einen gerechten und transparenten internationalen Handel.

Zollabgaben

Zollabgaben sind finanzielle Belastungen in Form von Steuern, die auf Waren erhoben werden, welche über die Grenzen eines Landes oder einer Zollunion, wie auch die EU-Zollunion eine ist, importiert oder exportiert werden.

  • Diese Abgaben dienen verschiedenen Zwecken, von der Generierung von Einnahmen für den Staatshaushalt bis hin zum Schutz der heimischen Wirtschaft durch die Regulierung des internationalen Handels.
  • EU-Zolltarife: Die auf EU-Ebene maßgebenden zolltariflichen Regelungen sind in der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union (TARIC) mit allen Maßnahmen im Zusammenhang mit zolltariflichen, handels- und agrarpolitischen EU-Rechtsvorschriften enthalten.

Zollabgaben sind somit ein komplexes Instrument der Handelspolitik, das auf nationaler und internationaler Ebene wirkt. Sie beeinflussen nicht nur die Kosten und die Verfügbarkeit von importierten Waren, sondern auch die strategischen Entscheidungen von Unternehmen im globalen Handel.

Zollabgaben – auf einen Blick:

  • Finanzielle Belastungen auf Waren: Zollabgaben sind Steuern, die auf importierte und teilweise exportierte Waren angewendet werden. Sie werden berechnet, wenn Waren die Grenzen eines Landes oder einer Zollunion überschreiten.

  • Zwecke: Zollabgaben dienen nicht nur der Generierung von Einnahmen für den Staat, sondern auch dem Schutz der inländischen Märkte. Sie können als Werkzeug der Handelspolitik eingesetzt werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die lokale Produktion vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.

  • Handelspolitik: Durch die Festlegung von Zolltarifen auf bestimmte Warengruppen steuern Länder und Zollunionen den Handelsfluss. Zollabgaben können so als Regulativ für den Import und Export bestimmter Güter fungieren.

  • Berechnungsgrundlagen: Die Höhe der Zollabgaben variiert je nach Warenart, Herkunftsland und spezifischen Handelsabkommen. Sie basiert auf dem Zollwert der Ware und wird durch den anwendbaren Zolltarif bestimmt.

  • Internationale Regelungen: Die Festlegung und Erhebung von Zollabgaben unterliegt internationalen Vereinbarungen, wie dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und spezifischen Handelsabkommen zwischen Ländern oder Regionen.

Zollabgaben – zu beachten:

  • Zolltarife und -quoten: Zolltarife können je nach Kategorie der importierten Waren variieren. Zudem können Quoten festgelegt werden, die die Menge oder den Wert der Waren beschränken, die zu einem niedrigeren Zolltarif oder zollfrei eingeführt werden können.

  • Antidumping- und Ausgleichszölle: Zusätzlich zu regulären Zollabgaben können Antidumpingzölle oder Ausgleichszölle auf Waren erhoben werden, die zu Dumpingpreisen verkauft oder durch staatliche Subventionen im Exportland unterstützt werden.

  • Freihandelsabkommen: Durch Freihandelsabkommen zwischen Ländern oder Regionen können Zollabgaben reduziert oder ganz abgeschafft werden, was den Handel zwischen den Vertragspartnern erleichtert.

Zoll & Zollwert: Bemessung der EUSt

Die Zollabgaben auf Waren und der Zollwert der jeweiligen Ware bilden neben den Umsatzsteuersteuersätzen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).

Die Berechnung der EUSt geschieht immer auf Basis der Gesamtsumme aus:

  • Zollwert der Ware (Wert der Sendung an der Außengrenze der EU).

  • Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort.

  • Zollbetrag für die Einfuhrware.

Der Zoll legt den jeweiligen Zollwert der Ware fest – dieser ist höher als der eigentliche Warenwert, weil er ausländische Steuern ebenso beinhaltet wie Transport-, Fracht- oder Versandkosten.

Hiervon wird eine Zollabgabe berechnet:

  • Zollwert + Zollbetrag + Beförderungskosten = Bemessungsgrundlage

Innerhalb des EU-Raumes findet keine Verzollung statt.

Die Freigrenzen bzw. Freimengen für Waren aus Drittländern (z. B. für Zigaretten, Alkohol etc.) gelten nur für Reisende (Einfuhr im Gepäck des Reisenden) und in eingeschränktem Ausmaß auch für private Geschenksendungen.

Einfuhrumsatzsteuer: Mehr zum Thema

Zollfreiheit - Höchstgrenze beim Warenwert:

  • Zoll ist zusätzlich zur EUSt ab einem Warenwert von 150 Euro zu entrichten.

  • Bis zu einem Warenwert von 150 Euro gilt die tarifliche Zollfreiheit und es muss kein Zoll bezahlt werden.

  • Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert dieser und nach dem Ursprungsland der Ware.

Höhe der Zölle: verbindliche Zolltarifauskünfte

Zu entrichtende Einfuhrzölle oder Ausfuhrzölle je nach Ware und Zollgebiet sowie alle mit der Ein- oder Ausfuhr verbundenen zolltechnischen und steuerlichen Maßnahmen hängen von der richtigen Einordnung der Ware in den EU-Zolltarif und der Warenklassifikation ab.

  • Das gilt also auch für die Verbringung von Waren nach Österreich oder aus Österreich in Drittstaaten.

  • Wenn diese Einordnung nicht korrekt vorgenommen wird, kann dies zu finanziellen und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

Die korrekte Einordnung je nach Waren oder Warenzusammensetzungen ist nicht so einfach, deshalb sollte man sich Rechtssicherheit über die richtige Einordnung der betreffenden Import- oder Exportware in Form der sogenannten Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) einholen.

  • Die VZTA ist eine rechtsverbindliche Zollentscheidung zur jeweiligen Anfrage und daher verbindliche Auskunft.

  • Eine VZTA ist ausschließlich elektronisch im EU-Trader-Portal zu beantragen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA): Antrag

Die VZTA-Anträge werden nur noch elektronisch im EU-Trader-Portal der Europäischen Union gestellt.

Für Wirtschaftsbeteiligte, welche einen Antrag stellen möchten, ist daher ein Zugang zum EU-Unternehmer-Portal (EU-Trader-Portal) erforderlich, einer auf EU-Ebene einheitlichen und zentralen Anlaufstelle für den Zugriff auf das System der Zollentscheidungen.

  • Außerdem wird eine EORI-Nr. (Economic Operators Registration and Identification = Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte) benötigt.

  • Der Antrag auf Registrierung und Erteilung einer EORI-Nr. hat online über das EORI-Antragsverfahren der Zollverwaltung auf der Webseite des BMF zu erfolgen.

Gültigkeit der verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA):

Ab dem Zeitpunkt der Erteilung ist eine VZTA grundsätzlich drei Jahre lang gültig.

  • Beachten Sie aber: Sollte die VZTA auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben seitens des Antragstellers erteilt worden sein, kann diese auch rückwirkend zurückgenommen werden.

Eine VZTA kann unter gewissen Umständen auch schon vor Ablauf der Dreijahresfrist ungültig werden!

Wenn die VZTA aufgrund einer erlassenen EU-Tarifverordnung nicht mehr der Rechtslage entspricht:

  • In diesem Fall kann die Verordnung eine Vertrauensschutzfrist festlegen, während der die VZTA weitergilt.

  • Diese beträgt im Regelfall drei Monate.

Wenn die VZTA mit der Auslegung der für die Zollbelange verbindlichen Nomenklatur (Warenklassifikation anhand der fachlichen Bezeichnungen für das Anwendungsgebiet Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen/Zoll) nicht mehr vereinbar ist:

  • Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Änderung der Erläuterungen, Änderungen in der Warenklassifikation oder auch dahin gehende Entscheidungen des EuGH vorgenommen werden.

  • In diesem Fall gilt der Vertrauensschutz für Verträge, die vor der Ungültigkeit abgeschlossen worden sind, für eine Dauer von sechs Monaten.

Zollabwicklung

Die Zollabwicklung ist ein komplexes und mit administrativem Aufwand verbundenes Thema und wird daher meistens von den Import-Dienstleistern wie z. B. UPS (United Parcel Service of America, Inc.) abgewickelt.

Informationen zu Zollabwicklung, Zollberechnung und Zolltarifen:

  • Informationen rund um die Zollabwicklung mit einer Liste der Zollämter in Österreich sowie den Daten der in Österreich zuständigen Zentrale Auskunftsstelle Zoll finden auf der Infoseite Zollauskünfte (BMF).

  • Die Angaben zu EU-weit gültigen Zollberechnung und Zolltarifen finden Sie auf der Webseite EU-Zolltarifseite TARIC (integrated Tariff of the European Union).

  • Dabei handelt es sich um eine mehrsprachige Datenbank, in der alle Maßnahmen im Zusammenhang mit zolltarifären, handels- und agrarpolitischen EU-Rechtsvorschriften enthalten sind.

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Quellen