Bestandsveränderungen ⇒ einfach erklärt
Als Bestandskonten werden Konten der Bilanz bezeichnet und unterliegen jährlichen Veränderungen, die von der Leistung des Unternehmens abhängen. Die Salden werden ins neue Geschäftsjahr übertragen.
Zum Inhalt dieses Artikels
Bestandsveränderungen – auf einen Blick
Definition: |
Unterschiede zwischen Anfangs- und Endbeständen von Vermögenswerten (Inventar) in der Bilanz |
Ursachen: |
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Erfassung in der Buchhaltung: |
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Auswirkungen: |
Veränderungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz |
Bestandsveränderungen: Definition
Während des Jahresabschlusses sind Bestandsveränderungen genau zu erfassen. Als Bestandsveränderungen sind außer Änderungen der Menge auch solche des Wertes zu berücksichtigen.
- Bestandsveränderungen sind vorwiegend bei unfertigen Leistungen bzw. Fertigerzeugnissen zu prüfen und zu buchen.
Bei unfertigen Erzeugnissen sind Produkte, die am Bilanzstichtag den Produktionsprozess nur zum Teil durchlaufen haben und erst im nächsten oder vielleicht erst in der übernächsten Periode fertiggestellt werden.
- In allen Fällen sind die Herstellungskosten zu ermitteln. Es werden während des Jahres alle Aufwendungen (Löhne, Materialeinsatz, Energie etc.) auf dem entsprechenden Aufwandskonto verbucht.
Am Jahresende wird im Rahmen der Inventur und der Nachkalkulation festgestellt, wie hoch der Endbestand an Halb- und Fertigerzeugnissen ist. Danach werden die Korrekturbuchen vorgenommen.
Zu beachten:
Bei der Bilanzierung müssen hauptsächlich die Fertigerzeugnisse kontrolliert werden, ob die ermittelten Herstellungskosten durch die Marktpreise gedeckt sind.
- Von den vermutlich erzielbaren Marktpreisen sind die wahrscheinlich anfallenden Vertriebs- und Verwaltungskosten abzuziehen und das Ergebnis mit den Herstellungskosten zu vergleichen.
Gegebenenfalls ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Beispiele für Bestandsveränderungen
Bestandsveränderungen können in der Buchhaltung in verschiedenen Szenarien auftreten:
Der Endbestand ist höher als der Anfangsbestand
Es wurde auf Lager produziert und der Endbestand ist höher als der Anfangsbestand.
- In der Buchhaltung muss dieser höhere Endbestand ausgewiesen werden.
Die am 31.12. nicht verkauften Fertigerzeugnisse und die vorhandenen unfertigen Erzeugnisse sind zu aktivieren, d.h. als Vorrat auszuweisen.
- Der dafür erforderliche Aufwand wird durch eine Ertragsbuchung ausgeglichen.
Der Endbestand ist niedriger als der Anfangsbestand
Es wurde auch Lagerware verkauft und der Endbestand ist am Jahresende niedriger als der Anfangsbestand.
- In diesem Fall wurde der Lagerbestand abgesenkt.
Das bedeutet, es wurde mehr verbraucht, weiter verarbeitet und verkauft, als erzeugt wurde.
- Der Bestand ist daher zu vermindern und die Aufwendungen sind zu erhöhen.
Noch nicht abgerechnete Aufträge
Ein Unternehmen hat bereits eine Leistung teilweise fertiggestellt, aber bisher nicht abgerechnet. Die bezahlten Löhne und Lohnnebenkosten und das verbrauchte Material wurden als Aufwand verbucht.
- Diesem Aufwand stehen jedoch keine Erträge gegenüber. Auch in diesem Fall wären die Aufwendungen zu aktivieren und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu neutralisieren.
In diesem Fall ist eine Verminderung des Bestandes an noch nicht abgerechneten Aufträge möglich, weil im Abschlussjahr mehr Aufträge fertiggestellt als neu begonnen wurden.
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Fragen und Antworten
Was sind Bestandsveränderungen?
Bestandsveränderungen sind Differenzen zwischen den Anfangs- und Endbeständen von Vermögenswerten (wie Lagerbeständen, Rohstoffen oder Fertigprodukten) in einem bestimmten Geschäftszeitraum.
- Bestandsveränderungen haben eine direkte Auswirkung auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens.
Sie dienen dazu, die betriebliche Leistung und die Effizienz bei der Verwaltung von Ressourcen zu bewerten.
Wie werden Bestandsveränderungen in der Buchhaltung erfasst?
In der Buchhaltung werden Bestandsveränderungen oft als Aufwand oder Ertrag erfasst.
- Wenn der Endbestand höher ist als der Anfangsbestand, kann dies zu einem Ertrag führen.
- Ein niedrigerer Endbestand wird in der Regel als Aufwand behandelt.
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS