Die Kostenstellenrechnung ist der zweite Teilbereich der Kostenrechnung und erfolgt nach der Kostenartenrechnung.
- Grundsätzlich ermittelt die Kostenstellenrechnung, wo die Kosten angefallen sind.
Die Kostenstellenrechnung hat folgende Aufgaben:
- Bildung von Kostenstellen
- Kostenübersicht
- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit bei der Kostenentstehung
- Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger
Durch das Zurechnen der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen wird eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von kleinen, klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen und die mittelbare Zurechnung der Gemeinkosten auf die Erzeugnisse (Kostenträger) ermöglicht.