Der erste Schritt zur Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ist die Errichtung des Gesellschaftsvertrags, der dann als rechtswirksame Basis mit bindenden Regelungen für die Gesellschafter von diesen geschlossen wird.
- Bei Gründung einer Ein-Personen-GmbH wird der Vertrag als Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft bezeichnet.
Im Wesentlichen regelt ein Gesellschaftsvertrag immer das Verhältnis der Gesellschafter untereinander.
Der Gesellschaftsvertrag ist zwar grundsätzlich an keine bestimmte Form und Vorschrift gebunden – als rechtswirksame und für die Gesellschafter verbindliche Handlungsbasis für das spätere Zusammenarbeiten in der Gesellschaft und das die Tätigkeiten des Unternehmens kommt dem Vertrag jedoch große Bedeutung zu.
In Sachen Inhalt und zu formulierender Regelungen gibt es vorgeschriebene Mindestinhalte und optionale sowie empfohlene Inhalte, die je nach Unternehmensgröße, Tätigkeitsfeld des Unternehmens und weiteren Gesichtspunkten wichtig sein können.
Der Gesellschaftsvertrag als solide Basis des Unternehmens dient auch dazu, potenzielle spätere Konfliktpotenziale zu mindern.