Rechtsform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Merkmale
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft und als solche eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet:
- Die GmbH kann eigene Rechte erwerben.
- Das Unternehmen kann Verbindlichkeiten eingehen.
- Eine GmbH kann sowohl klagen als auch geklagt werden.
Als Kapitalgesellschaft gründet die GmbH auf einem Stammkapital. Dieses besteht aus den einzelnen Geschäftsanteilen in Form der Stammeinlagen der Gesellschafter:
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Die einzelnen Gesellschafter haften nicht persönlich und nur begrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft – daher „mit beschränkter Haftung“.
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Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet wiederum grundsätzlich nur diese selbst.
Im Unterschied zu Personengesellschaften (z. B. OG, KG) kann die GmbH auch nur durch eine einzelne Person errichtet werden und entsteht erst durch die Eintragung ins Firmenbuch – siehe Kapitel zu den Gründungsschritten auf dieser Seite.