Der erste Gründungschritt einer KG sind die Errichtung und das Abschließen des Gesellschaftsvertrags.
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Der Inhalt und die konkreten Formulierungen des Vetrags sind an keine gesetzlichen Bestimmungen und Formvorschriften gebunden.
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Die Errichtung des Vertrags muss im Gegensatz zum Vertrag einer GmbH nicht als Notariatsakt erfolgen.
Die Gesellschafter haben, was den Vertrag als Grundlage für die spätere Zusammenarbeit in der Gesellschaft betrifft, also relativ freie Hand – natürlich gibt es aber unbedingt empfohlene Inhalte, welche schon im Gesellschaftsvertrag angeführt und geregelt werden sollten. Immerhin kann das spätere Konfliktpotenziale verhindern.
Gesellschaftsvertrag OG: Funktion & Bedeutung
Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument der OG. Als solches stellt er zugleich die wichtigste Voraussetzung für die Gründung des Unternehmens dar.
Dem Vertrag kommt in mehrerlei Hinsicht – insbesondere die spätere Arbeit der und in der Gesellschaft sowie die Bestimmungen dafür betreffend – große Bedeutung zu.
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Der Gesellschaftsvertrag bildet die vertragliche Basis für die Zusammenarbeit in der Gesellschaft und regelt in erster Linie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander.
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Daher sollten möglichst alle für die Gesellschafter und die spätere Tätigkeit der Gesellschaft relevanten Punkte im Vertrag erfasst und klar formuliert sein.
Die konkreten Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag binden die Gesellschafter. Deshalb soll der Gesellschaftsvertrag eine solide Basis für zukünftige Zusammenarbeit und geschäftliche Tätigkeit geben.
Vertragsinhalt
Trotz keiner expliziten gesetzlichen Vorschriften an Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrags sind für dessen Errichtung einige Punkte zu beachten:
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Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich an keine Form und formellen Vorgaben gebunden, er sollte jedenfalls aber klar und exakt formuliert sein.
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Der Vertragsinhalt sollte stets gut durchdacht, konkret und alle Eventualitäten abdeckend sein.
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Es sollten im Vertrag alle Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und der Gesellschaft gegenüber geregelt werden.