Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und legt die Bedingungen fest, unter denen ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig wird. Er regelt:
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Rechte und Pflichten: Sowohl des Arbeitnehmers (z. B. Arbeitsleistung) als auch des Arbeitgebers (z. B. Entgeltzahlung).
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Wesentliche Inhalte: Dazu gehören Arbeitszeit, Entgelt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.
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Vertragliche Rahmenbedingungen: Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Sonderregelungen wie Probezeit oder Sonderzahlungen.
Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich deutlich von anderen Vereinbarungen wie dem Dienstzettel, der eine schriftliche Aufzeichnung wesentlicher Arbeitsbedingungen darstellt, oder dem Werkvertrag, der die Erbringung eines konkreten Arbeitsergebnisses regelt.
In Österreich wird der Arbeitsvertrag durch arbeitsrechtliche Vorschriften, die Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt und ergänzt, die Mindeststandards und weitere Regelungen vorgeben.