FinanzOnline ⇒ Registrierung, Login & Funktionen

FinanzOnline ermöglicht eine einfache Verwaltung der Finanzen im Internet und steht allen Unternehmen und Bürgern kostenlos zur Verfügung.

 

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

FinanzOnline - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • FinanzOnline ist das am häufigsten verwendete E-Government-Portal Österreichs.

  • Durch FinanzOnline wird den Steuerpflichtigen ein digitaler Zugriff auf verschiedene Steuerangelegenheiten und -dienstleistungen ermöglicht. 

  • Zum Beispiel können Steuererklärungen eingereicht, Steuerbescheide abgerufen und Steuerzahlungen bequem von zu Hause aus vorgenommen werden. 

  • FinanzOnline reduziert den bürokratischen Aufwand für die Steuerzahler und bietet eine einfache Möglichkeit, die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Übersicht

FinanzOnline (kurz FON) ist das wichtigste und mit mehr als 5 Millionen Nutzern auch das am häufigsten verwendete E-Government-Portal Österreichs. 

Mit der Webanwendung der österreichischen Finanzämter, können Sie zahlreiche Steuerangelegenheiten online erledigen.  
Angefangen von der Betriebseröffnungsanzeige bis hin zur Beantragung einer UID-Nummer sowie der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung - mit FinanzOnline können Sie sämtliche Angelegenheiten bequem von Zuhause aus erledigen: FinanzOnline ist also Ihr Finanzamt online!

Die wichtigsten Funktionen dabei von FinanzOnline sind: das Einbringen der Zusammenfassenden Meldung (ZM), die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), die Einreichung der Einkommensteuererklärung und für Arbeitnehmer die Arbeitnehmerveranlagung (L1), sofern noch nicht auf eine automatische Einbringung umgestellt wurde.

Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuer ist der 30. Juni des Folgejahres (bei Übermittlung auf elektronischem Weg).

FinanzOnline Login:

Wenn Sie auf der Suche nach dem FinanzOnline Login sind, können Sie dafür einfach den nachstehenden Link verwenden - damit gelangen Sie direkt zur offiziellen Login-Seite von FinanzOnline Österreich.

FinanzOnline Login

FinanzOnline - die wichtigsten Funktionen

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Definition: Unter einer Zusammenfassenden Meldung versteht das Finanzamt im Grunde eine Übersicht über die Umsätze eines Unternehmens für Lieferungen und (bestimmte) Dienstleistungen innerhalb der EU. Die ZM ist die Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Lieferung innerhalb der EU.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Zusammenfassende Meldung in unserer Anwendungshilfe.

Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1 einreichen)

Grundsätzlich zahlt sich der Lohnsteuerausgleich insbesondere dann aus, wenn Ihr Einkommen im Berechnungszeitraum stark geschwankt hat.

Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt - häufig stellt dabei sich heraus, dass man zu viel bezahlt hat und es ergibt sich bei der Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung eine Lohnsteuergutschrift.

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe. Im Regelfall wird dabei monatlich die UVA erstellt, wobei damit der Umsatzsteuer die Vorsteuerbeträge gegenübergestellt werden. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese an das Finanzamt abgeführt werden. Ein sich ergebender Vorsteuerüberhang ist zu melden und wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

 

Wann sind Sie nun Wie zur Übermittlung einer UVA verpflichtet?

  • Wenn Ihr Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr 35.000 Euro Umsatz überstiegen hat, müssen Sie vierteljährlich die UVA übermitteln.
  • Wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro erzielte, müssen Sie die UVA monatlich übermitteln.

Welche Fristen gelten für die UVA?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen. Ergibt sich eine Zahllast, muss diese spätestens am Fälligkeitstag (der 15.) entrichtet werden.

Wenn Sie die UVA nicht fristgerecht übermitteln, wird Säumniszuschlag eingehoben. Die Übermittlung der UVA erfolgt grundsätzlich elektronisch via FinanzOnline (nur in Ausnahmefällen ist eine Einbringung in Papierform möglich).

Einkommensteuererklärung

Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt steuerpflichtige Personen die entweder einen österreichischen Wohnsitz oder sich überwiegend in Österreich aufhalten.

Die Frist zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung ist immer bis zum 30.06. des Folgejahres.

Das heißt, für 2020 kann die Einkommenssteuererklärung bis längstens 30.6.2021 abgeben werden.

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, die Einkommenssteuererklärung über FinanzOnline einzureichen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Übermittlung in Papierform möglich. Dann reduziert sich allerdings die Abgabenfrist auf den 30.04. des Folgejahres.

FinanzOnline ist ein umfassendes Kommunikationstool mit Ihrem zuständigen Finanzamt, das Ihnen viele verschiedene Funktionen bietet. Die Wesentlichsten sind:

Beispiel aus der Praxis

Herr Novak hat jahrelang in einer Werbeagentur als Angestellter gearbeitet. Da ihn der "fremdbestimmte" Agenturalltag zusehends ermüdete, hat er sich kurzerhand dazu entschlossen, seine eigene Werbeagentur zu gründen.

Bisher hat Herr Novak immer die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und hat deswegen bereits einen FinanzOnline-Zugang.

Neben zahlreichen Dingen, die gerade in der Gründungsphase zu erledigen sind (Businessplan schreiben, eigene Webseite erstellen, Portfolio überarbeiten) ist Herr Novak mit drei Begrifflichkeiten konfrontiert:

FinanzOnline ist ein umfassendes Kommunikationstool mit Ihrem zuständigen Finanzamt, das Ihnen viele verschiedene Funktionen bietet. Die Wesentlichsten sind:

Beispiel aus der Praxis

Herr Novak hat jahrelang in einer Werbeagentur als Angestellter gearbeitet. Da ihn der "fremdbestimmte" Agenturalltag zusehends ermüdete, hat er sich kurzerhand dazu entschlossen, seine eigene Werbeagentur zu gründen.

Bisher hat Herr Novak immer die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und hat deswegen bereits einen FinanzOnline-Zugang.

Neben zahlreichen Dingen, die gerade in der Gründungsphase zu erledigen sind (Businessplan schreiben, eigene Webseite erstellen, Portfolio überarbeiten) ist Herr Novak mit drei Begrifflichkeiten konfrontiert:

Erklärungswechsel

Gestern noch Arbeitnehmer - heute schon Unternehmer? Der Erklärungswechsel: von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung

Sie haben sich soeben selbstständig gemacht oder planen den Sprung in die Selbstständigkeit? Für jeden angehenden Unternehmer bedeutet der Wechsel vom Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit auch einen Wechsel der Steuererklärung: von der gewohnten Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung.

Erklärungswechsel FinanzOnline:

Wenn Sie bereits einen FON-Zugang besitzen, können Sie einen Erklärungswechsel einfach über den Reiter: Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel einbringen und damit eine Steuernummer beantragen.

Erklärungswechsel FreeFinance

Registrierung bei FinanzOnline

Sie gründen ein Unternehmen oder stecken gerade in den Vorbereitungen? Sollten Sie noch keinen FinanzOnline-Zugang haben, können Sie sich in wenigen Schritten für FinanzOnline registrieren.

Die Erstanmeldung für FinanzOnline können Sie direkt mit dem Anmeldeformular auf der Seite der FinanzOnline Anmeldung vom Bundesministerium für Finanzen vornehmen - der einfachste Weg!

 

Registrieren mit der Handy-Signatur:

Die Handy-Signatur oder auch E-Signatur ist Ihre elektronische Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können.

Auch mit der Handy-Signatur können Sie sich bei FinanzOnline anmelden - die Aktivierung dieser können Sie direkt auf der A-Trust-Homepage vornehmen.

FreeFinance & FinanzOnline

Pünktliche Übermittlung der Jahresmeldungen, Zugriff auf die FinanzOnline-Databox, Registrierkasse und Berechnung von Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft (Kammerumlage, SVS-Nachzahlung, Einkommensteuer)

Mit der Cloud-Buchhaltung von FreeFinance erstellen Sie in wenigen Schritten die notwendigen Jahresmeldungen und übermitteln diese direkt an das zuständige Finanzamt via Direktschnittstelle. Zudem haben Sie Zugriff auf die FinanzOnline-Databox und können Kammerumlage, SVS-Nachzahlung einfach im Vorhinein berechnen.

Um Ihren FinanzOnline-Account mit FreeFinance zu verbinden, müssen Sie einen sogenannten Webservice-Benutzer in FinanzOnline anlegen. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie auf unserer Anwendungshilfe-Seite FinanzOnline WebserviceBenutzer Anlegen!

Was kann die direkte Schnittstelle von FreeFinance?

  • Direkte Meldung ans Finanzamt - einfache elektronische Übermittlung von UVA und ZM
  • Umsatzsteuererklärung U1 sowie Beilage zur Einkommensteuererklärung (E1a bzw. E1b) einfach erstellen und mit wenigen Klicks im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung (E1) an FinanzOnline übertragen
  • Abrufen der Databox aus FinanzOnline - somit müssen Sie das ganze Jahr nicht notwendigerweise gesondert in FinanzOnline einsteigen
  • UID-Prüfung
  • Registrierkasse (bei Bedarf)
Alle Funktionen

Einkommenssteuererklärung

Wie eingangs beschrieben, sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt in elektronischer Form (außer es ist nicht zumutbar) via FinanzOnline abzugeben.

Dazu müssen Sie eine Reihe an Kennzahlen angeben und Ihren unternehmerischen Gewinn ermitteln. Das entsprechende Formular E1 können Sie mit diesem Link aufrufen.

Beispiel aus der Praxis

Herr Novak hat sich dazu entschlossen, seine Buchhaltung mit FreeFinance zu organisieren. Er hat nun bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit, seine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt zu übermitteln. Mit FreeFinance kann er das in wenigen Schritten tun und muss dann lediglich die errechneten Kennzahlen in FinanzOnline übertragen  

Einkommenssteuererklärung FreeFinance

Herr Novak kann also, nachdem er seine Einkommensteuererklärung mit FreeFinance erstellt hat, in FinanzOnline einsteigen und die nötigen Kennzahlen und Angaben einfach übertragen.

Zudem kann er zwischen verschiedenen Ansichten wählen. Er kann sich z.B. auch das von FreeFinance automatisch ausgefüllte E1a Formular anzeigen lassen:

E1 FreeFinance

Zusammenfassung

FinanzOnline ist das zentrale Verwaltungs-Tool, wenn es um Ihre steuerlichen Angelegenheiten geht. Damit können Sie als Unternehmer alle wichtigen Daten dem Finanzamt übermitteln. Die Registrierung erfolgt entweder über erstmalige Onlineanmeldung oder direkt mit der Handy-Signatur.

Mit FreeFinance als Cloud-Buchhaltungslösung haben Sie die Möglichkeit, via Direktschnittstelle Meldungen an FinanzOnline zu übermitteln, haben Zugriff auf die FinanzOnline-Databox, haben die Möglichkeit der Vorberechnung der Einkommensteuer und vieles mehr.

Die häufigsten Fragen zu FinanzOnline

Online-Anmeldung

Auf der Startseite von FinanzOnline wird Ihnen links unten der Punkt "Online-Erstanmeldung" angeboten.
Wenn Sie diesen Button anklicken, wird ein elektronisches Anmeldeformular geöffnet und Sie können Ihre Anmeldedaten eingeben. Stimmen Ihre Anmeldedaten mit den bereits bei Ihrem Finanzamt gespeicherten, personenbezogenen Daten (Grunddaten) überein, erhalten Sie Ihre Zugangskennungen:

  • Teilnehmer-Identifikation (TID)
  • Benutzer-Identifikation (BENID)
  • Persönliche Identifikationsnummer (PIN)

Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).

Persönliche Anmeldung

Sie sich auch mittels ausgefülltem Formular anmelden. Dieses Anmeldeformular "FON 1" steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Sie können das augefüllte Formular bei jedem Finanzamt persönlich abgeben oder per Post bzw. Fax an jedes Finanzamt schicken.
Wenn Sie das Anmeldeformular persönlich beim Finanzamt abgeben, erhalten Sie nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass) die Zugangskennungen sofort. In allen anderen Fällen erfolgt die Zustellung mittels Rückscheinbrief (RSa).

Anmeldung durch gesetzliche Vertreter

Die Anmeldung zu FinanzOnline kann auch von einem gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden. Der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis muss durch geeignete Dokumente (z.B. Gerichtsbeschluss) erbracht werden.

FinanzOnline ermöglicht den elektronischen Zugang zur Finanzverwaltung für Bürger sowie Unternehmer mit nur einem Mausklick. Auch Gemeinden und andere Institutionen sowie alle berufsmäßigen Parteienvertreter nutzen die Funktionalitäten von FinanzOnline.

Der gesamte Prozess – vom Eingang der Steuererklärung per online auszufüllendem Formular bis hin zum Bescheid und zur Zustellung – wird elektronisch abgewickelt. Im Steuerakt können der aktuelle Bearbeitungsstand sowie die vom Dienstgeber übermittelten Lohnzettel, die für eine Bescheiderstellung notwendig sind, eingesehen werden. Auch das gesamte Steuerkonto steht für eine Abfrage zur Verfügung.

Das FinanzOnline-Konto ist auch der Schlüssel zu E-Government-Anwendungen aus den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen. Unternehmern sowie einzelvertretungsbefugten Personen stehen damit zum Beispiel auch das persönliche Pensionskonto und die Services des Unternehmensserviceportals (USP) zur Verfügung.

Die Steueridentifikationsnummer wird vom Finanzamt vergeben. Sie ist zu finden auf:

  • Mitteilungen des Finanzamtes: bei jeder amtlichen Kommunikation des Finanzamts wird die Nummer angegeben

  • Bescheiden des Finanzamts

  • Ermittlung der Steuernummern in FON: die Abfrage erfolgt auf der Startseite mit dem Button "Steuerakt", dort sind im oberen Bereich der Anzeige zuständiges Finanzamt und Steuernummer angeführt.

Jede Person natürlicher oder juristischer Art, die verpflichtet ist, in Österreich Steuern zu zahlen, erhält in der Regel eine solche persönliche Steuernummer zur eindeutigen Finanz-rechtlichen Identifizierbarkeit.

Wer in Österreich lebt und noch keine Steuernummer hat, kann diese kostenfrei beim Finanzamt beantragen.

Sie finden in FON links unten die Infobox "Handy-Signatur": durch klicken auf den darunter befindlichen Button "Handy-Signatur aktivieren" können sie den Aktivierungsvorgang starten.