Steuerbare Umsätze ⇒ einfach erklärt

Steuerbare Umsätze sind Umsätze, die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes der Besteuerung unterliegen. Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht steuerbaren Umsätzen und steuerbaren Umsätzen. Die Umsatzsteuer selbst ist eine Verkehrssteuer, die wirtschaftliche Vorgänge besteuert.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Steuerbare Umsätze – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu steuerbaren Umsätzen

Definition

Umsätze, die gemäß dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuerpflicht unterliegen

Unterscheidung
  • Steuerpflichtige Umsätze
  • Steuerfreie Umsätze 
  • Echt steuerbefreite Umsätze
  • Unecht steuerbefreite Umsätze 

Steuerbare Umsätze

  • Lieferungen und Leistungen im Inland gegen Entgelt
  • Eigenverbrauch von Gütern oder Dienstleistungen im Inland
  • Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern ins Inland
Steuer

Steuerbare Umsätze

Steuerbare Umsätze sind jene Umsätze, die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Umsatzsteuer unterliegen und grundsätzlich besteuert werden können.

Steuerbare Umsätze: Definition

Steuerbare Umsätze sind Umsätze, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen und nach den Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes erfasst werden. Dazu zählen:

  • Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

  • Der Eigenverbrauch von Gütern oder Dienstleistungen im Inland.

  • Die Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern ins Inland.

Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Die gesetzlichen Regelungen zur Umsatzbesteuerung bestimmen, welche Umsätze steuerfrei und welche steuerpflichtig sind.

Lieferung bedeutet die Übertragung eines Gegenstandes.

  • Das ist zum Beispiel der Verkauf von Waren, Erzeugnissen oder Anlagegütern.

Sonstige Leistungen sind zum Beispiel das Putzen eines Anzuges durch eine Putzerei, die Leistungen eines Rechtsanwaltes und die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsräumen.

Ein sogenannter Eigenverbrauch liegt vor, wenn der Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für private Zwecke entnimmt oder verwendet.

Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus einem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Diese Einfuhr unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer.

Zu beachten: Einfuhr aus einem Drittlandsgebiet bedeutet konkret, dass es sich um eine Einfuhr aus einem Gebiet handelt, das:

  • zu keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört (mit Ausnahme von Monaco und der Insel Man), oder
  • außerhalb des zollrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen EU-Raumes liegt, bzw.
  • einem Gebiet, das umsatzsteuerrechtlich aus dem Unionsgebiet (EU-Raum) ausgenommen ist (z.B. Kanarische Inseln, Berg Athos, überseeische franz. Departements).

Unterteilung

Umsätze werden im österreichischen Steuerrecht in verschiedene Kategorien unterteilt.

  • Steuerbare Umsätze sind entweder steuerpflichtig oder steuerfrei.

Steuerpflichtige Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer und müssen besteuert werden. Steuerfreie Umsätze hingegen sind von der Umsatzsteuer befreit.

  • Hierbei wird zwischen echt steuerbefreiten Umsätzen und unecht steuerbefreiten Umsätzen unterschieden.

Echt steuerbefreite Umsätze sind von der Steuer befreit, wobei der Vorsteuerabzug dennoch möglich ist (z.B. Ausfuhrlieferungen). Bei unecht steuerbefreiten Umsätzen entfällt zwar die Umsatzsteuer, jedoch ist kein Vorsteuerabzug möglich (z.B. Vermietung von Wohnraum).

Steuerpflichtige Umsätze: Unterscheidung

Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn auf ihn kein im Umsatzsteuergesetz genannter Befreiungsgrund zutrifft.

Das bedeutet: Wird ein Umsatz getätigt, der nicht von Bestimmungen dieses Paragrafen des UStG erfasst ist oder Bedingungen dazu nicht erfüllt, dann handelt es sich um einen steuerpflichtigen Umsatz und es muss die dafür entsprechende Umsatzsteuer entrichtet werden.

Die Details zu den nicht steuerbaren Umsätzen finden Sie direkt hier:

Steuerfreie Umsätze

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Fragen und Antworten

Steuerbare Umsätze sind Umsätze, die nach den Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen.

Zu den steuerbaren Umsätzen gehören Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringt, Eigenverbrauch von Gütern oder Dienstleistungen im Inland sowie die Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern.

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert in § 1 die steuerbaren Umsätze.

  • Umsätze, die nicht unter diese Definition fallen, gelten als nicht steuerbare Umsätze.

Für steuerbare Umsätze muss die Umsatzsteuer gezahlt werden, es sei denn, sie sind aufgrund einer Ausnahme steuerfrei. Nicht steuerbare Umsätze unterliegen hingegen keiner Umsatzsteuerpflicht.

Quellen