Dies soll die Gleichbehandlung zwischen traditionellen und digitalen Geschäftsmodellen fördern und Steuervermeidung verhindern.
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Die Richtlinie trat am 1. Januar 2023 in Kraft und erweitert die EU-weite Zusammenarbeit in Steuerfragen.
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Sie richtet sich insbesondere an Betreiber von digitalen Plattformen, die verpflichtet sind, Informationen zu Transaktionen und Einnahmen ihrer Nutzer zu sammeln gemäß Artikel 8ac DAC7-Richtlinie (2021/514) und an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden weiterzuleiten.
In Österreich erfolgt die Umsetzung dieser EU-Richtlinie durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG). Dieses Gesetz regelt die nationalen Pflichten von Plattformbetreibern, einschließlich der Meldung von Nutzer- und Transaktionsdaten an das Bundesministerium für Finanzen (BMF).