Joint Ventures sind spezielle unternehmerische Kooperationsformen, bei denen die verschiedenen Stärken und Wettbewerbsvorteile der beteiligten Unternehmen gebündelt werden, um gemeinsam erfolgreich zu sein.
- Zum Beispiel bei der Umsetzung großer Projekte oder international ausgeschriebener Aufträge, die die Zusammenarbeit von Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen erfordern.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Joint Venture um eine Kooperation, bei der mindestens zwei wirtschaftlich und rechtlich eigenständige Unternehmen gemeinsam ein Projekt verfolgen.
Sie teilen dabei sowohl Führungsaufgaben als auch Verantwortung und Risiko. Trotz der Gründung des Joint Ventures bleiben die beteiligten Unternehmen unabhängig und fungieren als Gesellschafter des gemeinsamen Unternehmens.
- In Österreich gilt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) als eine besonders geeignete und weitverbreitete Form der Arbeitsgemeinschaft. Sie ist aufgrund ihrer einfachen Gründung und weiterer Vorteile eine beliebte Kooperationsform.