Erwerbsgesellschaft ⇒ einfach erklärt

Die Erwerbsgesellschaft war eine spezielle Form der Personengesellschaft für kleinere Unternehmen, die als offene Erwerbsgesellschaft (OEG) oder als Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) organisiert war. 2007 wurde sie in die allgemeinen Personengesellschaften nach dem UGB integriert.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Erwerbsgesellschaft – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Erwerbsgesellschaft
Definition

Sonderform der Personengesellschaft für kleinere Unternehmen bis 31. Dezember 2006

Unterscheidung
  • Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
  • Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG)

Rechtslage

Gründung

Erwerbsgesellschaft

Die Erwerbsgesellschaft war eine Rechtsform für kleine Gewerbebetriebe, die eine einfache Unternehmensorganisation ohne strenge Anforderungen größerer Handelsgesellschaften ermöglichte.

Erwerbsgesellschaft: Definition

Die eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG) war bis 31. Dezember 2006 eine Sonderform der Personengesellschaft, die häufig dann gegründet wurde, wenn eine offene Gesellschaft (OG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) aufgrund der Größe oder Art des Geschäfts nicht angemessen war.

  • Die EEG richtet sich an kleinere Unternehmen, die nicht den Anforderungen für größere Gesellschaftsformen unterliegen, wie Kleinunternehmer oder Einzelgewerbetreibende im Dienstleistungssektor.

Erwerbsgesellschaft: Rechtliche Bestimmungen

Die rechtliche Grundlage für Erwerbsgesellschaften bildete ursprünglich das Erwerbsgesellschaftsgesetz. Im Zuge der Änderungen des Handelsgesetzbuches wurden Erwerbsgesellschaften in die bestehenden handelsrechtlichen Personengesellschaften integriert.

Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz von 2005 wurden die bisherigen Gesellschaftsformen der offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) und der offenen Handelsgesellschaft (OHG) durch die allgemeingültige offene Gesellschaft (OG) ersetzt.

Mit 1. Jänner 2007 wurden alle bestehenden Erwerbsgesellschaften automatisch in Personengesellschaften gemäß dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) überführt, wie es in § 907 UGB festgelegt ist.

Erwerbsgesellschaft: Gründung und Struktur

Die Gründung einer Erwerbsgesellschaft erforderte den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags sowie die Eintragung in das Firmenbuch

  • Ohne die Eintragung ins Firmenbuch existierte die Gesellschaft rechtlich nicht.

Diese Vorgaben sind ähnlich wie bei anderen Personengesellschaften und sorgten dafür, dass die Gesellschaft offiziell registriert wird und somit rechtlich anerkannt wurde.

  • Der Gesellschaftsvertrag regelte dabei alle wesentlichen Aspekte, wie die Gewinnverteilung und die Vertretungsbefugnisse der Gesellschaft.

Bei der Erwerbsgesellschaft wurde zwischen der offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) und der Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) unterschieden.

  • Die Hauptunterscheidung zwischen diesen beiden liegt in der Haftung

Bei der OEG hafteten alle Gesellschafter unbeschränkt, während bei der KEG mindestens ein Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlage haftete, während die anderen Gesellschafter unbeschränkt hafteten​.

  • Diese Gesellschaftsform war besonders für kleine Betriebe geeignet, die keinen komplexen Geschäftsbetrieb benötigten.

Eine Erwerbsgesellschaft wurde oft von Kleinunternehmern gewählt, deren Betrieb klein bleibt und die keine doppelte Buchhaltung führen mussten, solange sie die Umsatzgrenzen nach § 125 BAO nicht überschritten.

Die Buchhaltung für alle Branchen

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Mit PSD2 und automatisierter Belegerkennung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Mobiles Fahrtenbuch: GPS-Tracking, Fuhrparkverwaltung synchronisiert mit der Buchhaltung: manumeter
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Eine Erwerbsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform, die bis zum 31. Dezember 2006 für kleinere Gewerbebetriebe entwickelt wurde.

  • Ab dem 1. Januar 2007 wurden alle bestehenden Erwerbsgesellschaften automatisch in Personengesellschaften nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) umgewandelt.

Die Erwerbsgesellschaft bot eine einfache Möglichkeit, ein Unternehmen zu organisieren. Sie benötigte einen Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung ins Firmenbuch.

  • Es gab zwei Formen: die offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und die Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG).

Diese Gesellschaftsform war besonders für kleinere Unternehmen gedacht, die nicht die Anforderungen größerer Gesellschaftsformen erfüllen konnten, wie zum Beispiel Kleinunternehmer.

Quellen