In Österreich existiert keine genaue (rechtliche) Abgrenzung des Begriffs „Freelancer“. Umgangssprachlich werden Freelancer häufig als Freiberufler bzw. Freie Dienstnehmer bezeichnet, was zu Verwirrungen führen kann:
- Die Bezeichnung als „Freelancer“ sagt in erster Linie etwas über die Gestaltung der Zusammenarbeit bzw. über die Tätigkeit(en) aus.
- Jedoch sagt der Begriff „Freelancer“ nichts über die Rechtsformen in Österreich oder die steuerlichen Aspekte aus.