Freie berufliche Tätigkeiten unterliegen bestimmten berufs- und standesrechtlichen Bestimmungen, fallen aber nicht unter das Gewerberecht. Die freien Berufe sind überwiegend in Kammer und Berufsvertretungen organisiert:
Zu den Kammermitgliedern zählen dabei:
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Notare
- Rechtsanwälte
- Tierärzte
- Wirtschaftstreuhänder
- Zahnärzte
In Berufsvertretungen organisiert sind beispielsweise:
- Psychologen
- Psychotherapeuten
- Physiotherapeuten
- Dolmetscher und Übersetzer
Freiberuflichen Tätigkeiten begegnet man häufig im Feld der juristischen Berufsbilder sowie in der Kreativbranche, in der Technik, im wirtschaftlichen Umfeld sowie im Gesundheitswesen.
Typische Tätigkeiten, Berufsbilder und Branchen mit freiberuflicher Tätigkeitsausübung sind die Folgenden:
- Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder
- Rechtsanwälte, Patentanwälte
- Sachverständige, Ziviltechniker
- Notare, Wirtschaftsprüfer
- Aufsichtsratsmitglieder, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (ohne Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer)
- Journalisten, Kolporteure
- Dolmetscher
- Selbstständige Lehrer
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
- Humanmediziner, Krankenpfleger, Hebammen
- Designer
- Musiker, Schauspieler, Kunstschaffende
- Selbstständige Programmierer, Webdesigner
Die Voraussetzungen, einer bestimmten freiberuflichen Tätigkeit nachgehen zu können, hängen immer vom jeweiligen Beruf ab.
Weitere Informationen dazu bieten die jeweiligen Kammern & Berufsvertretungen.