Die Steuerpflicht für die Einkommensteuer in Österreich gilt für alle natürlichen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich. In Einzelfällen können auch Personen ohne inländischen Wohnsitz im Land steuerpflichtig werden.
Jedoch gibt es eine Lohnuntergrenze bzw. Steuerfreigrenze:
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Die Steuerfreigrenze stellt den Betrag dar, bis zu dem das Einkommen bzw. die Einkünfte von der Einkommensbesteuerung befreit bleiben. Dieses Basiseinkommen (Existenzminimum) ist steuerfrei.
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Personen mit selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmer mit Einkommen unter 12.816 EUR sind aufgrund des steuerlichen Existenzminimums von der Einkommensteuerpflicht befreit.
Ebenso wie die Kosten für gesetzliche Pension und Krankenkasse wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung an das Finanzamt abgeführt. Für selbstständige Einkünfte müssen die Steuererklärungen von den darunter fallenden Personen eigenständig eingereicht werden.
Auch Bezieher von Pensionen sind für die Einkommensteuer lohnsteuerpflichtig, denn der alleinige Status als „arbeitende Person“ ist nicht ausschlaggebend.