Die Neuerungen durch die ORF-Haushaltsabgabe anstatt der bisherigen GIS-Gebühr zielen darauf ab, eine gerechtere und zeitgemäßere Finanzierungsform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ORF) zu schaffen, indem sie eine geräteunabhängige Abgabe einführen.
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Dies soll sicherstellen, dass alle Haushalte sowie kommunalsteuerpflichtige Unternehmen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen, unabhängig von der Nutzung spezifischer Empfangsgeräte.
Die Umstellung auf die ORF-Haushaltsabgabe markiert somit einen wichtigen Schritt in der Medienlandschaft Österreichs und stellt Unternehmen sowie Privathaushalte vor neue Gegebenheiten in Bezug auf die Rundfunkfinanzierung.
Die Einführung der ORF-Haushaltsabgabe mit 1.1.2024 markiert eine wesentliche Veränderung in der Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich. Dieser Schritt, festgelegt durch das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und als Beschluss im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 112/2023 kundgetan, ersetzt die vormalige GIS-Gebühr und initiiert ein geräteunabhängiges Abgabensystem.
Wesentliche Aspekte der Neuregelung:
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Allgemeine Beitragspflicht: Die ORF-Haushaltsabgabe ist von allen Haushalten sowie kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen zu entrichten. Diese umfassende Beitragspflicht schließt die sogenannte „Streaming-Lücke“, da nun auch Nutzer, die Medieninhalte über das Internet empfangen, in die Finanzierung einbezogen werden.
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Legislative Grundlage: Die Neuregelung basiert auf dem ORF-BeitragsG 2024 gemäß Verlautbarungen im BGBl. I Nr. 112/2023, das als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs entstand.
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Hintergrund des VfGH-Urteils: Der VfGH hatte die bisherige GIS-Gebühr aufgrund ihrer Geräteabhängigkeit als nicht mehr zeitgemäß eingestuft und zum 31. Dezember 2023 für verfassungswidrig erklärt. Diese Interpretation des VfGH wird auch als Schließen der Streaming-Lücke bezeichnet, weil bislang Internet-Empfangsgeräte von der Zahlungspflicht nicht umfasst gewesen sind.
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Neue Erhebungsinstanz: Für die Einhebung des Beitrags ist die dafür neu gegründete ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) zuständig.