Das Gutschriftverfahren ist eine besondere Methode der Abrechnung zwischen einem Kunden und seinem Waren- oder Dienstleistungslieferanten.
Laut Paragraf 11 Abs. 7 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Leistungsempfänger für die Ausstellung einer Rechnung für Lieferungen oder Dienstleistungen von Lieferanten berechtigt.
Im Verfahren einer Abrechnung anhand der Gutschrift bedeutet das:
- Die herkömmliche Rechnung des Lieferanten wird dabei durch eine Gutschrift, oder genauer anhand eines Abrechnungsbeleges als Dokument zum Geschäftsvorgang, seitens des Kunden ersetzt.
Hierbei stellt der Kunde eine Abrechnung, mittels einer Gutschrift, über die erbrachte Dienstleistung oder gelieferte Ware des Lieferanten aus.
- Somit liegt die Abrechnungslast aufseiten des Auftraggebers und nicht, wie bei einer herkömmlichen Rechnung, beim Lieferanten.
Wichtig zu erwähnen ist, dass das Ausstellen einer Abrechnungsgutschrift vom Finanzamt als Nachweis für Forderungen und Zahlungen akzeptiert wird und steuerlich zugelassen ist.
- Die anfallende Umsatzsteuer ist dabei ebenfalls zu bezahlen.