Rechnungsarten ⇒ Übersicht & Erklärung

Je nach Art der vorliegenden Geschäftsfälle gibt es in der Rechnungslegung auch unterschiedliche Arten von Rechnungen, die vom Unternehmen auszustellen sind. Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben gelten für alle diese Rechnungsarten.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Rechnungsarten - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

In der Rechnungslegung gibt es acht unterschiedliche Rechnungsarten.
Welche Art von Rechnung durch das Unternehmen auszustellen ist, bestimmen Anforderungen an die jeweilige Rechnung.
Die Anforderungen an die Rechnung orientieren sich dabei an Art und Umfang des vorliegenden Geschäftsfalls.
Je nach Anlass ist vom Unternehmen die korrekte Rechnungsart auszustellen und wird entsprechend in der Buchhaltung erfasst.
Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben gelten für alle Rechnungsarten.

Die 8 Rechnungsarten: Übersicht

Betriebswirtschaft | Buchhaltung | Rechnungsstellung


In Sachen unternehmerischer Rechnungslegung kommt es bei auszustellenden Rechnungen auch auf die Art und den Umfang des jeweils vorliegenden Geschäftsfalls an.

  • Für die unterschiedlichen Anlässe gibt es in der Fakturierung des Unternehmens auch unterschiedliche Rechnungsarten, die jeweils in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen.
  • Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben für die Rechnungsstellung gelten dabei für alle Rechnungsarten.

Die unterschiedlichen Rechnungen, die das Unternehmen je nach Anlass auszustellen hat, lassen sich in die im Folgenden beschriebenen sieben die Rechnungsarten unterscheiden:

1. Eingangsrechnung

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Eine Eingangsrechnung ist jene Rechnung, die einem Unternehmen für eine beauftragte Leistung oder Lieferung vom Auftragnehmer ausgestellt wird:

  • In dieser Rechnung ist der vom Unternehmen für den entsprechenden Auftrag zu zahlende Preis ausgewiesen.

  • Die Rechnung wird vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger ausgestellt.

  • Diese Rechnungsart geht also vom Auftragnehmer aus in das Unternehmen ein, daher auch die Bezeichnung Eingangsrechnung.

Weiterführende Informationen zur Eingangsrechnung und dabei zu beachtenden Bestimmungen finden Sie hier:

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2. Ausgangsrechnung

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Die Ausgangsrechnung ist jene Rechnung, die ein Unternehmen für erbrachte Leistung oder Lieferung an Kunden ausstellt:

  • In dieser Rechnung ist der vom Kunden für den entsprechenden Auftrag an das Unternehmen zu zahlende Preis ausgewiesen.

  • Die Rechnung wird vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger ausgestellt.

  • Diese Rechnungsart geht also aus dem Unternehmen zur Kundschaft, daher auch die Bezeichnung Ausgangsrechnung.

Die Details zur Ausgangsrechnung und den dabei zu beachtenden Bestimmungen finden Sie hier:

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3. Stornorechnung

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Eine Stornorechnung oder auch Korrekturrechnung ist eine Korrektur von fehlerhaften Ausgangsrechnungen:

  • Ist eine fehlerhafte Rechnung bereits an den Kunden ausgestellt, muss diese korrigiert werden.

  • Das Finanzamt verlangt die Korrektur anhand bestimmter Vorgaben.

  • Eine Stornorechnung muss daher auch alle gesetzlichen Pflichtangaben der Rechnungslegung beinhalten.

Die Details zum Storno und zur korrekten Erstellung einer Stornorechnung finden Sie hier:

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Stornorechnung: Erfassung in der Buchhaltung

Die Stornobuchung ist im Prinzip der buchhalterische Löschvorgang einer anderen Buchung.

  • Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit darf keine Buchung tatsächlich gelöscht werden.
  • Daher wird die Stornobuchung verwendet.
  • Sie ist im Prinzip eine Umkehrung der zu löschenden Buchung.

4. Gutschrift

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Gutschriften sind in der Rechnungslegung jene Geschäftsfälle, bei denen dem Kunden kein Geld zurückgegeben, sondern ein Guthaben ausgewiesen wird:

  • Dieses Guthaben kann dann bei späteren Rechnungen eingelöst werden.

Die Details zur Gutschrift, den Vorteilen dieser und den dabei zu beachtenden Bestimmungen finden Sie hier:

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5. Proformarechnung

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Bei Proformarechnungen besteht keine Forderung:

  • Daher ist mit dieser Rechnungsart auch keine Zahlungsaufforderung verbunden und es entsteht keine Verbindlichkeit anhand dieser Rechnung für einen Schuldner.

  • Eine Proformarechnung wird im Regelfall als Beilage, z.B. zu einer Warenlieferung, für Informationszwecke erstellt.

  • Damit wird dem Empfänger der Warenlieferung dargestellt, welchen Wert diese hat.

  • In diesem Fall dient die Proformarechnung später auch als steuerlicher Zweck.

6. Abschlagsrechnung

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Sowohl Eingangsrechnungen als auch Ausgangsrechnungen können eine sogenannte Abschlagsrechnung sein:

  • Eine Abschlagsrechnung wird dann erstellt, wenn mit einem Kunden oder dem jeweiligen Auftraggeber die Erfüllung eines Auftrags vereinbart wird, welcher in mehreren Schritten ausgeführt wird.

  • Typischerweise ist das der Fall, wenn ein großes oder relativ langfristiges Projekt der Verrechnung zugrunde liegt.

  • Immer wenn eine Teilleistung des Projekts oder Aufrags erfüllt wird, wird eine Abschlagsrechnung für diese Teilleistung erstellt.

Mit dieser Abschlagsrechnung wird der jeweils erfüllte Teil der gesamten Verrechnung „abgeschlagen“ und somit der betreffende Teilbetrag verrechnet.

  • Abschlagsrechnungen müssen entsprechend der Formvorschriften und Pflichtangaben auch eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Ebenso muss das der Rechnungen zugrunde liegende Projekt angeführt und die Nummer der Abschlagsrechnung ausgewiesen sein (z.B. 1. Abschlagsrechnung für Projekt „X“), inklusive der bereits bezahlten Abschlagsrechnungen und deren Rechnungssummen.

7. Schlussrechnung

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Ist ein Auftrag oder ein Projekt vollständig erfüllt, wird eine Schlussrechnung erstellt:

  • Diese Rechnung muss entsprechend als Schlussrechnung gekennzeichnet sein.

  • Dabei muss die Schlussrechnung auch jede vorhergehend erstellte und bereits bezahlte Abschlagsrechnung zu enthalten.

8. Barzahlungsbeleg

Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale


Bei Barverkäufen kommt es darauf an, ob der Verkauf unter die Registrierkassenpflicht oder die sogenannte "Kalte-Hände-Regelung" fällt:

  • Im Zuge der Registrierkassenpflicht ist die Ausstellung einer Rechnung in Form eines Barzahlungsbelegs verpflichtend.
  • Die Kalte-Hände-Regelung stellt eine Ausnahme aus der Registrierkassenpflicht dar.

Die Details zur Registrierkassenpflicht und den Ausnahmen davon finden Sie hier:

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Fragen und Antworten

Ja - je nach Art und Umfang des betreffenden Geschäftsfalles gibt es auch unterschiedliche Arten von Rechnung, die das Unternehmen ausstellt. Im externen Rechnungswesen von Unternehmen kann zwischen acht Rechnungsarten unterschieden werden.

Wichtig ist dabei, dass die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben für die Rechnungsstellung für alle Rechnungsarten gleichermaßen gelten und damit verpflichtend einzuhalten sind.

In der Fakturierung und Rechnungsstellung von Unternehmen kann zwischen acht Rechnungsarten unterschieden werden.

Je nach Art und Umfang des betreffenden Geschäftsfalls wird dabei in der Buchhaltung eine der folgenden Rechnungsarten erstellt und ausgestellt:

  1. Eingangsrechnung
  2. Ausgangsrechnung
  3. Stornorechnung
  4. Gutschrift
  5. Proformarechnung
  6. Abschlagsrechnung
  7. Schlussrechnung
  8. Barzahlungsbeleg

Alle Rechnungsarten unterliegen den gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben!

Quellen