In einem sogenannten Schuldverhältnis können sich natürliche Personen (z.B. Privatpersonen in der Rolle als Kundschaft) und juristische Personen (z.B. geschäftliche Personen/Unternehmen in ihrer Rolle als Leistungs- oder Lieferungserbringer im Kundenauftrag) befinden.
- Schuldner - private als auch geschäftliche - sind somit rechtliche Personen, die sich in einem Schuldverhältnis, mit einem Gläubiger befinden.
In der Praxis bedeutet das, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit aus Dienstleistungen oder Lieferungen hat, die vom Gläubiger erbracht und ausgeführt werden.
- Dadurch ist der Schuldner verpflichtet, die Verbindlichkeit (Schuld) zu begleichen.
Der Gläubiger wird auch als Kreditor bezeichnet. Er gibt sozusagen in Form von Leistung oder Lieferung einen Kredit, der zu begleichen ist.
- In diesem vertraglichen Verhältnis stehen Schuldner in einer Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger.
Der Schuldner muss den jeweiligen Gläubigern gegenüber dieser Verpflichtung nachkommen, um das Vertragsverhältnis zu erfüllen und dadurch das existierende Schuldverhältnis aufzulösen.