Nicht alle betrieblichen Ausgaben sind auch wirklich rein betriebliche Ausgaben und werden nicht ausschließlich zu 100 Prozent für betriebliche Zwecke genutzt, sondern werden zum Teil auch privat genutzt.
- Klassische Beispiele für die Privatnutzung von Unternehmenseigentum sind die teilweise private sowie betrieblich veranlasste Nutzung von Mobiltelefon oder Firmenauto.
Diese Ausgaben müssen mit einem entsprechenden Privatanteil gekennzeichnet und verbucht werden.
Der Privatanteil, auch Verwendungseigenverbrauch genannt, beschreibt in der Nutzung von privaten oder betrieblichen Gütern jeweils den privaten Anteil an der Gesamtnutzung.
Dabei muss je Aufwand, sprich Nutzung von Anlagegut bzw. Mittel, folgendes festgestellt werden:
- wird der Aufwand zur Gänze beruflich oder privat verwendet oder
- wird der Aufwand teilweise beruflich und teilweise privat verwendet
Wenn der Aufwand zur Gänze privat oder betrieblich genutzt wird, muss bzw. kann dementsprechend entweder der gesamte Aufwand, also die gesamte Nutzung oder nichts geltend gemacht werden.
Bei der geteilten Nutzung aus privatem und betrieblichem Anteil muss der Privatanteil oft geschätzt werden.
- Die auf die betriebliche Nutzung entfallenden Kosten sind dann als Ausgaben geltend zu machen.
- Die Umsatzsteuer für den betrieblichen Anteil ist aliquot als Vorsteuer abzuziehen.
- Die Umsatzsteuer des Privatanteils hingegen ist zu bezahlen.
Wenn keine Trennung ersichtlich bzw. möglich ist, wird der Betrag bzw. die Nutzung grundsätzlich als Privataufwand verwendet und betrachtet.