Sind Sie wirtschaftlich als Unternehmer tätig, so müssen Sie dafür Sorgen tragen, dass Ihre Jahressteuererklärung, welche die Erklärungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer sowie Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften und die Feststellungserklärung enthält, rechtzeitig beim Finanzamt ankommt.
- Wer in Österreich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, lässt sich unter anderem aus dem Einkommensteuergesetz ableiten.
Unbeschränkte Steuerpflicht:
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Sie, wenn Sie in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben.
- Bekommen Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zugeschickt, so sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – Sie unterliegen dann der Steuererklärungspflicht gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG.