Verein gründen ⇒ Schritt für Schritt
Vereine sind eine der wichtigsten Stützen der Gesellschaft. Für die Gründung eines Vereins ist zunächst die Vereinbarung von Statuten, der sogenannten Gründungsvereinbarung, durch mindestens zwei Personen erforderlich.
Zum Inhalt dieses Artikels
Verein gründen – auf einen Blick
Die 6 wichtigsten Fakten zur Vereinsgründung
Gründungsmitglieder: Ein Verein kann von mindestens zwei Personen gegründet werden. Das können sowohl natürliche als auch juristische Personen, z. B. eine KG, OG oder GmbH, sein. Natürliche Personen müssen volljährig sein. |
Vereinsstatuten: Für die Gründung eines Vereins muss eine schriftliche Gründungsvereinbarung, die sogenannten Statuten, in deutscher Sprache ausgearbeitet werden. Die Statuten müssen bestimmte Angaben enthalten und der Vereinszweck muss in den Vereinsstatuten dargelegt werden. |
Behördlicher Bescheid: Die Behörde muss die Vereinsstatuten durch einen positiven Bescheid über die Rechtskonformität bestätigen. |
Kosten: Die formalen Kosten einer Vereinsgründung betragen maximal 42,60 Euro. |
Buchhaltung: Vereine müssen je nach Art ihres Vereinszwecks, ihrem wirtschaftlichen Gebaren und erzielten Umsätzen oder Gewinnen eine Buchhaltung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, qualifizierter Rechnungslegung und bei höheren Umsätzen anhand eines erweiterten Jahresabschlusses führen. |
Bestimmungen: Rechtsgrundlage für die Vereinsgründung bildet das Vereinsgesetz 2002 (VerG) sowie bei gemeinnützigen Vereinen zusätzlich § 35 Bundesabgabenordnung (BAO), welcher die gemeinnützigen Zwecke definiert. |
Vereinsgründung Schritt für Schritt
Vereinsstrukturen bilden das Rückgrat des gesellschaftlichen Miteinanders in Österreich – von Rettungsdiensten über kulturelle und traditionelle Vereinigungen bis hin zu Freizeitaktivitäten wie Musik und Sport.
Diese Organisationen sind essenziell für den sozialen Zusammenhalt, erbringen wichtige Beiträge für die Zivilgesellschaft, erhalten kulturelle Traditionen und bereichern das kulturelle Leben.
Die Gründung eines Vereins bietet Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit, gemeinsame Interessen auf organisierte Weise zu verfolgen und stellt oft den ersten Schritt dar, um konkrete soziale, kulturelle oder sportliche Projekte in die Tat umzusetzen.
1. Voraussetzung Vereinsgründung
Ein Verein kann in Österreich von mindestens zwei Personen gegründet werden. Sie müssen den Vereinszweck in Form einer schriftlichen Gründungsvereinbarung – den Vereinsstatuten – darlegen.
Für die Gründung müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzungen für die Vereinsgründung: Checkliste
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Zumindest zwei Personen müssen Gründungsmitglieder sein – mehr geht natürlich auch.
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Bei natürlichen Personen muss Volljährigkeit gegeben sein.
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Juristische Personen, wie z. B. KG, O.G. oder eine GmbH, können auch Gründungsmitglieder eines Vereins sein.
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Die Gründungsvereinbarung in Form der schriftlich ausgearbeiteten Vereinsstatuten müssen in deutscher Sprache verfasst werden.
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Die Behörde muss die Statuten durch einen positiven Bescheid über die Rechtskonformität bestätigen, erst dann sind diese für die Gründung des Vereins zulässig.
2. Die Vereinsstatuten
Der Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten errichtet. Diese Statuten werden als endgültiger Entwurf schriftlich etabliert und bilden die Grundlage der Organisation eines jeden Vereins.
Gründer oder auch bereits bestellte offizielle Vertreter des Vereins müssen die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen.
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Die festgelegten Statuen müssen durch die Vereinsleitung an die Vereinsmitglieder verpflichtend kommuniziert werden.
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Außerdem ist das Leitungsorgan eines Vereins dazu verpflichtet, jedem Vereinsmitglied auf Verlangen die Statuten auszufolgen.
Anschließend kommt es zur Errichtung des Vereins: Dabei werden die ausformulierten Vereinsstatuten von der Behörde auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft.
Die Statuten eines Vereins müssen bestimmte Punkte enthalten:
Vereinsstatuten: Verpflichtende Inhalte und Angaben
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Vereinsnamen
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Vereinssitz
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Klare und umfassende Beschreibung des Vereinszwecks
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Beschreibung und Nennung der für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel
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Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
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Klare Definition von Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder
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Anführung der Organe des Vereins und ihrer Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen hin vertritt
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Beschreibung der Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer jeweiligen Funktionsperiode
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Ausformulierung der Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane
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Beschreibung und Festlegung der Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis
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Ausformulierung der Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens im Fall einer solchen Auflösung
3. Erforderliche Unterlagen
Sind die Statuten des neuen Vereins vereinbart und endgültig niedergeschrieben, geht es an den Formakt der Errichtung des Vereins. Dazu werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Vereinserrichtung: Unterlagen
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Anzeige der Vereinserrichtung: Die Vereinsgründer oder bereits bestellten organschaftlichen, also offiziellen, Vertreter müssen eigenhändig unterschreiben und Angaben zu ihrer Person machen:
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Vor- und Zuname
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Geburtsdatum und Geburtsort
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Zustellanschrift
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Ein Exemplar der Vereinsstatuten
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Gegebenenfalls Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreter (Wahlanzeige).
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Mitteilung darüber, wer welche Funktionen im Verein übernimmt.
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Zustellanschrift des Vereins (falls zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden)
4. Kosten der Vereinsgründung
Die formalen Kosten der Vereinsgründung sind mit maximal 42,60 Euro relativ überschaubar.
Die Gebühren werden nach Abschluss des Prüfverfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein zugesandt. Die Angaben entsprechen dem aktuellen Stand mit jüngster Aktualisierung vom 8.2.2023.
Im Detail können für eine Vereinsgründung die folgenden Kosten anfallen:
Vereinsgründung und Vereinserrichtung: Gebühren
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Für die Anzeige: 14,30 Euro Bundesgebühr
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Beilagengebühren (beigelegte Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (höchstens 21,80 Euro)
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Kopie der Statuten und erster Auszug aus dem Vereinsregister: gebührenfrei
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Für den Bescheid des behördlichen Prüfverfahrens zur Errichtung des Vereins (sofern positiv: Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag):
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Positives Ergebnis des Prüfverfahrens: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
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Negatives Ergebnis des Prüfverfahrens: gebührenfrei
5. Unterlagen einreichen
Sind die Statuten ausgearbeitet, können Sie den Verein direkt über die folgenden zwei Formulare anmelden:
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Auf der Republiksseite zur Vereinsgründung gelangen Sie beim Punkt „Anzeige der Vereinserrichtung“ direkt zur Webseite des BMI und können alle grundlegenden Informationen zu Ihrem Verein eintragen.
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Der Punkt „Wahlanzeige“ bringt Sie direkt zum Formular für die Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreter des Vereins oder einer Änderung der organschaftlichen Vertreter (einschließlich der Wiederwahl). Das Formular wird online erstellt und muss ausgedruckt und in Folge unterschrieben der zuständigen Vereinsbehörde übermittelt werden.
Vereinsanmeldung: Formulare
Mit den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den Online-Formularen:
6. Vereinsbuchhaltung
Damit der Verein ordnungsgemäß verwaltet werden kann, ist eine gut strukturierte Vereinsbuchhaltung unumgänglich.
Die strukturierte Vereinsbuchhaltung ist nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern ein entscheidendes Instrument für die transparente und rechtssichere Verwaltung eines Vereins. Je nach Vereinszweck und wirtschaftlicher Tätigkeit müssen auch Vereine unterschiedliche Anforderungen an ihre Finanzdokumentation erfüllen.
Diese finanzielle Transparenz ist nicht nur für die Vereinsmitglieder und -organe, sondern auch für externe Stellen, wie Steuerbehörden, von Bedeutung. Eine ordentliche Buchhaltung minimiert rechtliche Risiken und ermöglicht eine effizientere Planung und Durchführung von Vereinsaktivitäten.
Vereinsbuchhaltung: Mögliche Formen und Vorschriften
Hinsichtlich wirtschaftlichem Gebaren und allfällig erzielter Umsätze oder Gewinne kann die Buchhaltung eines Vereins den folgenden Formen und Verpflichtungen unterliegen:
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Einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
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Qualifizierte Form der Rechnungslegung
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Bei noch höheren Umsätzen Erfordernis einer Buchhaltung mit erweitertem Jahresabschluss
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Fragen und Antworten
Wie viele Mitglieder braucht man um einen Verein zu gründen?
Um einen Verein gründen zu können, braucht es zumindest zwei Personen, die sich in der Rechtsform eines Vereins zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks zusammenschließen.
Die Statuten, anhand derer nach positiver Prüfung durch die Behörde der Verein errichtet werden kann, müssen somit auch von diesen zumindest zwei Personen aufgesetzt, formuliert und unterschrieben werden.
Welche Behörde ist für die Vereinsgründung zuständig?
Für die Vereinsgründung ist die Vereinsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeit der jeweilige Vereinssitz fällt:
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Die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde der ersten Instanz (vormals Bundespolizeidirektion)
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In den Statutarstädten Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Wie viele Mitglieder muss der Vorstand eines Vereins haben?
Das Leitungsorgan eines Vereins, also der Vereinsvorstand, hat aus mindestens zwei Personen zu bestehen – so wie es bei der Vereinsgründung auch vorgeschrieben ist. Sowohl Gründung als auch Leitung eines Vereins muss von mindestens zwei Personen angestoßen und vorgenommen werden.
- Diese mindestens zwei Personen bilden die Vereinsleitung und entscheiden im Verein.
Was kostet eine Vereinsgründung?
Formal kostet eine Vereinsgründung in Österreich maximal 42,60 Euro. Im Detail ergeben sich die Kosten der Vereinsgründung und -errichtung wie folgt:
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Für die Anzeige: 14,30 Euro Bundesgebühr
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Beilagengebühren (beigelegte Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (höchstens 21,80 Euro)
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Kopie der Statuten und erster Auszug aus dem Vereinsregister: gebührenfrei
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Für den Bescheid des behördlichen Prüfverfahrens zur Errichtung des Vereins (sofern positiv: Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag):
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Positives Ergebnis des Prüfverfahrens: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
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Negatives Ergebnis des Prüfverfahrens: gebührenfrei
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Vereinsgesetz 2002 (VerG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Details auf der Webseite der Republik Österreich: Vereinsgründung