Steuerklassen in Österreich ⇒ einfach erklärt
Die Steuerklassen in Österreich kategorisieren Selbstständige und Arbeitnehmer basierend auf ihren Einkünften bzw. ihrem Einkommen pro Jahr. Dieser Überblick stellt alle sieben Steuerklassen und ihre individuellen Neuerungen für das Jahr 2024 dar.
Zum Inhalt dieses Artikels
- Die 7 Steuerklassen in Österreich für das Jahr 2024
- Steuerklassen - auf einen Blick
- Steuerklassen in Österreich
- Was sind Steuerklassen?
- Steuerklassen und Steuersätze: Unterschied?
- Steuerklassen 2024: Steuertabelle mit Steuersätzen
- Steuerklasse 1
- Steuerklasse 2
- Steuerklasse 3
- Steuerklasse 4
- Steuerklasse 5
- Steuerklasse 6
- Steuerklasse 7
- Fragen und Antworten
- Quellen
Die 7 Steuerklassen in Österreich für das Jahr 2024
Steuerklassen | Einkommensgrenzen | Steuersätze |
---|---|---|
Steuerklasse 1 | 12.816 EUR und weniger | 0 % Steuer |
Steuerklasse 2 | 12.816 EUR bis 20.818 EUR | 20 % Steuer |
Steuerklasse 3 | 20.818 EUR bis 34.513 EUR | 30 % Steuer |
Steuerklasse 4 | 34.513 EUR bis 66.612 EUR | 40 % Steuer |
Steuerklasse 5 | 66.612 EUR bis 99.266 EUR | 48 % Steuer |
Steuerklasse 6 | 99.266 EUR bis 1.000.000 EUR | 50 % Steuer |
Steuerklasse 7 | ab 1.000.000 EUR | 55 % Steuer |
Steuerklassen - auf einen Blick
Definition |
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Funktion |
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Steuerklassen |
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Steuersätze |
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Bestimmungen |
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Steuerklassen in Österreich
In Österreich gibt es sieben Steuerklassen, die den Steuersatz je nach Höhe des Einkommens bestimmen.
Diese Klassen reichen von 0 % für Einkommen bis 12.816 Euro bis zu 55 % für Einkommen über 1 Million Euro jährlich.
Was sind Steuerklassen?
In Österreich dienen Steuerklassen dazu, Arbeitnehmer sowie Selbstständige basierend auf ihrem Einkommen sowie ihren Einkünften zu kategorisieren.
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Je nach Steuerklasse variieren die Steuersätze und Abzüge.
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Diese Klassen helfen in der Lohnverrechnung dabei, die Lohnsteuer korrekt vom Gehalt abzuziehen, bevor es an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
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Das Finanzamt ist für die Verwaltung dieser Steuern zuständig.
Steuerklassen und Steuersätze: Unterschied?
Während Steuerklassen verschiedene Einkommensgruppen repräsentieren, geben Steuersätze den Prozentsatz des Einkommens an, der als Steuer abgeführt wird.
Kurz gesagt:
- Die Steuerklasse bestimmt, welcher Steuersatz angewendet wird.
In Österreich gibt es unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Einkommensstufen, die in der Lohn- und Einkommensteuertabelle festgelegt sind.
Steuerklassen 2024: Steuertabelle mit Steuersätzen
Die aktuellen Steuersätze nach Höhe der Einkünfte bzw. des Einkommens entnehmen Sie der folgenden Steuertabelle:
Steuerklasse | Einkommensgrenze 2024 | Steuersatz 2024 |
---|---|---|
Steuerklasse 1 | bis 12.816 EUR | 0 % Steuer |
Steuerklasse 2 | 12.816 EUR bis 20.818 EUR | 20 % Steuer |
Steuerklasse 3 | 20.818 EUR bis 34.513 EUR | 30 % Steuer |
Steuerklasse 4 | 34.513 EUR bis 66.612 EUR | 40 % Steuer |
Steuerklasse 5 | 66.612 EUR bis 99.266 EUR | 48 % Steuer |
Steuerklasse 6 | 99.266 EUR bis 1.000.000 EUR | 50 % Steuer |
Steuerklasse 7 | ab 1.000.000 EUR | 55 % Steuer (Spitzensteuersatz)* |
*Der Spitzensteuersatz von 55 % ist befristet bis zum Jahr 2025 und wird danach auf 50 % reduziert.
Steuerklasse 1
Die Steuerklasse 1 in Österreich ist für Personen vorgesehen, die ein Jahreseinkommen von bis zu 12.816 Euro haben. Sie zahlen keine Einkommensteuer und mit dem Jahr 2024 wurde die obere Einkommensgrenze auf 12.816 Euro angepasst.
Informationen zu Steuerklasse 1 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: Bis zu 12.816 Euro pro Jahr.
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Steuersatz: 0 %. Personen in dieser Kategorie sind von der Einkommensteuer befreit.
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Gesetzliche Grundlage: Die Details zur Steuerklasse 1 sind in den Steuertabellen in § 33 EStG festgelegt.
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Neuerungen 2024: Vor der ökosozialen Steuerreform 2022/23 lag die obere Einkommensgrenze für die Steuerklasse 1 bei 11.000 Euro. Mit der Reform wurde diese Grenze für das Jahr 2023 auf 11.693 Euro und für das Jahr 2024 auf 12.816 Euro angehoben.
Steuerklasse 2
Die Steuerklasse 2 in Österreich umfasst Personen mit einem Einkommen von über 12.816 Euro bis 20.818 Euro. Für das Jahr 2024 wurde die obere Einkommensgrenze dieser Steuerklasse angehoben.
Informationen zu Steuerklasse 2 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: 12.816 Euro bis 20.818 Euro pro Jahr.
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Steuersatz: 20 %. Das bedeutet, dass 20 % des Einkommens über 12.816 Euro als Einkommensteuer an das Finanzamt gezahlt werden müssen.
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Gesetzliche Grundlage: Die Steuerklasse 2 basiert auf der Einkommensteuertabelle des § 33 EStG.
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Neuerungen 2024: Vor der Reform waren Einkommen bis 18.000 Euro in der Steuerklasse 2 angesiedelt. Nach der ökosozialen Steuerreform 2022/23 wurde diese Grenze für das Jahr 2023 auf 19.134 Euro und für 2024 auf 20.818 Euro erhöht. Der Steuersatz bleibt jedoch unverändert bei 20 %.
Steuerklasse 3
Die Steuerklasse 3 in Österreich betrifft Personen mit einem Einkommen von über 20.818 Euro bis 34.513 Euro jährlich. Ab dem Jahr 2023 gab es sowohl eine Anpassung des Steuersatzes als auch der Einkommensgrenzen für diese Steuerklasse.
Informationen zu Steuerklasse 3 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: 20.818 Euro bis 34.513 Euro pro Jahr.
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Steuersatz: 30 %. Dieser Steuersatz wurde im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022/23 von 32,5 % auf 30 % reduziert.
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Gesetzliche Grundlage: Die Steuerklasse 3 richtet sich nach den Bestimmungen im § 33 EStG.
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Neuerungen 2024: Die größte Änderung in der Steuerklasse 3 betrifft den Steuersatz. Vor der Reform betrug der Steuersatz für Einkommen bis 31.000 Euro 32,5 %. Mit der ökosozialen Steuerreform 2022/23 wurde dieser Steuersatz für das Jahr 2023 auf 30 % gesenkt. Die obere Einkommensgrenze dieser Steuerklasse wurde für 2023 von 31.000 Euro auf 32.075 Euro und für 2024 auf 34.513 Euro angehoben.
Steuerklasse 4
Die Steuerklasse 4 in Österreich betrifft Personen mit einem Jahreseinkommen zwischen 34.513 Euro bis 66.612 Euro. Für das Jahr 2024 wurde eine Anpassung des Steuersatzes für diese Steuerklasse vorgenommen.
Informationen zu Steuerklasse 4 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: 34.513 Euro bis 66.612 Euro pro Jahr.
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Steuersatz: Für das Jahr 2023 wurde ein Mischsteuersatz von 41 % eingeführt. Dieser Mischsteuersatz ist eine Übergangslösung, da im Rahmen der ökosozialen Steuerreform beschlossen wurde, den Steuersatz der dritten Tarifstufe von 42 % auf 40 % zu senken. Der vollständig reduzierte Steuersatz von 40 % wird seit 1.1.2024 angewendet.
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Gesetzliche Grundlage: Die Regelungen für die Steuerklasse 4 sind im § 33 EStG zu finden.
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Neuerungen 2024: Mit der ökosozialen Steuerreform 2022/23 gab es auch Anpassungen in der Steuerklasse 4. Der Steuersatz wurde von 42 % im Jahr 2022 auf 41 % für das Jahr 2023 und nochmals auf 40 % ab 2024 gesenkt. Die obere Einkommensgrenze wurde von 60.000 Euro im Jahr 2022 auf 62.080 Euro für das Jahr 2023 und 66.612 Euro für 2024 angehoben.
Steuerklasse 5
Die Steuerklasse 5 in Österreich umfasst Personen mit einem Einkommen von über 66.612 Euro bis 99.266 Euro. Für das Jahr 2024 bleibt der Steuersatz gleich und die Einkommensgrenze wurde angehoben.
Informationen zu Steuerklasse 5 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: 66.612 Euro bis 99.266 Euro pro Jahr.
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Steuersatz: Für das Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für diese Steuerklasse 48 %.
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Gesetzliche Grundlage: Die Bestimmungen für die Steuerklasse 5 sind im Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) verankert, insbesondere im § 33 EStG.
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Neuerungen 2024: Im Jahr 2024 bleibt der Steuersatz bei 48 % und die Einkommensgrenze wurde auf 99.266 Euro angehoben.
Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 in Österreich ist für Personen mit einem Einkommen von über 99.266 Euro bis 1.000.000 Euro. Die Bestimmungen dieser Steuerklasse wurden für das Jahr 2024 nicht wesentlich geändert, die untere Einkommensgrenze jedoch erhöht.
Informationen zu Steuerklasse 6 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: Diese Steuerklasse betrifft Personen mit einem Einkommen, das über 99.266 Euro liegt, jedoch unter 1.000.000 Euro bleibt.
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Steuersatz: Für Einkommensanteile über 99.266 Euro wird 2024 ein Steuersatz von 50 % angewendet.
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Gesetzliche Grundlage: Die Bestimmungen zur Steuerklasse 6 sind im § 33 EStG verankert.
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Neuerungen 2024: Im Jahr 2024 gab es keine wesentlichen Änderungen, der Steuersatz bleibt bei 50 %, die untere Einkommensgrenze ist auf 99.266 Euro angehoben worden.
Steuerklasse 7
Der Spitzensteuersatz in Österreich ist speziell für Personen mit sehr hohen Einkommen vorgesehen, insbesondere für solche, die mehr als 1.000.000 Euro pro Jahr verdienen.
Informationen zu Steuerklasse 7 kompakt zusammengefasst
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Einkommensgrenze: Diese Steuerklasse betrifft Personen mit einem Einkommen von über 1.000.000 Euro.
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Steuersatz: Für Einkommensanteile über 1.000.000 Euro wird in Österreich ein Steuersatz von 55 % angewendet. Dieser Spitzensteuersatz gilt laut aktuellem Stand der Gesetzgebung bis 2025.
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Gesetzliche Grundlage: Die Regelungen zur Steuerklasse 7 finden sich im § 33 EStG.
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter Steuerklasse?
Eine Steuerklasse ist eine Kategorisierung laut Einkommensteuergesetz (EStG), die Arbeitnehmer und Selbstständige in Österreich basierend auf ihrem Einkommen und Arbeitsverhältnis bzw. ihren Einkünften kategorisiert. Sie bestimmt, welcher Steuersatz auf das Lohn- und Gehaltseinkommen sowie die Einkünfte angewendet wird und erleichtert die korrekte Berechnung der Einkommensteuer (als Lohnsteuer bei unselbstständig Tätigen bezeichnet).
Wie viele Steuerklassen gibt es in Österreich?
In Österreich sind im § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) sieben Hauptsteuerklassen definiert. Diese Kategorien helfen Unternehmen, Privatpersonen und dem Finanzamt, die korrekte Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer und die korrekte Einkommensteuer für Selbstständige zu berechnen.
In welche Steuerklasse bzw. unter welchen Grenzsteuersatz falle ich?
Die eigene Steuerklasse und der zugehörige Grenzsteuersatz hängen vom jährlichen Lohn ab. Die genauen Einkommensgrenzen und Steuersätze für jede Steuerklasse sind im § 33 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) festgelegt.
Kann ich meine Steuerklasse ändern?
In Österreich wird man automatisch basierend auf dem Einkommen in eine Steuerklasse eingeteilt. Eine manuelle Änderung der Steuerklasse ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können bestimmte Lebensereignisse oder Änderungen im Arbeitsverhältnis zu einer Neubewertung führen.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS