Das Ziel der Bestimmung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wiederverkäufer bestimmte Warengruppen wie z.B.
- Gebrauchtgegenstände (Kfz, etc.)
- Kunstgegenstände oder Antiquitäten
von Privaten zukaufen.
Die Umsatzsteuer ist aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (der von Privat ohne Umsatzsteuer war) zu ermitteln. Für die Differenz ist immer der Normalsteuersatz von 20% anzuwenden.
Beispiel Differenzbesteuerung
Beispiel:
Verkaufspreis inkl. USt 2.000,-- € |
- Einkaufspreis 1.500,-- € |
Differenz 500,-- € |
Umsatzsteuer beträgt € 83,33 (20% von 500,-- €)
Bei Anwendung der Differenzbesteuerung beträgt daher die „Bruttomarge“ 500,-- Euro, die darin enthaltene (und an das Finanzamt abzuführende) USt 83,33 Euro (= 20 % der „Nettomarge“ von 416,67 Euro).