Unter Schlussbilanz versteht man die Gegenüberstellung des Vermögens einerseits und des Eigen- und Fremdkapitals andererseits in Kontenform.
- Diese Gegenüberstellung erfolgt bei der Schlussbilanz am Ende eines Geschäftsjahres.
Die Schlussbilanz wird aufgrund der Kontostände am Ende eines Geschäftsjahres erstellt. Sie liegt jedoch in der Praxis Anfang Jänner noch nicht vor.
- Die Geschäftsfälle des neuen Jahres werden daher auf neu angelegten Konten verbucht, ohne dass die Eröffnungsbuchungen auf den Bestandskonten vorgenommen wurden.
Lediglich bei den Kunden- und Lieferantenkonten und den Geldkonten müssen die Salden vorgetragen bzw. die Eröffnungsbuchungen vorgenommen werden. Die hierfür notwendigen Zahlen liegen aufgrund der Inventur vor.
- Sobald die erforderlichen Zahlen vorliegen, werden auch die übrigen Bestandskonten eröffnet.
Die Eröffnungsbuchungen, die mit dem Datum 1. Jänner oder dem tatsächlichen Datum eingetragen werden, erscheinen daher auf den meisten Bestandskonten inmitten der laufenden Buchungen.