Damit die eigene Buchführung ordentlich und gesetzmäßig abläuft, muss jeder Geschäftsvorfall mit einem Beleg in Form einer Rechnung nachgewiesen werden – ganz nach dem bekannten Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“.
Oft kommt es vor, dass einem Kunden in einem bestimmten Zeitraum beispielsweise mehrere Warenlieferungen übergeben oder verschiedene Dienstleistungen erbracht wurden. In so einem Fall kann eine Sammelrechnung ausgestellt werden:
- Bestellt zum Beispiel ein Bauunternehmer bei einem Unternehmen regelmäßig Zement, dann wird nicht jeder dieser Zementsäcke einzeln abgerechnet, sondern beispielsweise die Lieferscheine des Monats Februar zu einer Sammelrechnung zusammengefasst.
In der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EC vom 28.11.2006 heißt es in Kapitel 3, Abschnitt 3, Artikel 223 zur Ausstellung der Rechnung:
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Die Mitgliedstaaten können den Steuerpflichtigen gestatten, für mehrere getrennte Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen zusammenfassende Rechnungen auszustellen, sofern der Steueranspruch für die auf einer zusammenfassenden Rechnung aufgeführten Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen innerhalb desselben Kalendermonats eintritt.
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Unbeschadet des Artikels 222 können die Mitgliedstaaten gestatten, dass Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen, für die der Steueranspruch innerhalb einer über einen Kalendermonat hinausgehenden Frist eintritt, in zusammenfassenden Rechnungen erscheinen.
Quelle der Bestimmung: EU-Rechtsinformationssystem EUR-Lex - Council Directive 2006/112/EC of 28 November 2006 on the common system of value added tax (gültige Fassung vom 01.07.2022)
Demnach kann für mehrere getrennte Lieferungen von Gegenständen oder mehrere Dienstleistungen periodisch (z.B. Tag, Woche, Monat) eine zusammenfassende Rechnung ausgestellt werden. Dasselbe gilt für die darauf entfallenden Steuerbeträge.
Das Ausstellen einer Sammelrechnung ist vor allem dann sinnvoll, wenn gegenüber einem einzelnen Kunden über einen vorbestimmten längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Leistungen erbracht werden.
Ein Beispiel für eine Sammelrechnung aus dem Alltag, das wohl jeder kennt, ist die Stromrechnung:
- Auch hier wird der Stromverbrauch gesammelt für einen bestimmten Zeitraum in Rechnung gestellt.
Da Sammelrechnungen meist einen längeren Zeitraum abdecken, sollte man bei der Ausstellung auch immer einen Blick auf die abzuführende Umsatzsteuer haben:
- Denn je nachdem, in welches Zeitfenster die Lieferung fällt, kann es sein, dass die Umsatzsteuer entweder früher oder später an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Das Liefer- oder Leistungsdatum muss jedenfalls aber klar auf der Sammelrechnung erkennbar sein.