GWG Grenze 2024 ⇒ Grenze für steuerliche Sofortabschreibung von Betriebsvermögen
Die GWG-Grenze 2024 liegt bei 1.000 Euro – Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungswert unter dieser Grenze können sofort oder bei einem Wert zwischen 250 und 1.000 Euro über 5 Jahre im Pool abgeschrieben werden.
Die Regelungen der GWG bieten steuerliche Vorteile für Unternehmen.
Zum Inhalt dieses Artikels
GWG Grenze 2024 – auf einen Blick
Definition |
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffung- oder Herstellungswert unter der GWG-Grenze von 1.000 Euro liegt. |
Bedeutung & Funktion |
Anlagegüter mit einem Wert unter der GWG-Grenze ermöglichen Unternehmen und Selbstständigen eine Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr, was zu einer unmittelbaren Steuerentlastung führt. |
Buchhaltung |
Die Sofortabschreibung von GWG senkt den Aufwand in der Buchhaltung, da die Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort vollständig abgeschrieben werden können. |
Bestimmungen |
GWG müssen abnutzbar, beweglich und selbstständig nutzbar sein. Die Anschaffungskosten müssen unter der Grenze von 1.000 Euro liegen, um eine Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG in Anspruch nehmen zu können. Wirtschaftsgüter, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden über die betriebliche Nutzungsdauer abgeschrieben. |
GWG: Poolabschreibung |
Bei der Poolabschreibung werden GWG, sofern diese Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro aufweisen, in einem Sammelposten gebündelt und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben. Dabei sind Nutzungsdauer, Wertminderungen und zwischenzeitliche Veräußerungen zu berücksichtigen. |
GWG Grenze 2024
Die GWG-Grenze liegt 2024 bei 1.000 Euro. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten diese Grenze nicht überschreiten, können gem. § 13 EStG im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.
Die gezielte Anschaffung von GWG ist für Unternehmen eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, einerseits durch die sofortige Abschreibung und andererseits auch durch den dabei eintretenden Effekt der Gewinnglättung. Außerdem wird der Aufwand in der Buchhaltung reduziert.
GWG Grenze: Definition
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Anlagegüter des Anlagevermögens eines Unternehmens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) unter einer festgelegten Grenze liegen und die sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich abgeschrieben werden können.
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Diese Grenze ist die GWG-Grenze laut § 13 EStG, die den maximalen Wert Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens definiert, bis zu der das Anlagegut als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt werden darf.
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Diese Wertgrenze definiert daher, ob ein Wirtschaftsgut direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht wird oder über die Nutzungsdauer im Zuge Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden muss.
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Die GWG-Grenze in Österreich ist eine steuerliche Vereinfachungsregelung, die es Unternehmen ermöglicht, geringwertige Anschaffungen unkompliziert und sofort abzuschreiben.
GWG sind typischerweise Gegenstände des Anlagevermögens, die für den Unternehmensbetrieb notwendig sind, wie Computer, Drucker oder andere Büroausstattungen.
Ein wesentlicher Vorteil der Sofortabschreibung ist die Entlastung der Buchhaltung, da die Güter nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
GWG Grenze 2024: Aktuelle Regelung und Änderungen
Die GWG-Grenze in Österreich liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 1.000 Euro.
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Das bedeutet, dass Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten diesen Betrag nicht überschreiten, sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abgeschrieben werden können.
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Diese Regelung vereinfacht den Abschreibungsprozess erheblich, da geringwertige Wirtschaftsgüter nicht über ihre gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
Im Vergleich zu den früheren Jahren, in denen die GWG-Grenze bei 800 Euro lag, stellt die Anhebung auf 1.000 Euro eine Erleichterung für Unternehmen dar.
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Dadurch wird die sofortige Abschreibung von kleineren Investitionen wie Computern, Druckern und anderen Bürogegenständen steuerlich begünstigt.
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Eine weitere Erhöhung der GWG-Grenze auf beispielsweise 1.500 Euro ist zumindest im Gespräch.
Für Unternehmen, die regelmäßig kleinere Anschaffungen tätigen, bietet dies eine deutliche Vereinfachung und Steuererleichterung.
GWG Grenze: Steuerliche Vorteile
Die GWG-Grenze bietet Unternehmen erhebliche steuerliche Vorteile. Da geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 1.000 Euro sofort abgeschrieben werden können, profitieren Unternehmen von einer schnelleren steuerlichen Entlastung.
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Anstatt die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer zu verteilen, können die Ausgaben sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, was die Steuerlast im Anschaffungsjahr senkt.
Zusätzlich trägt die Sofortabschreibung zur Gewinnglättung bei. Unternehmen können durch die gezielte Anschaffung von GWG ihre steuerpflichtigen Gewinne beeinflussen und in Jahren mit hohen Gewinnen zusätzliche Investitionen tätigen, um so die Steuerlast zu senken.
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Dies bietet eine wertvolle Möglichkeit zur Steueroptimierung, da die sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung wirksam wird und direkt die zu versteuernden Gewinne mindert.
Besonders für kleinere Unternehmen und Einzelunternehmer ist die Sofortabschreibung eine Erleichterung, da durch diese weniger Verwaltungsaufwand und eine größere Flexibilität in der Buchhaltung ermöglicht wird und sie gleichzeitig die Liquidität erhält.
Auch in der langfristigen steuerlichen Planung können durch die gezielte Nutzung der GWG-Grenze Steuern gespart und die Gewinne gleichmäßiger verteilt werden.
Steuerliche Abschreibung von GWG
Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) erfolgt in Österreich in der Regel als Sofortabschreibung.
Das bedeutet, dass Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten unter der GWG-Grenze von 1.000 Euro liegen, direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.
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Diese sofortige Absetzbarkeit vereinfacht die Buchhaltung und reduziert den administrativen Aufwand, da die Anschaffungen nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
Wenn die Kosten für ein Wirtschaftsgut die GWG-Grenze überschreiten, müssen diese über die gesamte Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben werden, was nach den Vorgaben der AfA-Tabelle und in Ausnahmefällen durch individuelle Bemessung geschieht.
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Diese Tabelle legt fest, über welchen Zeitraum die Abschreibung von Wirtschaftsgütern zu erfolgen hat, basierend auf deren Lebensdauer.
GWG-Grenze: wichtige Aspekte der sofortigen Abschreibung und Buchhaltung
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Die sofortige Abschreibung von GWG kann unabhängig von der Behandlung im Jahresabschluss erfolgen.
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Buchführende Unternehmen (siehe doppelte Buchhaltung) müssen diese Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung vornehmen.
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Bei Unternehmern oder Selbstständigen mit Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) ist das Jahr der Bezahlung für die Abschreibung maßgeblich.
GWG Grenze und Poolabschreibung
Die Poolabschreibung ist eine alternative Methode zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft wurden und deren Anschaffungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro liegen.
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Diese geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in einem Sammelposten gebündelt, der dann über eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren gleichmäßig aufgelöst wird. Dabei wird der Pool ab dem Jahr der Anschaffung jährlich zu je einem Fünftel abgeschrieben.
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Bei der Poolabschreibung sind Nutzungsdauer, Wertminderungen und zwischenzeitliche Veräußerungen zu berücksichtigen.
Wichtig zu beachten: Bei der Poolabschreibung ist es nicht möglich, einzelne Wirtschaftsgüter separat komplett abzuschreiben und durch andere zu ersetzen.
Vorteile der Anschaffung von GWG: Gewinnglättung & Steuerreduktion
Die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) bietet Unternehmen einige steuerliche Vorteile. Einer der Hauptvorteile liegt in der sofortigen Abschreibung, die den Aufwand direkt im Anschaffungsjahr absetzbar macht.
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Dies sorgt für eine schnelle Reduktion der Steuerlast und kann gerade in Jahren mit hohen Investitionen oder Schwankungen in den Gewinnen von besonderem Vorteil sein.
Durch die Sofortabschreibung können Gewinne geglättet werden, da die Kosten für GWG nicht über mehrere Jahre gestreckt werden müssen.
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Diese Methode der Gewinnglättung kann zu einer Steuerreduktion im Jahr der Anschaffung führen, was gerade für kleinere Unternehmen eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet.
Die Anschaffung von GWG ist zudem mit weniger buchhalterischem Aufwand verbunden.
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Da die Werte im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, entfällt die komplizierte Berechnung über mehrere Jahre.
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Dies spart Zeit in der Buchhaltung und reduziert die Notwendigkeit zur langfristigen Überwachung des Wirtschaftsguts.
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Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS