Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern bestimmt, wie lange ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann und beeinflusst somit die steuerliche Belastung eines Unternehmens.
- In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen und Empfehlungen zur Nutzungsdauer, die in den unterschiedlichen Branchen und für verschiedene Güter Anwendung finden.
Die Nutzungsdauer gibt die Anzahl von Jahren der geplanten Nutzung einer Anlage an. Die Nutzungsdauer ist in der Regel kürzer als die tatsächliche Lebensdauer der Anlage.
- Diese Dauer gibt an, über wie viele Jahre die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts verteilt werden können.
Typische Beispiele sind Computer, die eine Nutzungsdauer von drei Jahren haben, oder Gebäude, die oft über 40 bis 50 Jahre abgeschrieben werden.
- Bei der Schätzung der Nutzungsdauer sollten bisherige Erfahrungen, Angaben der Hersteller und die von der Abgabenbehörde anerkannten Nutzungszeiten (amtliche Abschreibungstabellen) berücksichtigt werden.
Diese AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) enthalten die detaillierten Angaben zur Nutzungsdauer verschiedener Wirtschaftsgüter. Diese Tabellen bieten eine Orientierungshilfe für Unternehmen, um die korrekten Abschreibungszeiträume zu ermitteln.
- Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Tabellen Empfehlungen darstellen und in Einzelfällen auch abweichende Nutzungsdauern zulässig sein können, wenn dies durch die tatsächlichen Verhältnisse gerechtfertigt ist.