Die Abschreibung erfüllt mehrere wesentliche Funktionen, darunter die Aufwandsverteilungsfunktion, Bewertungsfunktion und Finanzierungsfunktion.
Anlagenabschreibung ⇒ einfach erklärt
Die Anlagenabschreibung beschreibt die Wertminderung eines abnutzbaren Anlageguts über dessen Nutzungsdauer. Dabei wird der Anschaffungswert des Anlageguts als Aufwand auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt und schrittweise abgeschrieben.
Zum Inhalt dieses Artikels
Anlagenabschreibung – auf einen Blick
Definition |
Wertminderung einer Anlage, indem ein Teil des Anschaffungswertes als Aufwand über die Nutzungsdauer verteilt wird |
Funktionen |
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Ursachen |
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Buchhaltung |
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Anlagenabschreibung: Definition
Bei der Abschreibung wird der Wert einer im Unternehmen befindlichen Anlage gemindert, indem ein Teil des Anschaffungswertes als Aufwand erfasst wird.
Abschreibung: Funktionen
Aufwandsverteilungsfunktion
Der Anlagenwert, das ist der Gesamtaufwand, der zur Beschaffung des Anlagegutes erforderlich war, wird auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung verteilt und als Aufwand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zugeführt.
Bewertungsfunktion
Der in der Buchführung ausgewiesene Wert der abnutzbaren Anlagegüter wird während der voraussichtlichen Nutzungsdauer jeweils zum Bilanzstichtag um die Abschreibung verringert. Die buchmäßigen Wertminderungen (= Abschreibungen) werden vom Anlagenkonto abgebucht.
- Der tatsächliche Wert der Anlage muss mit dem errechneten und ausgewiesenen Wert nicht übereinstimmen.
Finanzierungsfunktion
Durch die Abschreibung wird Kapital für weitere Inventionen bereitgestellt. Die Abschreibungsbeträge erscheinen im Gewinn- und Verlustkonto als Aufwand und sind durch die Kalkulation in den Preisen enthalten.
- Dadurch fließen sie als liquide Mittel in den Betrieb wieder zurück. Diese liquiden Mittel stehen für weitere Investitionen zur Verfügung.
Abschreibung: Ursachen
Es gibt eine Anzahl von Ursachen, die eine Anlagenentwertung herbeiführen und somit eine Abschreibung erforderlich machen.
Der wesentlichste Anteil der Wertminderung einer Anlage ist in der Regel durch den Gebrauch bedingt. Der Wertverfall zeigt sich durch erhöhte Reparaturbedürftigkeit und durch Nachlassen der Leistungsfähigkeit.
- Für die Dauer des wirtschaftlichen Einsatzes einer Anlage ist aber nicht nur der Gebrauch entscheidend, sondern auch die richtige Handhabung und Pflege sowie die Stärke der Beanspruchung (z.B. Schichtarbeit).
Eine Entwertung tritt auch ohne betriebliche Nutzung ein, und zwar durch Witterungs- und Temperatureinflüsse, durch Verrosten, Zersetzen und Ähnliches.
Eine Wertminderung kann auch plötzlich unvorhergesehen durch Betriebs- und Verkehrsunglücke wie Unfälle, Explosion, Brand, Bruch und Zusammenstoß, erfolgen.
Durch den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich bei Gewinnungsbetrieben eine laufende Verminderung der Substanz und somit eine Wertminderung.
Werden neue, verbesserte und mit geringeren Kosten arbeitende Anlagen entwickelt, dann verlieren die vorhandenen Anlagen, auch wenn sie unverändert leistungsfähig sind, an Wert.
Diese Ursachen sind durch wirtschaftliche Vorgänge, wie Bedarfs- und Absatzverschiebungen, Modewechsel und Geschmacksveränderungen, bedingt.
- Vielfach werden die Anlagen in diesen Fällen unbrauchbar und müssen vorzeitig abgeschrieben und ausgeschieden werden.
Werden infolge falscher Einschätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage Anlagen angeschafft, die nicht genutzt werden können, dann werden ebenfalls Abschreibungen erforderlich.
Wenn die Marktpreise seit der Anschaffung der Anlage wesentlich gesunken sind (z.B. bei Datenverarbeitungsanlagen), so ist eine Wertangleichung notwendig.
- Das Steuerrecht spricht in diesem Fall von einer Herabsetzung auf den niedrigeren Teilwert.
Infolge des Ablaufes von Rechten, zum Beispiel Mietverträgen, Patent- und Markenrechten oder Konzessionen, kann ein vorhandenes Leistungspotenzial nicht voll genutzt werden.
- Die eingesetzten Anlagen werden für das Unternehmen bei Ablauf der Rechte unbrauchbar. Sie müssen dann vorzeitig, vor Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben werden.
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter Anlagenabschreibung?
Anlagenabschreibung, auch als Abschreibung von Anlagevermögen bekannt, bezeichnet in der Buchhaltung den Prozess, durch den die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von langfristigen Vermögensgegenständen (Anlagen) über deren Nutzungsdauer hinweg verteilt werden.
- Dies dient dazu, den Wertverlust der Anlagen aufgrund von Nutzung, Verschleiß, technologischem Fortschritt oder anderen Faktoren systematisch zu erfassen.
Was passiert, wenn ein Anlagegut vor Ende der Nutzungsdauer verkauft wird?
Wenn ein Anlagegut vor Ende der Nutzungsdauer verkauft wird, wird zunächst der Restbuchwert ermittelt, der den Anschaffungskosten minus der kumulierten Abschreibungen entspricht.
- Der Verkaufserlös wird dann mit dem Restbuchwert verglichen.
Liegt der Verkaufserlös über dem Restbuchwert, entsteht ein Gewinn, liegt er darunter, entsteht ein Verlust. Dieser Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS