Wenn Sie eine Registrierkasse führen, dann kann es sein, dass ein Prüfer Ihre Kasse einsehen möchte.
Mit der FreeFinance-Registrierkasse funktioniert das völlig stressfrei:
Übermitteln Sie dem Prüfer dazu einfach das Datenerfassungsprotokoll - für Sie ist die Sache damit auch schon erledigt!
RKSV-Check: Prüfung des Registrierkassen-Jahresbelegs
Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung gemäß RKSV verfügen. Neben der Verbindung und Signierung der Einzelumsätze dienen die jeweiligen Anfangs-, Monats- und Jahresbelege ebenso für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Aus diesem Grund werden auch die Jahresbelege signiert und in die Belegkette aufgenommen. Zusätzlich müssen Jahresbelege sowie Startbelege geprüft werden.
Bei Verwendung der klassischen Registrierkasse:
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Ausdruck des Jahresbeleges
Im Regelfall findet sich die Anleitung für die Erzeugung des Monats- oder Jahresbelegs in der Betriebsanleitung der Registrierkasse, andernfalls kann das beim Kassenhersteller erfragt werden.
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Scan des Jahresbelegs (Scannen des QR-Codes am Jahresbeleg mit der App des Finanzministeriums: BMF Belegcheck)
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Prüfen des Jahresbeleges (der eingescannte QR-Code wird durch Eingabe Ihres Authentifizierungscodes automatisch geprüft und das Ergebnis an Ihr FinanzOnline-Konto geschickt)
Bei Verwendung des Webservice zur Registrierkassenmeldung via FinanzOnline:
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Bei manchen Kassensystemen haben Sie die Möglichkeit, direkt aus dem Kassensystem heraus die Kasse(n) anzumelden und alle sonstigen Meldungen, wie die Überprüfung des Start- und Jahresbeleges, automatisch zu machen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, muss der Jahresbeleg nicht ausgedruckt und geprüft werden!
Bei manueller Übermittlung des Jahresbeleges:
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Unternehmen, die mangels technischer Möglichkeiten diese Meldungen nicht durchführen können und keinen Vertreter (Steuerberater) bevollmächtigt haben, können den ausgedruckten Jahresbeleg der Registrierkasse mit dem Formular RK1 an das BMF übermitteln.