Ein neues Finanzjahr kann bereits angelegt werden, auch wenn das alte Finanzjahr noch nicht abgeschlossen ist. Bei mehreren offenen Finanzjahren beachten Sie die Buchung im richtigen Finanzjahr durchzuführen.
Abschluss altes Finanzjahr
Befolgen Sie folgende Schritte zum Abschluss des alten Finanzjahres:
- Alle Buchungen sind durchgeführt bzw. kontrolliert
- Geldeingänge für alle bezahlten Rechnungen in der Rechnungslegung wurden verbucht
- Reisekosten (Kilometerbuch und Diäten) wurden eingegeben und in die Buchhaltung übertragen
- Umsatzsteuervoranmeldungen (sofern notwendig) wurden erstellt und übermittelt.
- Zusammenfassende Meldungen (sofern notwendig bzw. vorhanden) wurden erstellt und an FinanzOnline übermittelt.
- Anlagen wurden eingegeben und der Abschreibungsplan wurde erstellt.
- Alle Abschreibungen des Jahres wurden durchgeführt.
- Etwaige ausgeschiedene Anlagen wurden auch dem entsprechend im Anlagenbuch ausgeschieden.
- Freibeträge wurden eingegeben und über das Anlagenbuch gebucht (abgeschrieben)
Danach können die Erklärungen erstellt werden
- Erstellung der Umsatzsteuererklärung, Kontrolle dieser und Abschluss der Erklärung.
- Erstellung der Beilage zur Einkommensteuererklärung, Kontrolle dieser und Abschluss der Erklärung. Danach ist da Finanzjahr automatisch auch geschlossen. Es können keine Buchungen mehr durchgeführt werden.
Neues Finanzjahr
- Legen Sie ein neues Finanzjahr an. Die Daten des vorangehenden Jahres werden automatisch übernommen. Die Belegkreise für die Buchungen werden automatisch mit neu angelegt.
- Legen Sie die Anfangsbestände der Zahlungsmittelkonten (also Bank, Kassa, etc) fest.