Personalverrechnung ⇒ einfach erklärt
Personalverrechnung bezeichnet die gesamte Abrechnung und Verwaltung aller Bezüge der in einem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter, inklusive Sozialabgaben und Steuern.
Zum Inhalt dieses Artikels
Personalverrechnung – auf einen Blick
Definition: |
Erfassung und Berechnung der Bezüge von Mitarbeitern, inkl. Sozialabgaben und Steuern |
Sozialversicherung: |
|
Lohnsteuerabzug: | Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer |
Steuerrechtliche Bestimmungen: |
Personalverrechnung: Übersicht
Unter Personalverrechnung wird die Abrechnung aller Bezugsarten von sämtlichen in einem Unternehmen beschäftigten personellen Ressourcen zusammengefasst.
Für die Personalverrechnung sind dabei die folgenden Rechtsbereiche mit ihren Bestimmungen maßgebend:
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Andere abgabenrechtliche Bestimmungen
Aufgaben der Personalverrechnung
Die Personalverrechnung, oft auch als Lohnverrechnung bezeichnet, errechnet und verwaltet alle den Arbeitnehmern eines Unternehmens zustehenden Entgelte sowie alle dabei anfallenden Abgaben und Steuern. Dazu gehören die Versicherungsbeiträge und die Einkommensbesteuerung (Lohnsteuer).
- Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Personalverrechnung bildet das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG).
Je nach Gestaltung im Unternehmens kann außerdem die Bearbeitung und Abwicklung der Personalfragen im Unternehmen zu den Aufgaben der Personalverrechnung gehören:
- Führen der Personalunterlagen
- Einstellung neuer Mitarbeiter inkl. Anmeldungen
- Abwicklung von Kündigungen
- Bearbeitung anfallender Krankmeldungen
- Führen der Aufzeichnungen über Urlaubsansprüche und -verbrauch
Steuerliche Aspekte der Personalverrechnung
Durch die Arbeit der Personalverrechnung im Unternehmen soll auch die optimale Nutzung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsspielräumen gewährleistet sein.
Kontrolle und Optimierung im Personalwesen
Alle Personalkosten des Unternehmens werden durch die Personalverrechnung aufgegliedert und abgegrenzt nach Unternehmensbereichen kontrolliert.
Durch die Personalverrechnung wird außerdem durch die laufende Organisation das Personalwesen des Unternehmens optimiert und nach Möglichkeiten kosteneffizienter gestaltet.
Auslagerung der Personalverrechnung
Oft wird die Personalverrechnung von Unternehmen an eigenständige Lohnverrechnungsbüros oder Steuerberater ausgelagert.
Die Auslagerung kann für das Unternehmen Vorteile mit sich bringen, da die externe Verrechnung mit entsprechender Lohnverrechnungssoftware alle Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie sämtliche Abgaben und Abrechnungen erfasst.
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Das betrifft die Abgaben und Abrechnungen an die Gesundheitskasse (ÖGK), das Finanzamt sowie die Gemeinden und die Arbeitnehmer selbst.
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Abgaben und Abrechnungen werden effizient erfasst und alle Meldefristen für ÖGK, Finanzamt und Gemeinde sind in der Verrechnungsanwendung gelistet.
Personalverrechnung: Rechtliche Aspekte
Für die Personalverrechnung als Teil der Bilanzbuchhaltung sind die folgenden Bereiche und gesetzlichen Bestimmungen von Bedeutung:
1. Arbeitsrecht und Personalverrechnung
Das Arbeitsrecht ist die Summe aller Bestimmungen, welche die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Daher haben diese Gesetzgebungen natürlich verschiedene Auswirkungen und Relevanz für die Personalverrechnung.
Bruttoansprüche von Arbeitnehmern errechnen sich basierend auf den anzuwendenden lohngestaltenden Vorschriften wie Gesetzgebung (alle Bestimmungen des Arbeitsrechts), Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung.
- Aus diesen lohngestaltenden Vorschriften wird die Bruttoberechnung des monatlichen Entgelts sowie der Sonderzahlungen und Beendigungsansprüche abgeleitet.
- Ebenso werden durch das Arbeitsrecht auch Pflichten und Ansprüche wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit usw. geregelt.
Dabei zu beachten: Bei Fälligkeit des Entgelts ist gemäß § 2f Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) eine schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Abrechnung der Bezüge zu übermitteln. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
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Auflistung der für den Lohnzahlungszeitraum gebührenden Bruttobezüge bzw. Nettobezüge bei einer echten Nettolohnvereinbarung
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Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen.
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Sozialversicherungsbeitragsgrundlage und der entsprechende Sozialversicherungsbeitrag
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Lohnsteuerbemessungsgrundlage und die entsprechende Lohnsteuer
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Familienbonus Plus
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BMSVG-Bemessungsgrundlage und die entsprechenden BMSVG-Beiträge
2. Sozialversicherung und Personalverrechnung
Bei der betrieblichen Personalverrechnung sind relevante Fragen zu den folgenden Aspekten gemäß Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Wochenhilfe und Kinderbetreuungszeiten
- Pensionierungen
Außerdem werden gemäß ASVG die Sozialversicherungsabgaben, welche von Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu leisten sind, geregelt.
3. Steuerrecht und Personalverrechnung
Rechtsgrundlagen für das Steuerrecht sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR).
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Dabei wird die Lohnsteuer nur bei echten Arbeitsverhältnissen eingehoben.
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Im Gegensatz dazu sind freie Dienstnehmer einkommensteuerpflichtig und müssen ihre Steuerpflicht selbst durch eine persönliche Veranlagung ermitteln und abführen.
Das EStG regelt, welche Bezugsarten steuerpflichtig und welche steuerfrei sind – und bildet so gesetzliche Grundlage auch für die Personalverrechnung.
Darüber hinaus liegen für bestimmte Bezugsarten (z. B. Sonderzahlung, Beendigungsansprüche) auch unterschiedliche steuerliche Bestimmungen vor.
4. Andere abgabenrechtliche Bestimmungen
Für die Personalverrechnung sind neben der Sozialversicherung und der Lohnsteuer noch Arbeitgeberabgaben wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Dienstgeberzuschlag und U-Bahn-Steuer von Bedeutung.
Ebenfalls in diesen Bereich fällt der Beitrag gemäß Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).
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Fragen und Antworten
Was umfasst die Personalverrechnung?
Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung und Verwaltung aller Löhne oder Gehälter von Mitarbeitern in einem Unternehmen, inklusive Sozialabgaben und Steuern.
Welche Aufgaben hat die Personalverrechnung?
Zu den Aufgaben gehören:
- Erfassung von Arbeitsstunden
- Berechnung der Entgelte
- Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
- Erstellung von Lohnabrechnungen
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bezüglich Arbeitsrecht und Meldepflichten
Welche Abgaben und Steuern müssen von der Personalverrechnung erfasst werden?
Im Rahmen der Personalverrechnung müssen folgende gesetzliche Abgaben und Steuern berücksichtigt und abgeführt werden:
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Sozialversicherungsbeiträge: Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
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Lohnsteuer: Die Lohnsteuer wird vom Bruttoentgelt der Arbeitnehmer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
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Dienstgeberbeitrag: Der Dienstgeberbeitrag ist ein Sozialversicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers an die Sozialversicherungsträger abführt.
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Kommunalsteuer: Die Kommunalsteuer ist eine Abgabe, die von manchen Gemeinden erhoben und von den Arbeitgebern entrichtet wird.
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):
Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) -
Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):
Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR)