Die Saldenbestätigung ist ein Instrument zur Gegenüberstellung von Buchhaltungsdaten zwischen zwei Geschäftspartnern, meist im Rahmen der Debitoren- oder Kreditorenbuchhaltung.
Unternehmen fordern sie in der Regel stichtagsbezogen von Kunden, Lieferanten oder Banken an, um zu prüfen, ob der Saldo aus Sicht des Geschäftspartners mit dem eigenen Buchungsstand übereinstimmt.
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Im praktischen Ablauf wird dem Geschäftspartner der Buchungssaldo zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.) übermittelt – mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur.
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Die Saldenbestätigung kann positiv (mit aktiver Rückmeldung) oder negativ (nur bei Abweichung) erfolgen. Sie wird häufig per E-Mail versendet, kann aber auch postalisch zugestellt werden.
Wesentliche Anwendung findet die Saldenbestätigung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach § 269 UGB, da Wirtschaftsprüfer dadurch den Bestand von Forderungen und Verbindlichkeiten verifizieren können.
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Geprüft wird dabei der Jahresabschluss des Unternehmens und die Saldenbestätigung gilt im Zuge dessen als wichtiger Prüfungsnachweis im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).