Stille Reserven ⇒ einfach erklärt

Stille Reserven sind Rücklagen, die nicht auf eigenen Konten in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen werden. Sie entstehen durch eine bewusste Unterbewertung von Vermögenswerten oder Überbewertung von Verbindlichkeiten. Dadurch kann das tatsächliche Vermögen des Unternehmens höher sein als angegeben.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Stille Reserven – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zu stille Reserven
Definition

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Rücklagen

Entstehung

Auflösung

  • Stille Auflösung: Angleichung des Buchwerts an tatsächlichen Wert
  • Offene Auflösung: Durch buchmäßige Korrektur der Wertansätze
Vorteile
  • Gewinnausgleich
  • Selbstfinanzierung
Nachteile
  • Verschleierung tatsächlicher Vermögenswerte
  • Verfälschte Kennzahlen wie Rentabilität

Stille Reserven

Stille Reserven sind nicht ausgewiesene Vermögenswerte oder Unterbewertungen in der Bilanz, die bei Auflösung oder Verkauf zu einem höheren Wert führen könnten.

Stille Reserven: Definition und Entstehung

Stille Reserven, oder auch stille Rücklagen, sind im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht auf eigenen Konten in der Bilanz ausgewiesen.

  • Stille Rücklagen entstehen entweder durch eine Unterbewertung der Aktiva oder durch eine Überbewertung der Passiva.

Unterbewertungen auf der Aktivseite der Bilanz sind sowohl bei Anlage- als auch bei Umlaufgütern möglich.

Beim Umlaufvermögen entstehen stille Reserven vor allem durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, bei dem Vermögenswerte trotz höherer Tageswerte zu ihrem Anschaffungswert bilanziert werden.

  • Überbewertungen auf der Passivseite ergeben sich entweder aus Wertminderungen oder durch bewussten Ansatz höherer Werte.

Stille Reserven: Auflösung

Die Auflösung stiller Rücklagen kann durch eine stille (automatische) oder durch eine offene (bewusste) Auflösung erfolgen.

  • Die stille Auflösung erfolgt im Anlagevermögen zum Beispiel durch allmähliche Angleichung des tatsächlichen Wertes an den Buchwert.

Auch beim Umlaufvermögen wird durch den Verkauf des Vermögenswertes die stille Rücklage aufgelöst.

  • Bei der offenen Auflösung hingegen erfolgt eine buchmäßige Korrektur jener Wertansätze, in denen stille Rücklagen enthalten sind, das heißt, die Aktiva werden aufgewertet, die Passiva hingegen abgewertet.

Stille Reserven: Vorteile & Nachteile

Die Bildung stiller Rücklagen hat den Vorteil, dass dadurch Gewinnausgleiche möglich sind, das heißt die in den einzelnen Jahren unterschiedlichen Gewinne werden im Bilanzausweis gleichmäßig gestaltet.

  • Dies hat zum Beispiel bei Aktiengesellschaften gleichbleibende Dividenden und stabile Börsenkurse zur Folge.

Sie dienen aber auch der Bildung neuen Kapitals auf dem Wege der Selbstfinanzierung und bewirken dadurch eine Stärkung des Unternehmens.

  • Diesen Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Stille Reserven führen zu einer Verschleierung der tatsächlichen Vermögenswerte.

Dadurch werden wichtige Kennzahlen, wie die Rentabilität, verfälscht und das bilanzierte Eigenkapital weicht vom tatsächlichen Marktwert des Eigenkapitals (Shareholder-Value) ab.

Stille Reserven: Übertragung

Werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens veräußert oder durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff gegen Entgelt entzogen, können die dabei aufgedeckten stillen Reserven unter Beachtung der Voraussetzungen gemäß § 12 EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Anlagen abgezogen werden.

  • Dies ermöglicht eine steuerliche Begünstigung der Ersatzbeschaffung.

Die im § 12 EStG genannten Voraussetzungen sind:

  • Das veräußerte Wirtschaftsgut muss mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen gehört haben.
  • Die Übertragung der stillen Reserven muss auf ein inländisches Wirtschaftsgut erfolgen.
  • Stille Reserven können nur auf gleichartige Wirtschaftsgüter übertragen werden (körperlich oder unkörperlich).
  • Bei Grund und Boden muss eine Übertragung ebenfalls aus der Veräußerung von Grund und Boden stammen.
  • Die Übertragung muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes erfolgen.
  • Der absetzbare Betrag ist als Bewertungsreserve in der Bilanz auszuweisen.

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Fragen und Antworten

Stille Reserven sind nicht in der Bilanz ausgewiesene Rücklagen.

Stille Reserven können die Unternehmensbewertung beeinflussen, indem sie das ausgewiesene Eigenkapital niedriger erscheinen lassen als das tatsächliche Vermögen.

  • Dadurch wird der Unternehmenswert möglicherweise unterschätzt, da das reale Vermögen und die finanziellen Ressourcen nicht vollständig in der Bilanz abgebildet sind.

Quellen