Stille Reserven, oder auch stille Rücklagen, sind im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht auf eigenen Konten in der Bilanz ausgewiesen.
- Stille Rücklagen entstehen entweder durch eine Unterbewertung der Aktiva oder durch eine Überbewertung der Passiva.
Unterbewertungen auf der Aktivseite der Bilanz sind sowohl bei Anlage- als auch bei Umlaufgütern möglich.
- Im Anlagenvermögen werden stille Rücklagen beispielsweise durch übermäßige Abschreibungen oder durch Unterlassung der Aktivierung gebildet.
Beim Umlaufvermögen entstehen stille Reserven vor allem durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, bei dem Vermögenswerte trotz höherer Tageswerte zu ihrem Anschaffungswert bilanziert werden.
- Überbewertungen auf der Passivseite ergeben sich entweder aus Wertminderungen oder durch bewussten Ansatz höherer Werte.